Planunterlagen: Rahlstedt135

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.4. Schutzgut Fläche

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Gemäß § 1a Absatz 2 BauGB sollen zur Verringerung der Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Innenentwicklung insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung genutzt werden. Das Plangebiet ist rund 3,08 ha groß und stellt nach geltendem Planrecht im Wesentlichen eine Grünfläche mit der Nutzung ‚Badeplatz‘ bzw. ‚Badeanstalt‘ dar. Auf rund 0,59 ha Fläche bestehen im Bereich des ehemaligen Freibades bauliche Nutzungen mit versiegelten Flächen. Den überwiegenden Teil des Plangebietes stellen Freiflächen mit Baumbestand dar.

Nach den Maßstäben des § 1a Absatz 2 BauGB hat das Plangebiet somit eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Fläche.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Für die Neuentwicklung des Wohnquartiers im Wohngebiet wird ein Teil der Grünfläche in einer Größe von rund 1,96 ha als Flächenressource in Anspruch genommen. Im Bereich der geplanten Parkanlagen, der Fläche für die Wasserwirtschaft und der Maßnahmenfläche verbleiben dagegen rund 1,12 ha für Flächennutzungen ohne Bebauung und Flächenversiegelung.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Eine Nutzung der Flächenressource kann aufgrund der Inanspruchnahme von Flächen für den Wohnungsbau nicht vermieden werden. Der Eingriff einer erstmaligen Inanspruchnahme von rd. 1,96 ha Fläche stellt sich zwar als erheblich dar, angesichts der Sicherung der verbleibenden Flächen im Plangebiet und des Übergangs in einen großen Bestand an landwirtschaftlichen Nutzflächen im Bezirk Wandsbek ist dies jedoch als vertretbar einzustufen.

Eine Verringerung des Eingriffs erfolgt durch die Wahl des Standorts im unmittelbaren Anschluss an den Siedlungsbereich mit bereits bebauten Grundstücken, sodass einer weiteren Zerschneidung von Flächen entgegengewirkt wird.

Ein flächiger Ausgleich in Hinblick auf das Schutzgut Fläche ist in einer wachsenden Stadt wie Hamburg schwierig, da hierfür an anderer Stelle im Stadtgebiet Flächen aus der Nutzung genommen werden müssten. In Hamburg liegt noch kein Bewertungsmaßstab für das Schutzgut Fläche vor. Es ist daher kein direkter Ausgleich für in Anspruch genommene Flächen zu leisten, da weder bundesgesetzlich noch ein in Hamburg festgelegter Maßstab hierfür eingeführt worden ist.

Es erfolgt im Plangebiet ein Ausgleich von Eingriffen in eng mit dem Schutzgut Fläche verzahnten Bereichen. Insbesondere werden Versiegelungen mit Hilfe von Begrünungsverpflichtungen und Festsetzungen von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen im allgemeinen Wohngebiet sowie in den festgesetzten Grünflächen und einer Maßnahmenfläche gemindert und ausgeglichen.

4.2.5. Schutzgut Boden

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Der geologische Aufbau des Plangebietes ist natürlicherweise durch Abschlämmmassen der Stellau gekennzeichnet, die im südlichen Randbereich in sandige Fluss- und Verschwemmungsablagerungen und im nördlichen Randbereich in schluffiges Grundmoränenmaterial übergehen. Es sind Pseudogleye und Braunerden sowie Anmoorgleye und Podsole in Senken verbreitet.

Zur Beurteilung des anstehenden Baugrundes sind im Vorhabengebiet insgesamt 14 Bohrsondierungen mit Endteufen von maximal 10 m durchgeführt worden. Demnach ist eine einheitliche Bodenschichtung aus Mutterboden, Auffüllungen / humoser Oberboden, Sand, bereichsweise Schluff und Geschiebemergel vorhanden. Die Auffüllungsböden haben eine Mächtigkeit von 9,9 bis 3,2 m, im Mittel etwa 2 m. Vereinzelt weisen die Auffüllungen anthropogene Beimengungen in Form von Ziegel- und Bauwerksresten auf. Die Unterkante der feinsandigen bis kiesigen Mittelsande wurde in Tiefen zwischen 3,1 m und 6,3 m unter Geländeoberkante eingemessen. Die Sande werden überwiegend von Geschiebeböden unterlagert, die als Geschiebemergel, lokal auch als geringmächtiger Geschiebelehm anstehen. In zwei Bohrsondierungen wurden abweichend hierzu feinsandige Schluffe angetroffen.

