Planunterlagen: Rahlstedt135

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2. Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen

3.2.1. Bestehende Bebauungspläne

Der südliche Teil des Plangebiets bis zur Höhe der Stellau liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Rahlstedt 29 vom 07.01.1975, der das Plangebiet überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Badeplatz“ (Hamburger Wasserwerke GmbH) festsetzt. Die Erschließungsstraße Wiesenredder ist als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

Die nördlich liegenden Flächen des Plangebiets ab Höhe der Stellau sind Bestandteil des Bebauungsplans Rahlstedt 5 vom 01.07.1963, geändert am 29.06.1988. Darin ist die frei liegende Stellau als Wasserfläche und der gesamte nördliche Bereich als Grün- und Erholungsflächen mit der Nutzungsart „Badeanstalt“ festgesetzt. Die Straße Wiesenredder ist auch hier als Straßen- und Wegefläche festgesetzt.

Für die Umsetzung des Vorhabens mit den geplanten Nutzungen ist die Schaffung neuen Planrechts erforderlich.

3.2.2. Denkmalschutz / Erhaltungsverordnung

Im Plangebiet sind keine Denkmäler vorhanden und es gelten keine Erhaltungsverordnungen.

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