Planunterlagen: Othmarschen 47 (Holmbrook)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.6.2. Denkmalschutz

Das im Plangebiet liegende Ensembledenkmal (Findling, Eisenzaun und Doppeleiche; ID: 29490) an der Liebermannstraße im Nord-Westen des Plangebiets wird im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.

Auch der das Plangebiet unterquerende, denkmalgeschützte Teil des Elbtunnels (Autobahntunnel unter der Elbe, Östliche drei Röhren mit südlichem Tunnelmund; ID: 18022), der das Gebiet mittig von Norden nach Süden unterquert, wird zur planungsrechtlichen Absicherung als Ensemble-Denkmal ebenfalls nachrichtlich übernommen.

Für die dem Denkmalschutz unterliegenden Anlagen gelten Beschränkungen nach dem DSchG.

Im Planungsgebiet befindet sich kein bekanntes Bodendenkmal. Dennoch kann überall im Boden ein unbekanntes Bodendenkmal liegen, daher gilt außerhalb von eingetragenen Bodendenkmälern § 17 DSchG.

5.7. Landschaftsschutz

Ein großer Teil der nördlichen Plangebietshälfte des Bebauungsplans Othmarschen 47 liegt im Gebiet der Landschaftsschutzverordnung Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese, Rissen vom 18. Dezember 1962, zuletzt geändert am 6. Oktober 2020 (HmbGVBl. S. 523, 530). Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in Teilen mit dem Schutzzweck der Landschaftsschutzverordnung nicht vereinbar, insbesondere durch die Ausweisung eines Spielplatzes und Dauerkleingärten, so dass das Landschaftsschutzgebiet in Gänze im Plangebiet aufgehoben wird. Der Bebauungsplan setzt daher fest:

„Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (HmbGVBI. S. 203), zuletzt geändert am 19. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 438) aufgehoben.“ (vgl. § 3 der Verordnung)

5.8. Kennzeichnungen

Im Bebauungsplan werden unterirdische Leitungen gekennzeichnet. Es handelt sich um die im nördlichen Plangebiet vorhandene übergeordnete Versorgungsleitung zur öffentlichen Beleuchtung sowie die übergeordneten Versorgungsleitungen (öffentliche Beleuchtung, Mittelspannungs- und Niederspannungs- sowie Informationskabel) im nordwestlichen Bereich des Plangebiets.

Die im Plangebiet gekennzeichneten vorhandenen Gebäude entsprechen den ALKIS-Daten mit Stand vom November 2023.

Die angegebenen Geländeoberflächen und Straßenhöhen beziehen sich auf Normalhöhennull (NHN).

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