Das Gelände liegt auf Höhen um +27,3 m üNHN (Normalhöhennull) im Bereich des ehemaligen Schwimmbeckens und steigt in Richtung der Pangebietsgrenzen leicht auf Höhen von etwa +29,2 m üNHN im Norden, +29,9 m üNHN im Osten, +29,7 m üNHN im Süden und +29,5 m üNHN im Westen an.

Nach dem Fachplan Schutzwürdige Böden haben die Böden im Norden, Osten und Südosten des Plangebiets eine Bedeutung als Archiv der Naturgeschichte. Die Bewertung der Archivfunktion anhand einer 5-stufigen Skala von sehr hoch bis gering ordnet die Böden der zweituntersten Wertstufe zu. Die Böden zeigen im Untergrund zwar noch die gebietstypischen Substrat- und Bodengenesen, sind jedoch durch die Bodennutzungen als ehemalige Freibadfläche belastet. In der Moorkartierung Hamburg wurde punktuell an einer Stelle sehr kleinflächig Torf im Untergrund erfasst. Der nördliche Plangebietsteil mit dem verrohrten Gewässerverlauf wird insgesamt als Bodenaufschüttungsfläche in der Moorkartierung geführt.

In Bezug auf den Parameter Bodenversiegelung - Übernahme ökologischer Bodenfunktionen ist das Plangebiet anhand der Versiegelungskarte Hamburg durch einen Versiegelungsanteil von 20 bis 40 % gekennzeichnet. Zwischenzeitlich sind die Schwimmbecken abgerissen worden, so dass der Versiegelungsanteil geringer ausfällt. Die Straßenverkehrsfläche Wiesenredder wird mit einem Versiegelungsanteil von 80 bis 100 % bewertet.

Das natürliche Verdunstungspotential der Böden, das für die Kühlleistung an Sommertagen relevant ist, ist im Plangebiet aufgrund anstehender grundwasserbeeinflusster Böden überwiegend hoch. Im nordöstlichen, südöstlichen und südlichen Randbereich des Plangebietes zeigen die Böden dagegen eine niedrige Kühlleistung wegen ihrer geringer Wasserspeicherfähigkeit. Ein kleinflächiger Bereich im Südwesten wird den Böden mit einer mittleren Kühlleistung aufgrund hoher Wasserspeicherfähigkeit sowie möglicher Stauwasserbildung nach Starkregenereignissen zugeordnet. Die Bedeutung der Böden für den Klimaschutz ist somit überwiegend hoch.

Die ehemaligen Grünflächen im Plangebiet haben aufgrund der weitgehend unversiegelten Fläche eine hohe Bedeutung für die Erfüllung der ökologischen Bodenfunktionen, während die bereits bebauten Teile überwiegend anthropogen überformte und versiegelte Böden mit geringer Bedeutung für das Schutzgut Boden sind.

Für das Plangebiet sind keine Altlasten, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen registriert.

Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen ist eine umwelttechnische Bewertung des anstehenden Bodens durchgeführt worden. Die Beurteilung der stofflichen Verwertung von bei Bauvorhaben anfallendem Bodenaushub erfolgt auf der Grundlage der Festlegungen der „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Technische Regeln“ (TR) der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Teil I „Allgemeiner Teil“ (Stand 06.11.2003) sowie Teil II.1.2 „Bodenmaterial“ (TR-Boden, Stand 05.11.2004). Aus den entnommenen Einzelproben der abgeteuften Sondierbohrungen sind acht Bodenmischproben zusammengestellt und näher untersucht worden. Die oberflächennah anstehenden, humosen Auffüllungen weisen demnach ursächlich durch die vorangegangenen Nutzungen geringe Verunreinigungen an Schadstoffen auf. Maßgebend für Festlegung der Zuordnung ist der PAK- (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) sowie der TOC- (organische Kohlenstoffe) Gehalt; untergeordnet wurden Schwermetallgehalte nachgewiesen. Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Nutzung liegen die nachgewiesenen Schadstoffgehalte in „üblichen“ Größenordnungen. Die Auffüllungsböden können einer fachgerechten Verwertung zugeführt werden. Die unterlagernden aufgefüllten Sande zeigen keinerlei Auffälligkeiten, ebenso besteht für einen Teil der gewachsenen Böden eine Schadstofffreiheit. Der für die Einstufung des gewachsenen Bodens bei einer Mischprobe als Z 1 (Z 0) maßgebende TOC-Gehalt resultiert in der Regel aus Wurzelresten oder lokal humosen Einlagerungen. Anthropogene Belastungen, die eine Entsorgung der Böden nach der Deponieverordnung bedingen, wurden in keiner der Mischproben festgestellt. Der untersuchte Boden wird somit als wenig belastet eingestuft.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Für die Erschließung des Baugebietes sind umfangreiche Bodenarbeiten erforderlich. Im allgemeinen Wohngebiet wird eine Aufhöhung von ca. 3 m erforderlich, die sich aus der Anschlusshöhe des Regenwasserkanals in der Erschließungsstraße an den Bestandskanal im Wiesenredder ergibt. Die Aufhöhung wird durch eine modellierte Böschung eingefangen, die sich im Nordwesten bis in die angrenzende Parkanlage hinein erstreckt. Für die Errichtung der Tiefgaragen, die in Teilen innerhalb des Aufhöhungskörpers und in Teilen unterhalb des anstehenden Geländes liegen, werden Bodenabgrabungen erforderlich. Innerhalb der angrenzenden geplanten Parkanlage/Spielfläche sowie der Maßnahmenfläche im Norden des Plangebietes verbleibt das Gelände weitgehend auf dem vorhandenen Höhenniveau. Der Ausbau der Verrohrung DN 1200 der Stellau führt innerhalb der zukünftigen Parkanlage/Spielfläche jedoch auch zu Bodenarbeiten. Weitere Bodenabgrabungen bis zu einer Tiefe von etwa 1,5 bis 3,3 m und Bodenaufschüttungen bedingt die Öffnung der Stellau innerhalb der geplanten Fläche für die Wasserwirtschaft.

Die Neuplanung des Wohngebiets mit der Planstraße führt insgesamt zu einer wesentlichen Zunahme des Versiegelungsanteils in Teilen des Plangebietes. Im Vergleich zum bestehenden Planrecht und zum Ist-Zustand findet eine Neuversiegelung statt. Im allgemeinen Wohngebiet mit einer festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 und einer zulässigen Überschreitung für Tiefgaragen, Abstell- und Technikräume sowie Nebenanlagen im Untergeschoss als auch oberirdische Nebenanlagen wie Fußwege, Fahrradabstellplätze um bis zu 50 % beträgt der Versiegelungsanteil auf Teilflächen zukünftig maximal 75 %. Insgesamt ergibt sich eine Neuversiegelung durch Bebauung und Erschließung in einer Größe von rd.1,22 ha. Die Überbauung der Böden im Wohngebiet führt zu einem Verlust von Böden mit einer hohen Kühlleistung in den Sommermonaten und einer weitergehenden anthropogenen Überformung der schutzwürdigen Böden mit der Teilfunktion „Archiv der Naturgeschichte“.

Im Bereich der geplanten öffentlichen Grünflächen, in der Fläche für die Wasserwirtschaft sowie in der Maßnahmenfläche M1 im Norden werden offene und aktive Bodenzonen zur Übernahme ökologischer Bodenfunktionen erhalten. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage/Spielfläche“ werden u.a. teilversiegelte Wegeflächen, Spielbereiche etc. angelegt sowie kleinflächige Versiegelungen für Spielgeräte, Bänke und sonstige Infrastrukturen entstehen.

