Planunterlagen: Rahlstedt135

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.1. Schutzgut Mensch

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Wohnfunktion

Das Plangebiet ist derzeit nicht wohnbaulich genutzt. Auf dem Gelände des ehemaligen Freibades befinden sich noch zwei Gebäude.

Erholung

Das Plangebiet hatte ursprünglich eine Bedeutung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Badeanstalt“. Aktuell liegt das Gelände brach und die private Grünfläche ist öffentlich nicht zugänglich. Das Freibad wurde bereits 2020 geschlossen.

Entlang des Wiesenredders führt ein Gehweg. Der nördliche Abschnitt des Wiesenredders ist Teil der Freizeitroute 3 (City – Eilbekkanal – Wandse-Grünzug). Im Radverkehrsnetz Hamburg ist der Wiesenredder als Straße mit Mischverkehr klassifiziert.

In ca. 600 m Entfernung in südlicher Richtung befindet sich der nächstgelegene größere Spielplatz „Bau- und Aktivspielplatz Rahlstedt-Ost“.

Nördlich und nordwestlich schließen direkt ein zusammenhängender Landschaftsraum mit einer Auenlandschaft und nordöstlich der Stellau-Auwald mit einem Wanderweg an, der teilweise an der Stellau entlangführt und Teil des Grünzugs Bachstückenring, u.a. mit Kleingärten und sonstigen Grünflächen ist. Im westlichen Umfeld besteht entlang der Stellau eine weitere gewässerbegleitende öffentliche Grünfläche. Die Wegeverbindung an der Stellau ist im Bereich des Plangebietes unterbrochen.

Bei den öffentlichen Grünflächen an der Stellau im Westen und Osten außerhalb des Plangebietes handelt es sich nach dem „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ um öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grünen Rings.

Südlich der Straße Am Sooren führen zwei Grünzüge in Richtung Norden, die nicht mit den o.a. Grünflächen verbunden sind. Dies sind die Parkanlagen Sorenstieg im Südwesten und Schimmelreiterweg – Brunskamp im Südosten.

In der gesamtstädtischen Freiraumbedarfsanalyse (2012) liegt das Plangebiet in einem Bereich mit einem hohen Anteil an privaten und gemeinschaftlich nutzbaren Freiräumen in Wohngebieten, sodass nur ein geringer zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Freiräumen besteht.

In der Fachkarte des Landschaftsprogramms „Erholung und Landschaftsbild (2020) ist der nördliche Teil des Plangebiets in einer Landschaftsachse gelegen, für die eine Qualifizierung vorgesehen ist. Entlang der Straße Wiesenredder ist eine „Grüne Wegeverbindung“ aus südlicher Richtung zur Landschaftsachse vorgesehen. Südlich der Stellau ist ein Streifen als Parkanlage dargestellt. Der südliche Bereich des Plangebiets ist aufgrund der ehemaligen Freibadnutzung als „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ bezeichnet. Im Bereich des Plangebiets ist ein „Städtebaulicher Umstrukturierungsbereich“ vorgesehen.

Verkehr

Der Wiesenredder ist als Erschließungsstraße klassifiziert und dient dementsprechend der Erschließung des Umfeldes an die Bezirks- und Hauptverkehrsstraßen im Umfeld. Über die nördlich verlaufende Stapelfelder Straße steht eine direkte Anbindung an das Autobahnnetz zur Verfügung. Die Straße Am Sooren ist als Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung klassifiziert und weist neben der Erschließungsfunktion für die anliegenden Grundstücke auch eine maßgebende Verbindungsfunktion im Hamburger Straßennetz auf. Hierüber ist das weitere Stadtgebiet Hamburgs gut erreichbar.

Immissionen

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung angefertigt, die den Straßenverkehrslärm untersucht hat. Dies ist die einzige relevante Lärmquelle, da sich in der näheren Umgebung keine Gewerbebetriebe, keine Sportanlagen und keine Schienentrassen oder sonstige besondere Emissionsquellen befinden. Das Plangebiet liegt außerhalb von Fluglärmbereichen.

Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet durch den Straßenlärm erfolgt gemäß den Vorgaben des Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert am 4. November 2020 (BGBl. I S. 2334). Die Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV legt die Grenzwerte für den Verkehr fest, die für allgemeine Wohngebiete 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht betragen. Nach Quellen der Lärmwirkungsforschung kann davon ausgegangen werden, dass Lärmbelastungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 dB(A) (Mittelungspegel, tags) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewirken. Oberhalb der Grenze von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts vor Fenstern von Aufenthaltsräumen, Schlaf- und Kinderzimmern ist die Schwelle der Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung erreicht.

