Planunterlagen: Rahlstedt135
Begründung
4.3.1. Bau der geplanten Vorhaben einschließlich Abrissarbeiten
Für die Bauphase können keine detaillierten Angaben gemacht werden. Hierzu greifen die Regelungen der nachgelagerten Genehmigungsebenen, so dass eventuelle Umweltauswirkungen aufgrund der Umsetzung der Planung wirksam vermieden werden können.
4.3.2. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
Zu Art und Menge der Abfälle, die aufgrund der Umsetzung der Planung anfallen, können keine detaillierten Angaben gemacht werden. Ihre umweltschonende Beseitigung und Verwertung werden durch entsprechende fachgesetzliche Regelungen sichergestellt.