Innerhalb der Fläche für die Wasserwirtschaft ergeben sich Versiegelungen in geringem Umfang für technische Bauwerke u.a. im Bereich des Sandfangs, einzubauender Sohlschwellen sowie des Einlaufbauwerks zur Verlängerung des Durchlasses am Wiesenredder. Innerhalb der Maßnahmenfläche M1 wird eine Zufahrt vom Wiesenredder zum Sandfang und im Bereich des Sandfangs eine Geräteaufstellfläche eingerichtet, um erforderliche wasserwirtschaftliche Unterhaltungsmaßnahmen durchführen zu können. Mit der geplanten Wegeführung zwischen Parkanlage/Spielfläche und dem gewässerbegleitenden Stellau-Grünzug außerhalb des Plangebietsbereiches entsteht ein Brückenbauwerk in der Vorzugsvariante mit versiegelten Fundamentbereichen sowie eine versiegelte Wegeanschlussfläche innerhalb der „Parkanlage/Spielfläche“.

Für die klimatischen Bodenfunktionen und die Archivfunktion ergeben sich in der öffentlichen Grünfläche (Parkanlage/Spielfläche) und der Maßnahmenfläche M1 durch die zukünftigen Bodennutzungen keine wesentlichen Veränderungen. Die Bodenarbeiten zur Öffnung der Stellau innerhalb der Fläche für die Wasserwirtschaft führen zu Veränderungen in der natürlichen Horizontierung der Archivböden, die den dokumentarischen Wert weiter einschränken.

Für die Umweltprüfung zum Bebauungsplan wurde eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erstellt, die im Ergebnis einen Überschuss für das Schutzgut Boden im Plangebiet ermittelt. Die positiven Bilanzwerte resultieren im Wesentlichen aus der extensiven Bodennutzung in der Maßnahmenfläche M1.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Die Festsetzungen der öffentlichen Grünflächen, und der Maßnahmenfläche M1 im nördlichen Teil des Plangebiets sind wesentliche Vermeidungsmaßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung natürlicher Böden. Weiterhin bleiben die gewachsenen Böden im Bereich der festgesetzten Flächen zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern im Süden und Osten des allgemeinen Wohngebiets bestehen.

Mit der Festsetzung einer Mindestbegrünung für Bäume einschließlich offener Vegetationsflächen wird ein gewisser Anteil vegetationsbestandener Bodenflächen im allgemeinen Wohngebiet entwickelt (vgl. § 2 Nummer 17).

Die Begrünung nicht überbauter Flächen von Tiefgaragen, abgesehen von Wegen, Fahrradabstellflächen, Müllstandorten, Spielflächen, Terrassen und Flächen für technische Anlagen, mit einem mindestens 60 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau führt zur Schaffung von neuen Bodenentwicklungsflächen (vgl. § 2 Nummer 11). Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist der Substrataufbau auf mindestens 12 m² in einer Stärke von mindestens 100 cm herzustellen. Diese Bodenentwicklungsflächen tragen in Wechselwirkung mit den Schutzgütern Klima und Wasser auch zu günstigen mikroklimatischen Verhältnissen und Flächen für den Wasserrückhalt bei.

Die festgesetzte Dachbegrünung für Gebäudedächer im allgemeinen Wohngebiet bewirkt eine geringfügige Minderung für die Bodenversiegelung der neu zu errichtenden Baukörper (vgl. § 2 Nummer 9). Mit der Herstellung eines mindestens 12 cm starken Substrataufbaus für die Dachflächen kann in untergeordnetem Maße teilweise eine Bodenfunktion wie Lebensraum für Organismen, Rückhalteraum für Niederschlagswasser neu geschaffen werden.

Der wasser- und luftdurchlässige Aufbau von Geh- und Radwegen sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf den privaten Grundstücksflächen sichert die teilweise Übernahme von ökologischen Bodenfunktionen auch bei befestigten Flächen (vgl. § 2 Nummer 18).

