4.4.1. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Ein Erhalt des Freibads war aus wirtschaftlicher Sicht der Betreiberin nicht weiter möglich. Die baulichen Anlagen wurden bereits zurückgebaut, sodass eine Wiederaufnahme des ursprünglichen Nutzungszwecks ausgeschlossen ist. Weitere Planungsalternativen kommen nach Prüfung nicht in Betracht (siehe auch 3.3.3). Dabei zeigt sich, dass keine Alternative die Anforderungen an eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Nutzung erfüllt. Der Vorhabenträger verfügt über die betreffende Fläche und kann diese unmittelbar in Anspruch nehmen, wodurch eine zügige Umsetzung des Vorhabens gewährleistet ist. Der städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf orientiert sich an der Siedlungskante und der stadträumlichen sowie naturräumlichen Umgebung. Dadurch wird eine harmonische Einbindung in die Umgebung sichergestellt und negative Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild minimiert.