4.2.1. Schutzgut Mensch
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Wohnfunktion
Das Plangebiet ist derzeit nicht wohnbaulich genutzt. Auf dem Gelände des ehemaligen Freibades befinden sich noch zwei Gebäude.
Erholung
Das Plangebiet hatte ursprünglich eine Bedeutung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Badeanstalt“. Aktuell liegt das Gelände brach und die private Grünfläche ist öffentlich nicht zugänglich. Das Freibad wurde bereits 2020 geschlossen.
Entlang des Wiesenredders führt ein Gehweg. Der nördliche Abschnitt des Wiesenredders ist Teil der Freizeitroute 3 (City – Eilbekkanal – Wandse-Grünzug). Im Radverkehrsnetz Hamburg ist der Wiesenredder als Straße mit Mischverkehr klassifiziert.
In ca. 600 m Entfernung in südlicher Richtung befindet sich der nächstgelegene größere Spielplatz „Bau- und Aktivspielplatz Rahlstedt-Ost“.
Nördlich und nordwestlich schließen direkt ein zusammenhängender Landschaftsraum mit einer Auenlandschaft und nordöstlich der Stellau-Auwald mit einem Wanderweg an, der teilweise an der Stellau entlangführt und Teil des Grünzugs Bachstückenring, u.a. mit Kleingärten und sonstigen Grünflächen ist. Im westlichen Umfeld besteht entlang der Stellau eine weitere gewässerbegleitende öffentliche Grünfläche. Die Wegeverbindung an der Stellau ist im Bereich des Plangebietes unterbrochen.
Bei den öffentlichen Grünflächen an der Stellau im Westen und Osten außerhalb des Plangebietes handelt es sich nach dem „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ um öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grünen Rings.
Südlich der Straße Am Sooren führen zwei Grünzüge in Richtung Norden, die nicht mit den o.a. Grünflächen verbunden sind. Dies sind die Parkanlagen Sorenstieg im Südwesten und Schimmelreiterweg – Brunskamp im Südosten.
In der gesamtstädtischen Freiraumbedarfsanalyse (2012) liegt das Plangebiet in einem Bereich mit einem hohen Anteil an privaten und gemeinschaftlich nutzbaren Freiräumen in Wohngebieten, sodass nur ein geringer zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Freiräumen besteht.
In der Fachkarte des Landschaftsprogramms „Erholung und Landschaftsbild (2020) ist der nördliche Teil des Plangebiets in einer Landschaftsachse gelegen, für die eine Qualifizierung vorgesehen ist. Entlang der Straße Wiesenredder ist eine „Grüne Wegeverbindung“ aus südlicher Richtung zur Landschaftsachse vorgesehen. Südlich der Stellau ist ein Streifen als Parkanlage dargestellt. Der südliche Bereich des Plangebiets ist aufgrund der ehemaligen Freibadnutzung als „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ bezeichnet. Im Bereich des Plangebiets ist ein „Städtebaulicher Umstrukturierungsbereich“ vorgesehen.
Verkehr
Der Wiesenredder ist als Erschließungsstraße klassifiziert und dient dementsprechend der Erschließung des Umfeldes an die Bezirks- und Hauptverkehrsstraßen im Umfeld. Über die nördlich verlaufende Stapelfelder Straße steht eine direkte Anbindung an das Autobahnnetz zur Verfügung. Die Straße Am Sooren ist als Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung klassifiziert und weist neben der Erschließungsfunktion für die anliegenden Grundstücke auch eine maßgebende Verbindungsfunktion im Hamburger Straßennetz auf. Hierüber ist das weitere Stadtgebiet Hamburgs gut erreichbar.
Immissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung angefertigt, die den Straßenverkehrslärm untersucht hat. Dies ist die einzige relevante Lärmquelle, da sich in der näheren Umgebung keine Gewerbebetriebe, keine Sportanlagen und keine Schienentrassen oder sonstige besondere Emissionsquellen befinden. Das Plangebiet liegt außerhalb von Fluglärmbereichen.
Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet durch den Straßenlärm erfolgt gemäß den Vorgaben des Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert am 4. November 2020 (BGBl. I S. 2334). Die Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV legt die Grenzwerte für den Verkehr fest, die für allgemeine Wohngebiete 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht betragen. Nach Quellen der Lärmwirkungsforschung kann davon ausgegangen werden, dass Lärmbelastungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 dB(A) (Mittelungspegel, tags) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewirken. Oberhalb der Grenze von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts vor Fenstern von Aufenthaltsräumen, Schlaf- und Kinderzimmern ist die Schwelle der Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung erreicht.