Mit der Anlage von gärtnerisch gestalteten Flächen und Begrünungsmaßnahmen im allgemeinen Wohngebiet sowie der Ausweisung der Maßnahmenfläche M1 im Plangebiet kann das ermittelte Defizit vollständig ausgeglichen werden, so dass keine externe Ausgleichsfläche erforderlich wird (vgl. § 2 Nummer 20, 21). Mit der geplanten extensiven Bewirtschaftung auf einer vormals intensiv für eine Freizeitnutzung gewidmeten Fläche sowie der natürlichen Bodenentwicklung im Bereich der renaturierten Stellau und Anpflanzungsmaßnahmen wird auch der Bodenhaushalt verbessert. Unter Berücksichtigung dieser Ausgleichsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut Boden.

Im Hinblick auf einen vorsorgenden Bodenschutz sind bei der Wiederverwendung und Entsorgung des Aushubmaterials die „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu berücksichtigen. Das im Plangebiet anfallende Bodenmaterial mit eher geringen Belastungen kann wieder verwendet werden, sowie die Belange des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei einem offenen Einbau berücksichtigt werden. In Bezug auf die Verwertung der Oberböden ist § 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2716) zu beachten.

Aufgrund der Schutzwürdigkeit und Verdichtungsempfindlichkeit der vorhandenen Böden sind Maßnahmen zum Bodenschutz in einem Bodenschutzkonzept zu dokumentieren, welches im Genehmigungsverfahren erstellt werden soll. Beispielweise ist der bestehende Oberboden vor der Aufhöhung abzuschieben und einer geeigneten Wiederverwertung zuzuführen. Eventueller Aushub von Torfen ist klimaneutral wieder einzubauen und für Aufhöhungen ist – zumindest im Bereich der zukünftigen Freiflächen – die BBodSchV § 6-8 anzuwenden.

4.2.6. Schutzgut Wasser

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Im Plangebiet sind keine offenen Fließgewässer vorhanden. Die beidseitig des Plangebiets verlaufende Stellau ist innerhalb des Plangeltungsbereichs auf einer Länge von rd. 140 m verrohrt.

Im Bereich des ehemaligen Schwimmbeckens, das zurück gebaut wurde, hat sich ein Teich gebildet. Ein weiteres kleines befestigtes Wasserbecken ist durch den Rückbau einer technischen Anlage nordwestlich davon im Plangebiet entstanden.

Nach der Versickerungspotenzialkarte besteht im Plangebiet überwiegend eine unwahrscheinliche Versickerung mit versickerungsfähigen Tiefen von 0 bis 1 m. Im westlichen und südlichen Randbereich ist eine eingeschränkte Versickerung mit Versickerungstiefen von 1 bis 2 m möglich. Lediglich im südöstlichen Randbereich ist eine Versickerung mit Tiefen von 2 bis 5 m möglich.

Im Wiesenredder verlaufen öffentliche Regenwassersiele. Für die Entwässerung ist eine Einleitmengenbeschränkung von insgesamt maximal 2 l/s x ha für das gesamte Plangebiet sowohl für die Einleitung in den bestehenden Kanal im Wiesenredder als auch bei einer direkten Einleitung in die Stellau zu beachten.

Gemäß der Starkregenhinweiskarte Hamburg sind die Fließwege des oberflächennahen Abflusses von Niederschlagswasser von Norden und Süden in Richtung des verrohrten Gewässerverlaufs der Stellau ausgerichtet.

Die minimalen Grundwasserflurabstände liegen gemäß der Flurabstandskarte für das hydrogeologische Jahr 2018 im östlichen Bereich des Plangebiets bei 7 bis 10 m und fallen zum zentralen Bereich auf 10 bis 15 m ab. Im westlichen Bereich sind die Grundwasserstände niedriger mit 2 bis 3 m sowie 5 bis 7 m unter Geländeoberkante am nordwestlichen und südwestlichen Rand.

