Planunterlagen: Othmarschen 47 (Holmbrook)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6. Aufhebung bestehender Bebauungspläne

Für das Plangebiet werden die bestehenden Bebauungspläne aufgehoben. Es handelt sich um den Baustufenplan Groß Flottbek / Othmarschen mit seiner 1. und 2. Änderung erneut festgestellt am 14. Januar 1955, der 3. Änderung vom 29. Juni 1960 (HmbGVBl. S. 408) und der 4. Änderung vom 21. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 71) sowie den Bebauungsplan Othmarschen 18 vom 01. Juli 1968 (HmbGVBl. S. 180).

7. Flächen- und Kostenangaben

7.1. Flächenangaben

Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt rund 2,4 ha. Davon werden rund 1,5 ha als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage (FHH)“, rund 0,3 ha als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz (FHH)“, rund 0,5 ha als private Grünfläche“, rund 0,01 ha Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie rund 0,1 ha als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

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