Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Der geologische Aufbau des Plangebietes ist natürlicherweise durch Abschlämmmassen der Stellau gekennzeichnet, die im südlichen Randbereich in sandige Fluss- und Verschwemmungsablagerungen und im nördlichen Randbereich in schluffiges Grundmoränenmaterial übergehen. Es sind Pseudogleye und Braunerden sowie Anmoorgleye und Podsole in Senken verbreitet.
Zur Beurteilung des anstehenden Baugrundes sind im Vorhabengebiet insgesamt 14 Bohrsondierungen mit Endteufen von maximal 10 m durchgeführt worden. Demnach ist eine einheitliche Bodenschichtung aus Mutterboden, Auffüllungen / humoser Oberboden, Sand, bereichsweise Schluff und Geschiebemergel vorhanden. Die Auffüllungsböden haben eine Mächtigkeit von 9,9 bis 3,2 m, im Mittel etwa 2 m. Vereinzelt weisen die Auffüllungen anthropogene Beimengungen in Form von Ziegel- und Bauwerksresten auf. Die Unterkante der feinsandigen bis kiesigen Mittelsande wurde in Tiefen zwischen 3,1 m und 6,3 m unter Geländeoberkante eingemessen. Die Sande werden überwiegend von Geschiebeböden unterlagert, die als Geschiebemergel, lokal auch als geringmächtiger Geschiebelehm anstehen. In zwei Bohrsondierungen wurden abweichend hierzu feinsandige Schluffe angetroffen.
Das Gelände liegt auf Höhen um +27,3 m üNHN (Normalhöhennull) im Bereich des ehemaligen Schwimmbeckens und steigt in Richtung der Pangebietsgrenzen leicht auf Höhen von etwa +29,2 m üNHN im Norden, +29,9 m üNHN im Osten, +29,7 m üNHN im Süden und +29,5 m üNHN im Westen an.
Nach dem Fachplan Schutzwürdige Böden haben die Böden im Norden, Osten und Südosten des Plangebiets eine Bedeutung als Archiv der Naturgeschichte. Die Bewertung der Archivfunktion anhand einer 5-stufigen Skala von sehr hoch bis gering ordnet die Böden der zweituntersten Wertstufe zu. Die Böden zeigen im Untergrund zwar noch die gebietstypischen Substrat- und Bodengenesen, sind jedoch durch die Bodennutzungen als ehemalige Freibadfläche belastet. In der Moorkartierung Hamburg wurde punktuell an einer Stelle sehr kleinflächig Torf im Untergrund erfasst. Der nördliche Plangebietsteil mit dem verrohrten Gewässerverlauf wird insgesamt als Bodenaufschüttungsfläche in der Moorkartierung geführt.
In Bezug auf den Parameter Bodenversiegelung - Übernahme ökologischer Bodenfunktionen ist das Plangebiet anhand der Versiegelungskarte Hamburg durch einen Versiegelungsanteil von 20 bis 40 % gekennzeichnet. Zwischenzeitlich sind die Schwimmbecken abgerissen worden, so dass der Versiegelungsanteil geringer ausfällt. Die Straßenverkehrsfläche Wiesenredder wird mit einem Versiegelungsanteil von 80 bis 100 % bewertet.
Das natürliche Verdunstungspotential der Böden, das für die Kühlleistung an Sommertagen relevant ist, ist im Plangebiet aufgrund anstehender grundwasserbeeinflusster Böden überwiegend hoch. Im nordöstlichen, südöstlichen und südlichen Randbereich des Plangebietes zeigen die Böden dagegen eine niedrige Kühlleistung wegen ihrer geringer Wasserspeicherfähigkeit. Ein kleinflächiger Bereich im Südwesten wird den Böden mit einer mittleren Kühlleistung aufgrund hoher Wasserspeicherfähigkeit sowie möglicher Stauwasserbildung nach Starkregenereignissen zugeordnet. Die Bedeutung der Böden für den Klimaschutz ist somit überwiegend hoch.
Die ehemaligen Grünflächen im Plangebiet haben aufgrund der weitgehend unversiegelten Fläche eine hohe Bedeutung für die Erfüllung der ökologischen Bodenfunktionen, während die bereits bebauten Teile überwiegend anthropogen überformte und versiegelte Böden mit geringer Bedeutung für das Schutzgut Boden sind.
Für das Plangebiet sind keine Altlasten, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen registriert.
Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen ist eine umwelttechnische Bewertung des anstehenden Bodens durchgeführt worden. Die Beurteilung der stofflichen Verwertung von bei Bauvorhaben anfallendem Bodenaushub erfolgt auf der Grundlage der Festlegungen der „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Technische Regeln“ (TR) der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Teil I „Allgemeiner Teil“ (Stand 06.11.2003) sowie Teil II.1.2 „Bodenmaterial“ (TR-Boden, Stand 05.11.2004). Aus den entnommenen Einzelproben der abgeteuften Sondierbohrungen sind acht Bodenmischproben zusammengestellt und näher untersucht worden. Die oberflächennah anstehenden, humosen Auffüllungen weisen demnach ursächlich durch die vorangegangenen Nutzungen geringe Verunreinigungen an Schadstoffen auf. Maßgebend für Festlegung der Zuordnung ist der PAK- (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) sowie der TOC- (organische Kohlenstoffe) Gehalt; untergeordnet wurden Schwermetallgehalte nachgewiesen. Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Nutzung liegen die nachgewiesenen Schadstoffgehalte in „üblichen“ Größenordnungen. Die Auffüllungsböden können einer fachgerechten Verwertung zugeführt werden. Die unterlagernden aufgefüllten Sande zeigen keinerlei Auffälligkeiten, ebenso besteht für einen Teil der gewachsenen Böden eine Schadstofffreiheit. Der für die Einstufung des gewachsenen Bodens bei einer Mischprobe als Z 1 (Z 0) maßgebende TOC-Gehalt resultiert in der Regel aus Wurzelresten oder lokal humosen Einlagerungen. Anthropogene Belastungen, die eine Entsorgung der Böden nach der Deponieverordnung bedingen, wurden in keiner der Mischproben festgestellt. Der untersuchte Boden wird somit als wenig belastet eingestuft.
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Für die Erschließung des Baugebietes sind umfangreiche Bodenarbeiten erforderlich. Im allgemeinen Wohngebiet wird eine Aufhöhung von ca. 3 m erforderlich, die sich aus der Anschlusshöhe des Regenwasserkanals in der Erschließungsstraße an den Bestandskanal im Wiesenredder ergibt. Die Aufhöhung wird durch eine modellierte Böschung eingefangen, die sich im Nordwesten bis in die angrenzende Parkanlage hinein erstreckt. Für die Errichtung der Tiefgaragen, die in Teilen innerhalb des Aufhöhungskörpers und in Teilen unterhalb des anstehenden Geländes liegen, werden Bodenabgrabungen erforderlich. Innerhalb der angrenzenden geplanten Parkanlage/Spielfläche sowie der Maßnahmenfläche im Norden des Plangebietes verbleibt das Gelände weitgehend auf dem vorhandenen Höhenniveau. Der Ausbau der Verrohrung DN 1200 der Stellau führt innerhalb der zukünftigen Parkanlage/Spielfläche jedoch auch zu Bodenarbeiten. Weitere Bodenabgrabungen bis zu einer Tiefe von etwa 1,5 bis 3,3 m und Bodenaufschüttungen bedingt die Öffnung der Stellau innerhalb der geplanten Fläche für die Wasserwirtschaft.
Die Neuplanung des Wohngebiets mit der Planstraße führt insgesamt zu einer wesentlichen Zunahme des Versiegelungsanteils in Teilen des Plangebietes. Im Vergleich zum bestehenden Planrecht und zum Ist-Zustand findet eine Neuversiegelung statt. Im allgemeinen Wohngebiet mit einer festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 und einer zulässigen Überschreitung für Tiefgaragen, Abstell- und Technikräume sowie Nebenanlagen im Untergeschoss als auch oberirdische Nebenanlagen wie Fußwege, Fahrradabstellplätze um bis zu 50 % beträgt der Versiegelungsanteil auf Teilflächen zukünftig maximal 75 %. Insgesamt ergibt sich eine Neuversiegelung durch Bebauung und Erschließung in einer Größe von rd.1,22 ha. Die Überbauung der Böden im Wohngebiet führt zu einem Verlust von Böden mit einer hohen Kühlleistung in den Sommermonaten und einer weitergehenden anthropogenen Überformung der schutzwürdigen Böden mit der Teilfunktion „Archiv der Naturgeschichte“.
Im Bereich der geplanten öffentlichen Grünflächen, in der Fläche für die Wasserwirtschaft sowie in der Maßnahmenfläche M1 im Norden werden offene und aktive Bodenzonen zur Übernahme ökologischer Bodenfunktionen erhalten. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage/Spielfläche“ werden u.a. teilversiegelte Wegeflächen, Spielbereiche etc. angelegt sowie kleinflächige Versiegelungen für Spielgeräte, Bänke und sonstige Infrastrukturen entstehen.
Innerhalb der Fläche für die Wasserwirtschaft ergeben sich Versiegelungen in geringem Umfang für technische Bauwerke u.a. im Bereich des Sandfangs, einzubauender Sohlschwellen sowie des Einlaufbauwerks zur Verlängerung des Durchlasses am Wiesenredder. Innerhalb der Maßnahmenfläche M1 wird eine Zufahrt vom Wiesenredder zum Sandfang und im Bereich des Sandfangs eine Geräteaufstellfläche eingerichtet, um erforderliche wasserwirtschaftliche Unterhaltungsmaßnahmen durchführen zu können. Mit der geplanten Wegeführung zwischen Parkanlage/Spielfläche und dem gewässerbegleitenden Stellau-Grünzug außerhalb des Plangebietsbereiches entsteht ein Brückenbauwerk in der Vorzugsvariante mit versiegelten Fundamentbereichen sowie eine versiegelte Wegeanschlussfläche innerhalb der „Parkanlage/Spielfläche“.