Auf das Plangebiet wirkt hinsichtlich des Verkehrslärms unmittelbar westlich der Wiesenredder und aus südlicher Richtung die Straße Am Sooren ein.

Die Eingangsdaten für die Ermittlung der täglichen Verkehrsstärke stammen aus der verkehrstechnischen Untersuchung. Auf dem Wiesenredder wurde ein werktägliches Verkehrsaufkommen von ca. 3.460 Kfz/24h bei ca. 0,9 % Schwerverkehrsanteil für den Prognosenullfall festgestellt. Die Angaben zu den Straßenoberflächen wurden von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt. Aufgrund der baulichen Situation im Umkreis des Plangebiets sind keine Zuschläge für Mehrfachreflexionen zu vergeben.

Die Berechnungsergebnisse haben gezeigt, dass in der Nachbarschaft des Plangebiets entlang des Wiesenredders und der Straße Am Sooren im Bestand die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete eingehalten werden.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Wohnfunktion

Die Wohnfunktion wird durch die Entwicklung eines Wohnquartiers im Vorhabengebiet erstmals hergestellt.

Es wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, welches sich in den nachbarschaftlichen Bestand einfügt. Begrünung, Baumpflanzungen und Erhalt der vorhandenen Gehölzstruktur verbinden das Wohnquartier mit dem angrenzenden Landschaftsraum und können durch die diese Grünstrukturen das Wohlbefinden stärken.

Erholung

Mit der Planung werden neue Erholungs- und Freizeitflächen geschaffen und öffentlich zugänglich gemacht. Es wird eine neue Parkanlage/Spielfläche (ca. 4.510 m2) mit integrierten Erholungsbereichen und Spielflächen für Kinder und Jugendliche hergestellt. Entlang der Straße Wiesenredder wird ebenfalls eine straßenbegleitende Grünfläche geschaffen, die eine den Wiesenredder begleitende Parkanlage als erlebbare grüne Wegeverbindung zwischen den südlich gelegenen Wohnquartieren, dem Waldgebiet Hegen im Norden und der Auenlandschaft herstellen soll. Mit der Maßnahme zur Renaturierung der Stellau wird diese wieder für den Mensch erlebbar gemacht. Eine Fuß- und Radwegeverbindung durch die Parkanlage/Spielfläche mit einem Anschluss an den vorhandenen Wanderweg durch die Auenlandschaft trägt zum Landschaftserlebnis bei. Die bestehende Freizeitroute bleibt entlang der Straße Wiesenredder nach wie vor erhalten.

Mit der Ausweisung einer Maßnahmenfläche zur Entwicklung einer naturnahen Gehölz- und Wiesenfläche wird eine Fläche von ca. 4.130 m2 für die Naturlandschaft dauerhaft gesichert und frei von Versiegelung gehalten. Dadurch wird die Landschaftsachse gestärkt und der Naturhaushalt gefördert, wodurch sich wiederum positive Effekte auf die Erholungsfunktion auswirken. Von der Parkanlage/Spielfläche ergibt sich der Blick über die Stellau direkt in die Auenlandschaft frei, der die Wahrnehmung und Wirkung der Auenlandschaft stärken kann.

Verkehr

Als planungsbedingte induzierenden Mehrverkehre sind aus dem Plangebiet laut Verkehrsgutachten mit +600 Kfz/24h (werktägliche Verkehrsstärke) bei weniger als 1 % Schwerverkehrsanteil zu erwarten. Bei hälftiger Verteilung auf die Richtungen von/nach Norden (Richtung Stapelfelder Straße) und von/nach Süden (Richtung Am Sooren) ergeben sich auf dem Wiesenredder somit je rund 300 Fahrten zusätzlich, was einer Verkehrszunahme von weniger als 10 % entspricht.

Immissionen

Die Berechnungsergebnisse haben gezeigt, dass im Plangebiet selbst und in der Nachbarschaft des Plangebiets entlang des Wiesenredders und der Straße Am Sooren im Planfall die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete von 59 dB(A) am Tag und von 49 dB(A) in der Nacht eingehalten werden.