Auf das Plangebiet wirkt hinsichtlich des Verkehrslärms unmittelbar westlich der Wiesenredder und aus südlicher Richtung die Straße Am Sooren ein.
Die Eingangsdaten für die Ermittlung der täglichen Verkehrsstärke stammen aus der verkehrstechnischen Untersuchung. Auf dem Wiesenredder wurde ein werktägliches Verkehrsaufkommen von ca. 3.460 Kfz/24h bei ca. 0,9 % Schwerverkehrsanteil für den Prognosenullfall festgestellt. Die Angaben zu den Straßenoberflächen wurden von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt. Aufgrund der baulichen Situation im Umkreis des Plangebiets sind keine Zuschläge für Mehrfachreflexionen zu vergeben.
Die Berechnungsergebnisse haben gezeigt, dass in der Nachbarschaft des Plangebiets entlang des Wiesenredders und der Straße Am Sooren im Bestand die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete eingehalten werden.
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Wohnfunktion
Die Wohnfunktion wird durch die Entwicklung eines Wohnquartiers im Vorhabengebiet erstmals hergestellt.
Es wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, welches sich in den nachbarschaftlichen Bestand einfügt. Begrünung, Baumpflanzungen und Erhalt der vorhandenen Gehölzstruktur verbinden das Wohnquartier mit dem angrenzenden Landschaftsraum und können durch die diese Grünstrukturen das Wohlbefinden stärken.
Erholung
Mit der Planung werden neue Erholungs- und Freizeitflächen geschaffen und öffentlich zugänglich gemacht. Es wird eine neue Parkanlage/Spielfläche (ca. 4.510 m2) mit integrierten Erholungsbereichen und Spielflächen für Kinder und Jugendliche hergestellt. Entlang der Straße Wiesenredder wird ebenfalls eine straßenbegleitende Grünfläche geschaffen, die eine den Wiesenredder begleitende Parkanlage als erlebbare grüne Wegeverbindung zwischen den südlich gelegenen Wohnquartieren, dem Waldgebiet Hegen im Norden und der Auenlandschaft herstellen soll. Mit der Maßnahme zur Renaturierung der Stellau wird diese wieder für den Mensch erlebbar gemacht. Eine Fuß- und Radwegeverbindung durch die Parkanlage/Spielfläche mit einem Anschluss an den vorhandenen Wanderweg durch die Auenlandschaft trägt zum Landschaftserlebnis bei. Die bestehende Freizeitroute bleibt entlang der Straße Wiesenredder nach wie vor erhalten.
Mit der Ausweisung einer Maßnahmenfläche zur Entwicklung einer naturnahen Gehölz- und Wiesenfläche wird eine Fläche von ca. 4.130 m2 für die Naturlandschaft dauerhaft gesichert und frei von Versiegelung gehalten. Dadurch wird die Landschaftsachse gestärkt und der Naturhaushalt gefördert, wodurch sich wiederum positive Effekte auf die Erholungsfunktion auswirken. Von der Parkanlage/Spielfläche ergibt sich der Blick über die Stellau direkt in die Auenlandschaft frei, der die Wahrnehmung und Wirkung der Auenlandschaft stärken kann.
Verkehr
Als planungsbedingte induzierenden Mehrverkehre sind aus dem Plangebiet laut Verkehrsgutachten mit +600 Kfz/24h (werktägliche Verkehrsstärke) bei weniger als 1 % Schwerverkehrsanteil zu erwarten. Bei hälftiger Verteilung auf die Richtungen von/nach Norden (Richtung Stapelfelder Straße) und von/nach Süden (Richtung Am Sooren) ergeben sich auf dem Wiesenredder somit je rund 300 Fahrten zusätzlich, was einer Verkehrszunahme von weniger als 10 % entspricht.
Immissionen
Die Berechnungsergebnisse haben gezeigt, dass im Plangebiet selbst und in der Nachbarschaft des Plangebiets entlang des Wiesenredders und der Straße Am Sooren im Planfall die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete von 59 dB(A) am Tag und von 49 dB(A) in der Nacht eingehalten werden.