Im Rahmen der durchgeführten Baugrunderkundung in 2017 wurde in sämtlichen Baugrundaufschlüssen Wasser eingemessen. Die Wasserstände variieren zwischen 1,4 bis 3,8 m unter Geländeoberkante. Die niedrigsten Wasserstände befinden sich im zentralen und nördlichen Bereich des Plangebiets, die höchsten Wasserstände im südlichen Bereich. Bei den angebohrten Wasserständen handelt es sich um den zusammenhängenden Spiegel des obersten Grundwasserstockwerkes, der frei innerhalb der gewachsenen Sande ansteht. Die Grundwasserfließrichtung ist nach Westen gerichtet. Im Plangebiet ist zudem davon auszugehen, dass der Grundwasserspiegel in Abhängigkeit vom Niederschlagsgeschehen von Stau- und Sickerwässern überlagert wird.

Die Karte zur Grundwasserneubildung Hamburg stellt die mittlere Grundwasserneubildungsrate für die Jahre 1991 bis 2019 auf einer 8-stufigen Skala von sehr gering mit > 50 – 100 mm/a bis sehr hoch mit > 600 mm/a dar. Im Plangebiet besteht demnach eine mittlere Grundwasserneubildungsrate von 268 mm/a. Der nordwestliche Randbereich weist dagegen geringe Grundwasserneubildungsraten von 128 mm/a auf.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Im allgemeinen Wohngebiet führt der erhöhte Versiegelungsanteil gegenüber dem geltenden Planrecht zu einem verstärkten Oberflächenwasserabfluss und einer verminderten Grundwasserneubildungsrate.

Im Vergleich zum Ist-Zustand wird der Teich, der sich im Bereich des ehemaligen Wasserbeckens entwickelt hat, überbaut und aufgefüllt.

Innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen und der Maßnahmenfläche M1 ergeben sich gegenüber dem geltenden Planrecht keine wesentlichen Veränderungen für den Wasserhaushalt.

In der Fläche für die Wasserwirtschaft wird die Stellau auf einer Länge von rd. 160 m wieder geöffnet und gemäß den Zielen der WRRL die Durchgängigkeit des Gewässers wieder hergestellt. Die Planung sieht einen naturnahen, mäandrierenden Gewässerabschnitt mit Böschungsneigungen in etwa von 1:3 und einem Niedrigwassergerinne in einem rund 10 m breiten Korridor vor. Im Bereich des Sandfangs soll die Fläche für die Wasserwirtschaft bis auf ca. 24 m aufgeweitet werden. Naturnahe Strukturelemente sind u. a. Ufergehölzanpflanzungen auf einer Mittelwasserberme, Kiesstrecken sowie der abschnittsweise Einbau von Totholz. Im südwestlichen Uferbereich soll im Übergang zur Parkanlage/Spielfläche eine Gewässererlebnisstelle vorgesehen werden. Im Osten soll mit einem Brückenbauwerk eine Anbindung an den vorhandenen Weg nördlich der offen verlaufenden Stellau außerhalb des Plangeltungsbereichs hergestellt werden.

Das Entwässerungskonzept für die öffentlichen Flächen im allgemeinen Wohngebiet sieht eine Straßenentwässerungsanlage in Form von Rigolen vor. Zur Reduzierung des Größenbedarfs bei einer zentralen Rigolenrückhalteeinrichtung werden die öffentlichen Verkehrsflächen über die Anordnung eines Hochpunktes in zwei separate Regenentwässerungssysteme geteilt. Von den Rigolen wird das gesammelte Niederschlagswasser innerhalb des Wohngebiets in geschlossenen unterirdischen Regenwasserführungen sowie innerhalb der öffentlichen Grünflächen auch in offenen oberirdischen Regenwasserführungen nach Norden Richtung Stellau geführt, über die der gedrosselte Anschluss unter Berücksichtigung der Einleitmengenbegrenzung von 2 l/s*ha gewährleistet wird. Das Oberflächenwasser im Wohngebiet nördlich der Planstraße wird über die öffentliche Grünfläche (Parkanlage/Spielfläche) in die Stellau abgeleitet. Für die Bebauung südlich der Planstraße wird ein neuer Regenwasseranschluss hergestellt, der parallel zur südlichen Plangebietsgrenze innerhalb der privaten Grünflächen zum Regenwassersiel im Wiesenredder geführt wird.

Mit Umsetzung des Entwässerungskonzeptes ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut.