Im Planfall ergeben sich an den meisten Immissionsorten in der Nachbarschaft geringe Pegelerhöhungen aufgrund des planbedingten Mehrverkehrs sowie Reflexionen von bis zu 1 dB. Da Pegelunterschiede unter 1 dB als nicht wahrnehmbar einzustufen sind und sich die Beurteilungspegel in der Nachbarschaft aufgrund des relativ geringen Verkehrsaufkommens nicht im Bereich der Gesundheitsgefährdung befinden, ist dies als zumutbar einzustufen. Dies gilt in Anlehnung an die 16. BImSchV auch für Pegelsteigerungen um bis zu 2,0 dB.

An den plangebietszugewandten Immissionsorten erhöht sich an den Giebelseiten der Gebäude Am Sooren 33c, 35c und 37c der Beurteilungspegel im Planfall um 2 bis 3 dB aufgrund von Reflexionen. Hier liegen die Beurteilungspegel jedoch auch im Planfall bei maximal 46 dB(A) am Tag und 36 dB(A) in der Nacht. Somit werden keine Beurteilungspegel hervorgerufen, welche Grenzwerte überschreiten oder sich im unzumutbaren Bereich befinden. Unzumutbare oder gesundheitsgefährdende Lärmauswirkungen auf die Nachbarschaft sind daher nicht zu erwarten.

Für den ruhenden Verkehr im Plangebiet sollen straßenbegleitende Parkstände für Besucher und drei unterirdische Tiefgaragen mit Bewohnerstellplätzen neu gebaut werden.

Die Beurteilung der Geräuschauswirkungen durch den ruhenden Verkehr im Plangebiet erfolgt anhand der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.17 B5), welche den Stand der Technik bezüglich der Ermittlung und Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen darstellt. In der TA Lärm wird bei der Beurteilung zwischen dem Tagzeitraum (06:00 – 22:00 Uhr) und dem Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr) unterschieden, wobei für die Nacht die „lauteste Nachtstunde“ maßgeblich ist. Für einen Schutz der Wohnnachbarschaft vor Lärm sollen hiernach für allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht eingehalten werden.

Im Plangebiet werden im Nahbereich der Tiefgaragenrampen sowie zu den oberirdischen Parkplätzen Beurteilungspegel von 40 bis zu 50 dB(A) am Tag und 36 bis 46 dB(A) in der lautesten Nachtstunde ermittelt. Somit wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete am Tag an allen Immissionsorten des Plangebiets eingehalten. In der lautesten Nachtstunde ergeben sich jedoch Überschreitungen des Immissionsrichtwertes der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von 40 dB(A) von bis zu 6 dB durch die Tiefgaragenzufahrten und den Parkplatz. Dies gilt auch für Pegel durch einzelne Geräuschspitzen. Hauptlärmquellen sind die Tiefgaragenrampen.

In diesem Fall werden im Plangebiet durch die eigenen Tiefgaragenzufahrten und oberirdischen Stellplätze Beurteilungspegel nachts zumeist unter 40 dB(A) (Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete) und nur an zwei Immissionsorten geringfügig über 45 dB(A) (Immissionsrichtwert für Mischgebiete) während der lautesten Nachtstunde hervorgerufen. Somit liegen hier nach gutachterlicher Auffassung keine unzumutbaren Belastungen vor.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Wohn- und Erholungsfunktion

Der Bebauungsplan setzt öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ und „Parkanlage/Spielfläche“ fest und sichert somit den Wiesenredder als Grünverbindung und die örtliche Naherholung im Siedlungsumfeld durch attraktive Aufenthaltsflächen. Ergänzend werden zur Gestaltung des Wohnumfelds Dach- und Fassadenbegrünungen, zusätzliche Baumpflanzungen sowie begrünte Tiefgaragenflächen festgesetzt.

Damit wird die Wohn- und Erholungsfunktion gestärkt, es entsteht kein Defizit.

Immissionen

Auch wenn keine unzumutbaren Belastungen vorliegen, können zur Erhöhung der Wohnqualität im Baugenehmigungsverfahren Maßnahmen zum Schutz vor Lärm in den betroffenen Bereichen nahe der Tiefgarageneinfahrten ergriffen werden (Beispiele siehe Kapitel 5.5.2 Stellplatzlärm).

