Planunterlagen: Rahlstedt135

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4. Angaben zum Bestand / Örtliche Verhältnisse

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Rahlstedt (Ortsteil 526) des Bezirks Wandsbek. Es umfasst die Flurstücke 7139, anteilig 1315 und 2419, 7140 der Gemarkung Alt-Rahlstedt sowie Teile der Straße Wiesenredder. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 30.800 m². Die Geländetopografie fällt von den Rändern zur Mitte des Plangebiets um ca. 2-3 m ab.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

Wiesenredder bis zur Straßenmitte – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7139 – über das Flurstück 1315 – über das Flurstück 2419 – Ostgrenze des Flurstücks 7139 – Ost- und Südgrenze des Flurstücks 7140 der Gemarkung Alt-Rahlstedt.

Die Wasserbecken des ehemaligen Freibads, wie das große Schwimmbecken im zentralen Bereich und das runde Kleinkinderbecken im östlichen Teil wurden nach Einstellung des Betriebs abgetragen. Hochbauten im Südwesten in Form eines eingeschossigen Umkleidegebäudes und eines eingeschossigen Betriebsgebäudes an der Straße Wiesenredder sind ungenutzt. Die private Fläche (Flurstücke 7139 und 7140 der Gemarkung Alt-Rahlstedt) liegt zurzeit brach. In der Senke des ehemaligen Schwimmbeckens steht dauerhaft Wasser, so dass sich an dieser Stelle eine entsprechende Flora und Fauna angesiedelt hat. Die ehemaligen Liegewieseflächen sind geprägt von einem, vorwiegend entlang der Grenzen vorhandenen, markanten Großbaumbestand.

Die Erschließung des Baugebiets ist über die Sammelstraße Wiesenredder gesichert. Die Straße ist als Tempo 30 Zone beschildert und weist alternierende Fahrbahnverengungen sowie Längsparkstände auf beiden Seiten auf. Die Fahrbahn hat eine Breite von 5-6 m. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt. Die Freizeitroute 3 (City-Eilbekkanal – Wandse Grünzug) führt im nördlichen Teil der Straße Wiesenredder entlang des Plangebiets und knickt auf Höhe der Stellau ab nach Westen.

Die Straße Wiesenredder, die das private Grundstück erschließt, wird von einem dichten Baumbestand gesäumt, der die sich teils auf öffentlichen und teils auf privaten Flächen befindet.

Der Wasserlauf der Stellau wurde im Bereich des Freibads in den 1960er Jahren verrohrt und verläuft bisher nur östlich und westlich des Freibads als offener Bachlauf.

Unterirdisch quert von Nordosten nach Südwesten eine Fernwärmeleitung das Plangebiet, die einen Zwangspunkt für das Entwässerungskonzept, die Höhenlage der Tiefgaragen und die Erschließungsanlagen darstellt.

Das bauliche Umfeld des Plangebietes ist durch kleinteiligen Wohnungsbau in Zeilenstrukturen und eingeschossige Siedlungsbauten mit Satteldächern geprägt. Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Grundschule Am Sooren und im Umfeld bestehen mehrere Kindertagesstätten. Die ÖPNV-Erschließung des Plangebietes über die vorhandene Haltestelle Immenseeweg in der Straße Am Sooren ist als gut zu bezeichnen, da sie von der Metrobuslinie 29 (Gewerbepark Merkur – Bf. Bergedorf) im 10-20-Minuten-Takt bedient wird. Die durchschnittliche fußläufige Entfernung beträgt etwa 220 m. Die Nahversorgung wird mit dem kleinen Nahversorgungszentrum ‚Hegeneck‘ am Kreuzungsbereich Am Hegen / Ecke Schimmelreiterweg in etwa 500 m Entfernung (Luftlinie) bedient, außerdem befindet sich das Nahversorgungszentrum am Großlohering in etwa 900 m Entfernung (Luftlinie).

4. Umweltbericht

4.1. Einleitung

Grundsätzlich sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ins-besondere u.a. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Für diese Belange ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden; dabei ist die Anlage 1 zum BauGB anzuwenden. Der Umweltbericht nach § 2a BauGB dokumentiert die Umweltprüfung und dient der Bündelung, sachgerechten Aufbereitung und Bewertung des gesamten umweltrelevanten Abwägungsmaterials auf Grundlage geeigneter Daten und Untersuchungen. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Die dem Umweltbericht zu Grunde liegende Umweltprüfung beinhaltet die Inhalte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.

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