In der Fläche für die Wasserwirtschaft entstehen positive Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Mit der Renaturierung und der nördlichen angrenzenden Maßnahmenfläche M1 wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Gewässers geleistet. Aufgrund der Strahlwirkung in Bezug auf die Gewässerdurchgängigkeit werden damit auch Teile des Stellau-Gewässerzugs außerhalb des Plangebiets positiv beeinflusst. Die konkrete Ausgestaltung des Gewässerprofils mit strukturellen Maßnahmen zur Förderung vielfältiger gewässerökologischer Funktionen ist Gegenstand der nachgelagerten wassertechnischen Genehmigungsplanung.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Mit dem geplanten Oberflächenentwässerungskonzept wird ein nachhaltiges Regenwassermanagement betrieben und das Quartier an die Klimafolgen angepasst. In der Fläche für die Wasserwirtschaft entsteht durch die Öffnung der Stellau - ohne den Sandfang - ein Retentionsraum, der für das 30-jährliche Regenereignis eine ausreichend dimensionierte offene Rückhalteeinrichtung für das Oberflächenwasser aus den umliegenden Flächen darstellt. Gleichzeitig findet in Wechselwirkung zum Schutzgut Klima eine Verbesserung des Mikroklimas durch Verdunstungskühle statt.

Die Festsetzungen der öffentlichen Grünflächen und der Maßnahmenfläche sind wesentliche Vermeidungsmaßnahmen zur Begrenzung der Bodenversiegelung im Plangebiet. Es werden aktive Bodenzonen für die Versickerung von Niederschlagswasser erhalten und entwickelt (vgl. § 2 Nummer 19, 20). Gleiches gilt für die festgesetzten Flächen zum Erhalt und zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern im Süden und Osten des allgemeinen Wohngebietes (vgl. § 2 Nummer 14).

Weitere kleinteilige Vegetationsflächen mit einer Funktion für den örtlichen Wasserhaushalt werden durch die Begrünungsfestsetzung zum Anpflanzen von Bäumen geschaffen (vgl. § 2 Nummer 15).

Mit der festgesetzten Dachbegrünung für die Gebäudedächer im Wohngebiet mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau wird ein Beitrag zur Reduzierung des Oberflächenwasserabflusses und zur Rückhaltung des Niederschlagswassers geleistet (vgl. § 2 Nummer 9). Ebenso bilden die nicht überbauten und befestigten Tiefgaragendecken, die mit einem mindestens 60 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau dauerhaft zu begrünen sind, weitere Rückhalte- und Verdunstungsflächen für das örtliche Wasserregime (vgl. § 2 Nummer 11).

Mittels der festgesetzten offenen bzw. verdunstungsoffenen Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswasser wird ein nachhaltiger Umgang mit dem Regenwasser und die Grundwasserneubildung gefördert. (vgl. § 2 Nummer 12).

Die Festsetzung Geh- und Radwege, Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf privaten Grundstücksflächen in wasser- und luftdurchlässigen Aufbau herzustellen, steigert die Verdunstungseffekte für das Niederschlagswasser und schafft ein günstiges Lokalklima im Quartier (vgl. § 2 Nummer 18).

Zum Schutz des örtlichen Wasserhaushaltes sowie zum Grundwasserschutz wird festgesetzt, dass bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Stau- und Schichtenwasserspiegels führen, unzulässig sind (vgl. § 2 Nummer 19). In Wechselwirkung mit dem Schutzgut Pflanzen steht der Vegetation mehr Wasser zur Verfügung, so dass die Resilienz der Pflanzen im Hinblick auf die Klimaanpassung gesteigert wird.

Die Maßnahmen tragen insgesamt zum Erhalt des örtlichen Wasserhaushaltes bei, so dass keine Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Wasser erforderlich werden.

Da es sich beim vorhandenen Teich um ein nach §30 BNatSchG geschütztes Biotop handelt, wird dessen Verlust durch Neuanlage eines gleichwertigen Gewässers in Art und Umfang außerhalb des Plangebiets auf dem Flurstück 1151 der Gemarkung Alt Rahlstedt kompensiert (vgl. § 2 Nummer 22).

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