4.2.2. Schutzgut Luft

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Die Grundbelastungssituation für das Schutzgut Luft ist aufgrund der Stadtrandlage und der vorhandenen Emissionsquellen nicht erheblich. Lediglich die Straßenverkehrsflächen sind Quellen für die Emission von Luftschadstoffen. In Luftreinhalteplan für Hamburg, 3. Fortschreibung 2023 wird anhand der durchgeführten Modellrechnungen aufgezeigt, dass die flächenhafte NO2-Hintergrundbelastung für das Basisszenario 2023 anhand der NO2-Jahresmittelwerte in μ/m3 im Plangebiet und weiteren Umfeld mit >15 - 20 μ/m3 unterhalb der Grenzwerte der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1341) liegt. Ebenso wurde auf den im Umfeld liegenden Abschnitten des Hauptstraßennetzes eine Einhaltung der Grenzwerte für die NO2-Gesamtbelastung in μ/m3 prognostiziert. Eigenständige Untersuchungen zur Beurteilung von Luftschadstoffen sind daher nicht erforderlich und nicht durchgeführt worden.

Seitens der EU wurde eine neue EU-Luftqualitätsrichtlinie beschlossen, die ab Bekanntmachung in Kraft treten wird. Die neue Richtlinie sieht deutlich niedrigere Grenzwerte für Luftschadstoffe vor, die ab 2030 einzuhalten sind. Das Plangebiet des Bebauungsplans Rahlstedt 135 wird aufgrund der niedrigen Hintergrundbelastung sowie einer geringen Verkehrsbelastung voraussichtlich nicht von einer Grenzwertüberschreitung betroffen sein.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Im Rahmen der Bauarbeiten kommt es durch den Betrieb von Baumaschinen und Baufahrzeugen temporär zu einem vermehrten Ausstoß von Luftschadstoffen sowie bei Abrissarbeiten und großräumigen Bodenarbeiten zu Staubaufwirbelungen.

Anlage- und betriebsbedingt sind keine wesentlichen Erhöhungen von Luftschadstoffemissionen zu erwarten. Die Zunahme des Verkehrs durch die Nutzungsintensivierungen ist als gering einzuschätzen, so dass sich keine relevanten Schadstoffbelastungen ergeben.

Mit der Neubebauung im südlichen Teil des Plangebiets ist ein Verlust von Kaltluftproduktionsfläche verbunden. Das Entstehen von Flurwinden und der Durchlüftungseffekt werden etwas herabgesetzt. Der nördliche Teil mit Anschluss an den großräumigen Landschaftsraum mit einer hohen Kaltluftproduktionsrate bleibt erhalten. Mit der geöffneten Stellau wird eine Ventilationsbahn für die Kaltluft geschaffen, die auch weiterhin ein Durchströmen der Grünflächen mit Kaltluft in diesem Teil des Plangebiets gewährleistet. Weiterhin begünstigt die Wasserfläche durch Verdunstung und eine damit verbundene Kühlleistung den Luftaustausch. Das städtebauliche Konzept mit der überwiegend Nord-Süd ausgerichteten Baukörperstellung trägt zur Vermeidung einer Austauschbarriere von Kaltluft gegenüber den bebauten Randbereichen bei und ermöglicht weiterhin ein Einfließen der frischen Luft in das geplante Wohngebiet. Durch die Vernetzung der zwischen den Baukörpern liegenden Grünflächen mit dem nördlich angrenzenden Freiraum besteht weiterhin eine klimatische Entlastungswirkung in Bezug auf die Durchlüftung der vorhandenen und geplanten Bebauung.

Vor dem Hintergrund der auch weiterhin guten Durchlüftungssituation im Plangebiet werden die Auswirkungen als nicht erheblich eingestuft.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Der Bebauungsplan bereitet für das Schutzgut Luft keine als erheblich zu wertenden umweltrelevanten Beeinträchtigungen vor. Positiv auf das Schutzgut Luft wirken die festgesetzten Gehölzstrukturen und die geöffnete Stellau in der Fläche für die Wasserwirtschaft im Plangebiet. Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Luft sind nicht erforderlich. Negative Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern wie insbesondere zum Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit sind nicht gegeben.

4.2.3. Schutzgut Klima

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Das Plangebiet ist überwiegend durch ein Freilandklima gekennzeichnet. Die Klimamerkmale sind lediglich im Bereich der Straßenverkehrsfläche und der noch vorhandenen Bebauung auf dem Freibadgelände städtisch überprägt.

