5.6.2. Denkmalschutz
Das im Plangebiet liegende Ensembledenkmal (Findling, Eisenzaun und Doppeleiche; ID: 29490) an der Liebermannstraße im Nord-Westen des Plangebiets wird im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.
Auch der das Plangebiet unterquerende, denkmalgeschützte Teil des Elbtunnels (Autobahntunnel unter der Elbe, Östliche drei Röhren mit südlichem Tunnelmund; ID: 18022), der das Gebiet mittig von Norden nach Süden unterquert, wird zur planungsrechtlichen Absicherung als Ensemble-Denkmal ebenfalls nachrichtlich übernommen.
Für die dem Denkmalschutz unterliegenden Anlagen gelten Beschränkungen nach dem DSchG.
Im Planungsgebiet befindet sich kein bekanntes Bodendenkmal. Dennoch kann überall im Boden ein unbekanntes Bodendenkmal liegen, daher gilt außerhalb von eingetragenen Bodendenkmälern § 17 DSchG.