Im Planfall ergeben sich an den meisten Immissionsorten in der Nachbarschaft geringe Pegelerhöhungen aufgrund des planbedingten Mehrverkehrs sowie Reflexionen von bis zu 1 dB. Da Pegelunterschiede unter 1 dB als nicht wahrnehmbar einzustufen sind und sich die Beurteilungspegel in der Nachbarschaft aufgrund des relativ geringen Verkehrsaufkommens nicht im Bereich der Gesundheitsgefährdung befinden, ist dies als zumutbar einzustufen. Dies gilt in Anlehnung an die 16. BImSchV auch für Pegelsteigerungen um bis zu 2,0 dB.
An den plangebietszugewandten Immissionsorten erhöht sich an den Giebelseiten der Gebäude Am Sooren 33c, 35c und 37c der Beurteilungspegel im Planfall um 2 bis 3 dB aufgrund von Reflexionen. Hier liegen die Beurteilungspegel jedoch auch im Planfall bei maximal 46 dB(A) am Tag und 36 dB(A) in der Nacht. Somit werden keine Beurteilungspegel hervorgerufen, welche Grenzwerte überschreiten oder sich im unzumutbaren Bereich befinden. Unzumutbare oder gesundheitsgefährdende Lärmauswirkungen auf die Nachbarschaft sind daher nicht zu erwarten.
Für den ruhenden Verkehr im Plangebiet sollen straßenbegleitende Parkstände für Besucher und drei unterirdische Tiefgaragen mit Bewohnerstellplätzen neu gebaut werden.
Die Beurteilung der Geräuschauswirkungen durch den ruhenden Verkehr im Plangebiet erfolgt anhand der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.17 B5), welche den Stand der Technik bezüglich der Ermittlung und Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen darstellt. In der TA Lärm wird bei der Beurteilung zwischen dem Tagzeitraum (06:00 – 22:00 Uhr) und dem Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr) unterschieden, wobei für die Nacht die „lauteste Nachtstunde“ maßgeblich ist. Für einen Schutz der Wohnnachbarschaft vor Lärm sollen hiernach für allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht eingehalten werden.
Im Plangebiet werden im Nahbereich der Tiefgaragenrampen sowie zu den oberirdischen Parkplätzen Beurteilungspegel von 40 bis zu 50 dB(A) am Tag und 36 bis 46 dB(A) in der lautesten Nachtstunde ermittelt. Somit wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete am Tag an allen Immissionsorten des Plangebiets eingehalten. In der lautesten Nachtstunde ergeben sich jedoch Überschreitungen des Immissionsrichtwertes der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von 40 dB(A) von bis zu 6 dB durch die Tiefgaragenzufahrten und den Parkplatz. Dies gilt auch für Pegel durch einzelne Geräuschspitzen. Hauptlärmquellen sind die Tiefgaragenrampen.
In diesem Fall werden im Plangebiet durch die eigenen Tiefgaragenzufahrten und oberirdischen Stellplätze Beurteilungspegel nachts zumeist unter 40 dB(A) (Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete) und nur an zwei Immissionsorten geringfügig über 45 dB(A) (Immissionsrichtwert für Mischgebiete) während der lautesten Nachtstunde hervorgerufen. Somit liegen hier nach gutachterlicher Auffassung keine unzumutbaren Belastungen vor.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Wohn- und Erholungsfunktion
Der Bebauungsplan setzt öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ und „Parkanlage/Spielfläche“ fest und sichert somit den Wiesenredder als Grünverbindung und die örtliche Naherholung im Siedlungsumfeld durch attraktive Aufenthaltsflächen. Ergänzend werden zur Gestaltung des Wohnumfelds Dach- und Fassadenbegrünungen, zusätzliche Baumpflanzungen sowie begrünte Tiefgaragenflächen festgesetzt.
Damit wird die Wohn- und Erholungsfunktion gestärkt, es entsteht kein Defizit.
Immissionen
Auch wenn keine unzumutbaren Belastungen vorliegen, können zur Erhöhung der Wohnqualität im Baugenehmigungsverfahren Maßnahmen zum Schutz vor Lärm in den betroffenen Bereichen nahe der Tiefgarageneinfahrten ergriffen werden (Beispiele siehe Kapitel 5.5.2 Stellplatzlärm).