Planunterlagen: Rahlstedt135

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.6. Natur-, Landschafts- und Bodenschutz

Der nördliche Teil des Plangebietes liegt im Landschaftsschutzgebiet Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt. Die für den Wohnungsbau überplanten Flächen (ca. 7.490 m2) wurden dafür aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen. Das entsprechende Verfahren zur Herausnahme der betroffenen Flächen aus der Schutzgebietskulisse wurde im Februar 2026 mit einem Beschluss des Senats abgeschlossen. In der Planzeichnung ist der beschlossene Verlauf des Landschaftsschutzgebiets nachrichtlich übernommen. Schutzgebietsausweisungen nach den §§ 23-25, 27 und 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323 S. 1, 22), in Verbindung mit § 10 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92), (Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Nationalparks, Naturparks, Biosphärenreservate) sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Im Plangebiet befinden sich Böden, die als „Archiv der Naturgeschichte“ als schutzwürdig eingestuft sind i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert am 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306, 308).

Auf den privaten Flurstücken des Plangebiets wurden bei einer Biotopkartierung im Juni 2023 drei Teilflächen gefunden, die als „Strauch-Baumhecke (HMM)“, „Trockenrasen (TMZ)“ und „Nährstoffreiches Stillgewässer (SEO)“ eingestuft wurden und damit dem gesetzlichen Schutz nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. dem Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen. Die Biotope sind in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen.

3.2.7. Artenschutz

Bei der Umsetzung von Vorhaben sind die Vorschriften für die nach europäischem Recht besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten entsprechend § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu beachten.

Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete und Vogelschutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen.

3.2.8. Baumschutz

Für die im Plangebiet vorhandenen Bäume und Hecken gelten die Bestimmungen der Hamburgische Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81, 126).

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