Planunterlagen: Rahlstedt135

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.8.5. Maßnahmen zum Schutz des Wasserhaushalts

Im Plangebiet soll im stark versiegelten städtischen Raum ein größtmöglicher Anteil versickerungsfähiger Flächen erhalten werden, über die Niederschlagswasser in die oberen Bodenschichten eindringen und dem natürlichen Wasserhaushalt zugeführt werden kann. Dies dient der Minderung der Bodenversiegelung und trägt zur Rückhaltung, Verdunstung und Versickerung von Teilen des Niederschlagswassers im Gebiet bei. Geeignete Materialien, die eine hohe Versickerungsrate aufweisen und den Anteil des verfügbaren Bodenwassers für die Pflanzen erhöhen, sind z.B. wassergebundene Decken (Grand), Beton- oder Natursteinpflaster mit einem hohen Poren- und Fugenanteil auf versickerungsfähigem Unterbau, Rasenfugenpflaster, Rasengittersteine oder Schotterrasen.

„Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Radwege, Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.“ (§ 2 Nummer 18 der Verordnung)

Aufgrund der vorhandenen Bodenverhältnisse können im Plangebiet Stauwasserhorizonte ausgebildet sein, auf die sich die vorhandenen Bäume mit ihrem Wurzelwerk eingestellt haben. Durch Haus- bzw. Keller- oder Tiefgaragendrainagen würden die bestehenden Grundwasser bzw. Stauwasser führenden Schichten dauerhaft abgesenkt und somit die Bestandsbäume in ihrer Wasserversorgung beeinträchtigt und dem Plangebiet Wasser entzogen werden. Um die bestehenden Standortbedingungen für die örtliche Vegetation und Tierwelt sicherzustellen, werden Hausdrainagen ausgeschlossen.

Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Stau- und Schichtenwasserspiegels führen, sind unzulässig. (§ 2 Nummer 19 der Verordnung)

Da Hausdrainagen ausgeschlossen sind, sollten Tiefgeschosse zum Schutz gegen Stauwasser in wasserdichter Ausführung (z.B. als Weiße Wanne) hergestellt werden.

5.9. Abwägungsergebnis

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist erforderlich, um auf einer Brache zum einen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung eines gut erschlossenen und integrierten Wohnstandorts zu schaffen. Dahingehend erfolgt die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets. Zum anderen werden Grün-, Natur und Wasserflächen geschaffen, die Teil der angrenzenden Naturlandschaft werden. Entlang der bestehenden Straße Wiesenredder werden die östlichen Nebenflächen erweitert, um den Ausbau eines regelkonformen Gehwegs und einen durchgehenden Schutzstreifen für die Straßenbäume vorzubereiten.

Für das geplante Wohnquartier mit einer neuen Erschließungsstraße und qualitativ hochwertigen Freiflächen wurde ein Vorhaben- und Erschließungsplan als Grundlage für den Bebauungsplan erstellt. Trotz erhöhter Dichte werden gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt. Es treten keine unzumutbaren Lärmbelästigungen auf.

Ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft ergibt sich durch die Planung gegenüber den derzeitigen planungsrechtlichen Ausweisungen nicht. Durch die naturschutzfachlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird sichergestellt, dass die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ausreichend berücksichtigt werden. Die Festsetzungen dienen u.a. der Minderung von Auswirkungen durch die Bodenversiegelung, der ökologisch orientierten Regulierung des Wasserhaushalts, der Erhaltung und Schaffung von Grünstrukturen sowie dem Biotop- und Arterhalt.

5.10. Nachrichtliche Übernahmen

Umgrenzung Landschaftsschutzgebiet

Das Landschaftsschutzgebiet Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt mit Festlegung im Jahr 1950 wird in seiner gültigen Ausdehnung umgrenzt. Eine Entlassung von Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet und damit verbunden eine Änderung des Grenzverlaufs wurde in einem separaten Änderungsverfahren parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Im Februar 2026 wurde die Entlassung der Teilflächen durch den Senat beschlossen.

Biotope

Die in der Biotopkartierung neu vorgefundenen gesetzlich geschützten Biotope sind nachrichtlich übernommen.

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