Die Grün- und Vegetationsflächen im Plangebiet zählen gemäß der Fachkarte „Klimafunktionen“ des Klimagutachtens zum Landschaftsprogramm Hamburg (2014) zu den Bereichen mit einer hohen bis sehr hohen klimaökologischen Bedeutung, da sie Kaltluftentstehungsgebiete mit Zuordnung zu belasteten Siedlungsgebieten sind. In der stadtklimatischen Bestandsaufnahme für das Landschaftsprogramm Hamburg (2017) wird als Grundlage für die Beurteilung der bioklimatischen Belastung der nächtliche Wärmeinseleffekt in den Siedlungsflächen herangezogen. Bewertet wird die Abweichung vom Temperaturmittelwert der Grün- und Freiflächen (15,7°C) im Stadtgebiet Hamburg zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens. Das Plangebiet weist demnach keine Wärmeinseleffekte auf. Auch in den angrenzenden bebauten Bereichen bestehen aufgrund der Lage im Kaltlufteinwirkungsbereich keine Überwärmungen während sommerlicher Hitzeperioden.

In der aktualisierten Klimaanalysekarte Hamburg (2023) sind die Parameter Kaltluftlieferung der Grün- und Freiflächen, Wärmeinseleffekt im Siedlungsgebiet und Kaltluftaustausch anhand neuerer Bestandsdaten modelliert und ermittelt worden. Das Plangebiet hat demnach eine sehr hohe Bedeutung als Kaltluftproduktionsfläche. Die Kaltluftvolumenstromdichte pro Meter in der Sekunde um 4 Uhr morgens (m3 /s*m) wird anhand einer vierstufigen Skala mit der höchsten Stufe > 20 m3 /s*m angegeben. Es bestehen keine Wärmeinseleffekte in den angrenzenden Siedlungsflächen. Das Plangebiet zeichnet sich durch hohe Kaltluftraten mit > 1,0 m/s aus. Der gesamte offene Grünbereich nördlich des Plangebietes ist ein Bereich mit besonderer Funktion für den Luftaustausch. Die Kaltluft strömt von Nordosten und Osten in diesen klimatischen Ausgleichsraum ein.

Das Mikroklima im Plangebiet wird durch das Grünvolumen der Bäume / Gehölze, die Wasserfläche im ehemaligen Schwimmbecken sowie die vegetationsbestandenen Freiflächen positiv beeinflusst.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Baumaschinen verursacht werden, welche unter anderem während des Verbrennungsprozesses Kohlendioxid (CO2) emittieren. Hinzu kommen Emissionen durch Transporte von Baumaterialien zum Plangebiet und durch Abtransporte von Abriss- und Bodenmaterialien. Darüber hinaus werden in bzw. im Zusammenhang mit der Bauphase mittelbar Treibhausgasemissionen durch die Herstellung von Baumaterialien wie zum Beispiel Zement, Beton, Stahl, Glas oder Kunststoffen verursacht, da für den Herstellungsprozess der Materialien wiederum ein hoher Energieeinsatz erforderlich ist.

Die Umsetzung der Planung führt im allgemeinen Wohngebiet durch den Verlust von klimawirksamen Flächen und Grünvolumen zu nachteiligen Veränderungen der klein- und bioklimatischen Verhältnisse im Plangebiet. Im Vergleich des geltenden Planrechts und des Ist-Zustands mit der Planung ist der Versiegelungsanteil höher, sodass Belastungseffekte für das Lokalklima durch eine Zunahme aufheizender versiegelter beziehungsweise überbauter Flächen ausgelöst werden. In den privaten Grünflächen der Wohnbebauung werden wieder begrünte Flächen mit Pflanzungen angelegt. Neben diesen allgemeinen lokalklimatischen Effekten für die Siedlungsentwicklung sind keine besonderen Klimaeffekte zu erwarten.

Für die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage/Spielfläche“ und die Maßnahmenfläche M1 mit Bäumen / Gehölzen und einer Wiesenfläche ergeben sich in Folge der Realisierung der Planung keine wesentlichen Veränderungen für das Schutzgut.