Für die klimatischen Bodenfunktionen und die Archivfunktion ergeben sich in der öffentlichen Grünfläche (Parkanlage/Spielfläche) und der Maßnahmenfläche M1 durch die zukünftigen Bodennutzungen keine wesentlichen Veränderungen. Die Bodenarbeiten zur Öffnung der Stellau innerhalb der Fläche für die Wasserwirtschaft führen zu Veränderungen in der natürlichen Horizontierung der Archivböden, die den dokumentarischen Wert weiter einschränken.
Für die Umweltprüfung zum Bebauungsplan wurde eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erstellt, die im Ergebnis einen Überschuss für das Schutzgut Boden im Plangebiet ermittelt. Die positiven Bilanzwerte resultieren im Wesentlichen aus der extensiven Bodennutzung in der Maßnahmenfläche M1.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Die Festsetzungen der öffentlichen Grünflächen, und der Maßnahmenfläche M1 im nördlichen Teil des Plangebiets sind wesentliche Vermeidungsmaßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung natürlicher Böden. Weiterhin bleiben die gewachsenen Böden im Bereich der festgesetzten Flächen zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern im Süden und Osten des allgemeinen Wohngebiets bestehen.
Mit der Festsetzung einer Mindestbegrünung für Bäume einschließlich offener Vegetationsflächen wird ein gewisser Anteil vegetationsbestandener Bodenflächen im allgemeinen Wohngebiet entwickelt (vgl. § 2 Nummer 17).
Die Begrünung nicht überbauter Flächen von Tiefgaragen, abgesehen von Wegen, Fahrradabstellflächen, Müllstandorten, Spielflächen, Terrassen und Flächen für technische Anlagen, mit einem mindestens 60 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau führt zur Schaffung von neuen Bodenentwicklungsflächen (vgl. § 2 Nummer 11). Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist der Substrataufbau auf mindestens 12 m² in einer Stärke von mindestens 100 cm herzustellen. Diese Bodenentwicklungsflächen tragen in Wechselwirkung mit den Schutzgütern Klima und Wasser auch zu günstigen mikroklimatischen Verhältnissen und Flächen für den Wasserrückhalt bei.
Die festgesetzte Dachbegrünung für Gebäudedächer im allgemeinen Wohngebiet bewirkt eine geringfügige Minderung für die Bodenversiegelung der neu zu errichtenden Baukörper (vgl. § 2 Nummer 9). Mit der Herstellung eines mindestens 12 cm starken Substrataufbaus für die Dachflächen kann in untergeordnetem Maße teilweise eine Bodenfunktion wie Lebensraum für Organismen, Rückhalteraum für Niederschlagswasser neu geschaffen werden.
Der wasser- und luftdurchlässige Aufbau von Geh- und Radwegen sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf den privaten Grundstücksflächen sichert die teilweise Übernahme von ökologischen Bodenfunktionen auch bei befestigten Flächen (vgl. § 2 Nummer 18).
Mit der Anlage von gärtnerisch gestalteten Flächen und Begrünungsmaßnahmen im allgemeinen Wohngebiet sowie der Ausweisung der Maßnahmenfläche M1 im Plangebiet kann das ermittelte Defizit vollständig ausgeglichen werden, so dass keine externe Ausgleichsfläche erforderlich wird (vgl. § 2 Nummer 20, 21). Mit der geplanten extensiven Bewirtschaftung auf einer vormals intensiv für eine Freizeitnutzung gewidmeten Fläche sowie der natürlichen Bodenentwicklung im Bereich der renaturierten Stellau und Anpflanzungsmaßnahmen wird auch der Bodenhaushalt verbessert. Unter Berücksichtigung dieser Ausgleichsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut Boden.
Im Hinblick auf einen vorsorgenden Bodenschutz sind bei der Wiederverwendung und Entsorgung des Aushubmaterials die „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu berücksichtigen. Das im Plangebiet anfallende Bodenmaterial mit eher geringen Belastungen kann wieder verwendet werden, sowie die Belange des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei einem offenen Einbau berücksichtigt werden. In Bezug auf die Verwertung der Oberböden ist § 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2716) zu beachten.
Aufgrund der Schutzwürdigkeit und Verdichtungsempfindlichkeit der vorhandenen Böden sind Maßnahmen zum Bodenschutz in einem Bodenschutzkonzept zu dokumentieren, welches im Genehmigungsverfahren erstellt werden soll. Beispielweise ist der bestehende Oberboden vor der Aufhöhung abzuschieben und einer geeigneten Wiederverwertung zuzuführen. Eventueller Aushub von Torfen ist klimaneutral wieder einzubauen und für Aufhöhungen ist – zumindest im Bereich der zukünftigen Freiflächen – die BBodSchV § 6-8 anzuwenden.