Auf dem östlichen Teil, den ehemaligen Gleisanlagen des früheren Güterbahnhofs Ochsenzoll, hatte sich eine natürliche Vegetation mit geschützten Biotopen entwickelt. Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Autohandels wurden Teile der in der Biotopkartierung erfassten gesetzlich geschützten Trockenrasen Biotope zerstört. Der Ersatz erfolgt nun in den jetzt im B-Plan als gesetzlich geschützte Biotope gekennzeichneten Flächen, die gleichzeitig auch als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt sind. Auf der Fläche befinden sich zwischen gehölzbewachsenen Bereichen Biotopflächen des Typs „Trocken- oder Halbtrockenrasen“, die aufgrund § 30 BNatSchG gemäß Abs. 2 Nr. 3. in Verbindung mit § 14 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) Anlage Nr. 3.4 gesetzlich geschützt sind.
Zur Beschreibung der Vegetation siehe Kap. 4.2.7
- Drei mit Schlacke-Quadern befestigte Flächen sollen entsiegelt und der Sukzession zum Trockenrasen überlassen werden,
- die neuen Böschungen sollen mit Samenmaterial für Trockenrasen begrünt werden,
- junger Gehölzaufwuchs, vor allem Birken und Brombeeren, soll in Teilflächen gerodet werden, damit sich der Trockenrasen wieder ausbreiten kann,
- Schotterflächen, die noch unbewachsen sind, sollen mit sandigem Substrat überdeckt und der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen werden.