Die Öffnung der Stellau, festgesetzt als Fläche für die Wasserwirtschaft, führt zu positiven Auswirkungen auf das Lokalklima. Die Wasserfläche wirkt sich regulierend auf die Temperaturverhältnisse aus und trägt insbesondere zur Kühlung von Sommerhitze bei. Durch die Anbindung an den Gewässerverlauf der Stellau wird eine gute Durchlüftungsbahn erzeugt. Im Vergleich zum geltenden Planrecht mit dem ehemaligen Wasserbecken bzw. dem Ist-Zustand mit einem entstandenen Teich sind die Entlastungseffekte jedoch von untergeordneter Bedeutung. Dennoch leistet die Vernetzung des Stellau-Grünzuges einen zentralen Beitrag zu einer klimagerechten Stadtentwicklung und zur Minderung der Klimawandelfolgen.

Im Betrieb der im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen werden Energiebedarfe für Heizung, Warmwasserversorgung, Beleuchtung und den Betrieb von technischen Anlagen benötigt sowie klimarelevante Emissionen verursacht, insbesondere Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Ausmaß der in der Betriebsphase verursachten Menge an CO2 ist maßgeblich davon abhängig, welche Arten der Energie- und Wärmeerzeugung verwendet werden.

Entsprechend den bundesweiten Ausbauzielen für erneuerbare Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie den Zielen zur Gebäudeeffizienz gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann von einer schrittweisen Dekarbonisierung der für die Betriebsphase benötigten Energie- bzw. Wärmeversorgung ausgegangen werden. Zudem trägt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans die gesellschaftliche und technische Entwicklung auch durch den Ausbau des ÖPNV und der Elektromobilität dazu bei, die durch den Verkehr bedingten THG-Emissionen weiter zu reduzieren und entsprechend der bundesweiten Sektorenziele bis 2045 klimaneutral zu gestalten.

Insgesamt ergeben sich bei Umsetzung der Planung begrenzte negative Auswirkungen bzw. Belastungseffekte für das Lokalklima im südlichen Teil des Plangebiets, die aufgrund der Entlastungseffekte im nördlichen Teil als nicht erheblich bewertet werden.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Die Festsetzungen einer öffentlichen Grünfläche (Parkanlage/Spielfläche), einer Fläche für die Wasserwirtschaft zur Öffnung der Stellau sowie der Maßnahmenfläche am Rand der geplanten Bebauung im Übergang zum großräumigen klimatischen Ausgleichsraum des Stellau-Tales sind wesentliche Maßnahmen zur Vermeidung von lokalklimatischen Belastungseffekten im geplanten Wohngebiet. Mit diesen Frei- und Wasserflächen werden klimaaktive Grünzonen erhalten und entwickelt, die ein günstiges Mikroklima für das neue Quartier bewirken.

Innerhalb des allgemeinen Wohngebiets sind der Erhalt von fünf Einzelbäumen sowie der randlichen Gehölzstreifen auf der Süd- und Ostseite weitere Vermeidungsmaßnahmen, die den Fortbestand der vorhandenen Bäume / Gehölze als wertvolles klimatisch aktives Grünvolumen sichern.

Negative Auswirkungen auf das Kleinklima werden durch eine Begrünungsfestsetzung für eine Dachbegrünung für die als Flachdächer herzustellenden Gebäudedächer im allgemeinen Wohngebiet gemindert (vgl. § 2 Nummer 9).

Auch die Festsetzung zur Fassadenbegrünung vermindert Aufheizungseffekte (vgl. § 2 Nummer 24).

Für das allgemeine Wohngebiet wird eine Mindestbegrünung durch Baumpflanzungen, bezogen auf die nicht überbaute Grundstücksfläche festgesetzt (vgl. § 2 Nummer 14).

Mit der getroffenen Festsetzung zur Herstellung von Geh- und Radwegen, Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf den privaten Grundstücksflächen in wasser- und luftdurchlässigen Aufbau wird der Vollversiegelungsanteil reduziert und die Aufheizung befestigter Flächen gemindert (vgl. § 2 Nummer 18).

Die Festsetzung zur Neuschaffung eines Gewässers ist ein weiterer Baustein zum Erhalt der Verdunstungskühle von Freiflächen.

Die Maßnahmen leisten insgesamt einen positiven Beitrag für das Lokalklima durch eine verminderte Aufheizung, Milderung von Temperaturextremen, Verdunstungskühlung, Luftanfeuchtung sowie Staubminderung. Die Maßnahmen führen zu einer Kühlung des Mikroklimas im neuen Wohnquartier und tragen zur Hitzevorsorge bei. Gleichzeitig werden klimatische Extremsituationen mit negativen Auswirkungen auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse als Wechselwirkung für das Schutzgut Mensch gemindert.

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