Planunterlagen: Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4. Angaben zum Bestand

Das etwa 20.900 m2 große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Rotherbaum des Bezirks Eimsbüttel westlich der Außenalster und knapp einen Kilometer nördlich der Hamburger Innenstadt.

Die Bebauung im Plangebiet wird durch das Gebäude der Hauptverwaltung eines Versicherungsunternehmens dominiert. Bei dem Bestand handelt es sich um eine bis zu neungeschossige Blockrandbebauung mit ausschließlicher Büronutzung. Seit den 1950er Jahren wurde der Komplex in mehreren Etappen baulich erweitert, angepasst und verändert. Innerhalb des Komplexes besteht eine denkmalgeschützte Brunnenanlage.

Die Fläche des Plangebiets ist größtenteils versiegelt, da sich die Bebauung mit zugehörigen Nebenflächen in den Blockinnenbereich erstreckt und mit einer Tiefgarage vollständig unterbaut ist. Versiegelte Fußgängerbereiche dienen der inneren Erschließung und Durchwegung des Geländes. Vereinzelt werden sie durch Rasenflächen mit Baum- und Gehölzbestand und gärtnerisch angelegte Beete unterbrochen. Entlang der Neuen Rabenstraße und der Warburgstraße sind zudem begrünte Vorzonen angelegt, die zum Teil Baumbestand aufweisen. An den umgebenden Straßen sind Straßenbäume vorhanden.

Im nördlichen Plangebiet und im Umfeld des Plangebiets befindet sich eine Fernwärmeleitung der Hamburger Energiewerke. In den umgebenden Straßenverkehrsflächen sind zudem Trinkwasserleitungen der Hamburger Wasserwerke sowie Mischwassersiele der Hamburger Stadtentwässerung vorhanden. Im Bereich der vorhandenen öffentlichen Wegeflächen und den an das Verteilnetz angeschlossenen Grundstücken befinden sich diverse Mittel- und Niederspannungsanlagen des Verteilnetzbetreibers, der Stromnetz Hamburg GmbH, zur örtlichen Versorgung.

Umfeld des Plangebiets

Das unmittelbare Umfeld des Plangebiets ist durch die ursprüngliche gründerzeitliche Blockstruktur, jedoch heterogen strukturiert. Neben gründerzeitlichen und in Teilen unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden bestehen zahlreiche Großbauten der Nachkriegsmoderne.

In der weiteren Umgebung liegt im Süden mit der Straße Alsterglacis eine Hauptverkehrsachse, an welche sich die in Hochlage geführte Bahntrasse vom Hauptbahnhof nach Altona anschließt. Westlich des Plangebiets liegen die Kleine und die Große Moorweide, die eine Grünzäsur zu der weiter westlich gelegenen Universität bilden. Im östlichen Umfeld schließen das Alstervorland und die Alster an. Lediglich nach Norden ist das Plangebiet in einen größeren Bebauungszusammenhang zwischen Mittelweg und Alsterufer eingebunden.

Im Umfeld des Plangebiets bestehen neben Bürogebäuden unter anderem (universitäre) Institute, Konsulate, die Sophie-Barat-Schule, das Max-Planck-Institut, eine Kindertagesstätte, zwei Rudervereine und ein kleiner Yachthafen für Segelboote. Weiter nördlich sind Wohnnutzungen vorhanden.

Landschaftliche Gegebenheiten

Das Umfeld des Plangebiets ist durch zahlreiche Grünflächen geprägt. Westlich befindet sich das Grünflächenensemble bestehend aus Kleiner und Großer Moorweide, die durch die Straße Mittelweg getrennt sind. Das Ensemble ist als Gartendenkmal geschützt und wurde bereits im 18. Jahrhundert angelegt. Südwestlich des Plangebiets liegt von diesem durch Alsterglacis und die Bahnanlage getrennt der Gustav-Mahler-Park, ein weiteres Gartendenkmal, welches nach Westen in die Wallanlagen und die dortige Parkanlage Planten und Blomen übergeht.

In östlicher Richtung befindet sich in etwa 200 Metern Luftlinie die Alster mit dem in diesem Bereich schmalen Alstervorland.

ÖPNV und verkehrliche Erschließung

Das Plangebiet ist für den motorisierten Individualverkehr über die westlich gelegene Straße Mittelweg, über die die Straßen Neue Rabenstraße, Warburgstraße oder Alsterterrasse erreichbar und wird hierüber auch erschlossen. Die südlich gelegene Straße Alsterglacis ermöglicht eine überörtliche Anbindung des Plangebietes.

In der Straße Alsterterrasse ist auf Höhe des Plangebiets ein Einrichtungsverkehr (Einbahnstraße) eingerichtet, so dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) von Osten nach Westen geleitet wird. Dagegen sind die Straßen Neue Rabenstraße und Warburgstraße mit Zweirichtungsverkehr freigegeben. Die Straßen sind mit Ausnahme der Warburgstraße als Tempo 50-Zone angeordnet. Neben der Beschränkung der Verkehrsgeschwindigkeit auf 30 km/h ist die Warburgstraße für den motorisierten Individualverkehr als Sackgasse ausgebildet. Einzig für den Fuß- und Radverkehr ist die Warburgstraße durchgängig nutzbar. Für den Radverkehr sind die Straßen im Zweirichtungsverkehr freigegeben.

Die ÖPNV-Anbindung ist vor allem durch den westlich gelegenen Bahnhof Dammtor mit den Linien S 21, S 31 sowie zur Hautverkehrszeit die Linie S 11 und dem Fern- und Regionalverkehr sowie dem südlich gelegenen U-Bahnhof Stephansplatz mit der Linie U1 gegeben. Beide sind fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. Am Bahnhof Dammtor halten zudem die Buslinien 4, 5 und 114 (über Mittelweg) sowie die Nachtbuslinien 603 und 604, welche das Plangebiet zusätzlich an den Hauptbahnhof sowie die U-Bahn-Stationen Schlump, Osterstraße und Hoheluftbrücke anbinden und bis nach Eidelstedt, Niendorf bzw. Fuhlsbüttel verkehren. Am Mittelweg verkehren zudem die Stadtbuslinien 19 und 605 (Nachtbus), welche die Erreichbarkeit vom Rathausmarkt über den Hauptbahnhof, Harvestehude, Winterhude bis in den Norden zur U-Bahnhaltestelle Alsterdorf gewährleisten. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist daher sehr umfassend.

Das Plangebiet ist für den Radverkehr neben den allgemeinen Fahrradwegen an den Hauptverkehrsstraßen gut Richtung Süden entlang der Parkanlagen bis zur Elbe, sowie in Richtung Norden entlang der Alster erschlossen. Von den Straßen Alsterglacis und Alsterufer aus erreicht man in circa 200 m Entfernung die Velorouten 4, 5 und 6 und die Freizeitroute FR1. Durch den nahe gelegenen Gustav-Mahler-Park und den Alten Botanischen Garten verlaufen zudem die Freizeitrouten 09 und 10. Am Bahnhof Dammtor besteht in ca. 200 m Luftlinie Entfernung eine Station des Fahrradverleihsystems StadtRad.

4. Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a des BauGB aufgestellt, da er insbesondere der Neuordnung und Neustrukturierung eines bereits baulich in Anspruch genommen Bereichs dient. Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung kann gemäß § 13a Absatz 1 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren liegen vor: Die festzusetzende zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der BauNVO wird die Fläche von 20.000 m2 unterschreiten, sodass eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB nicht erforderlich wird. Zudem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG (vgl. § 13a Absatz 1 Satz 5 BauGB).

5. Planinhalt und Abwägung