Planunterlagen: Eppendorf3

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen

3.2.1 Bestehende Bebauungspläne

Für das Plangebiet gelten der Bebauungsplan Eppendorf von 1908 sowie der Baustufenplan Eppendorf vom 14. Januar 1955 (siehe Abbildung 2, Seite 8), der für den überplanten Bereich Wohnen mit zwei zulässigen Vollgeschossen in offener Bauweise („W2o“) festsetzt. Der Bebauungsplan Eppendorf von 1908 qualifiziert den Baustufenplan Eppendorf hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen insoweit, dass vordere Baulinien festgesetzt sind. An die Festsetzungen des Baustufenplans ist die bebaubare Fläche (entspricht der heutigen Grundflächenzahl) gekoppelt. Dies leitet sich aus der sogenannten Baustufentafel gemäß Baupolizeiverordnung ab. Für die Bestandsausweisung an der Goernestraße „W2o“ ergibt sich dementsprechend eine bebaubare Fläche von 3/10 des Grundstücks.

Für den westlichen Teil des Baublocks (außerhalb des Plangebiets) sieht der Baustufenplan eine geschlossene Wohnbebauung mit vier Vollgeschossen vor. Dies gilt auch für die gegenüberliegende Seite der Goernestraße.

Abbildung 2 Bestehendes Planrecht // Quelle: Bebauungsplan Eppendorf (1908): Staatsarchiv Hamburg; Baustufenplan Eppendorf (1955): Geo-Online, Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Knauerstraße gilt der Bebauungsplan Eppendorf 5 (von 1971). Dieser sieht hier Gemeinbedarfsflächen für eine Badeanstalt sowie eine Schule vor.

In der Örtlichkeit entspricht die Bebauung entlang der Goernestraße sowie auch im Baublock zwischen der Goernestraße, Knauerstraße und Schrammsweg in weiten Teilen nicht dem geltenden Planrecht. Entlang der Knauerstraße ist die vorhandene Bebauung beispielsweise in geschlossener Bauweise mit bis zu vier Vollgeschossen errichtet. Im Norden sind am Schrammsweg gründerzeitliche Bestandsbauten mit bis zu sechs Vollgeschossen vorhanden. Städtebauliche Konflikte ergeben sich hier nicht bzw. die städtebauliche Ordnung ist nicht gefährdet.

3.2.2 Denkmalschutz/Erhaltungsverordnung

Es befinden sich im Geltungsbereich des sektoralen Bebauungsplans keine Denkmäler. Angrenzend an das Plangebiet sind allerdings die Ensemble und Baudenkmäler Holthusenbad (Ensemble-ID: 29578) und Goernestraße 4, 6, 8, 10, 12 (Ensemble-ID: 29581 und Gebäude-ID: 20204) verortet. Nach § 8 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142), zuletzt geändert am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 268) darf die unmittelbare Umgebung eines Denkmals, die für dessen Erscheinungsbild oder Bestand von prägender Bedeutung ist, ohne Zustimmung der zuständigen Behörde nicht verändert werden. Dies betrifft sowohl bauliche Anlagen als auch die Gestaltung unbebauter öffentlicher oder privater Flächen. Eine Veränderung darf nur erfolgen, wenn die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals nicht wesentlich beeinträchtigt werden (siehe Kapitel 5.2). Das Denkmalschutzamt wurde bei der Aufstellung des sektoralen Bebauungsplans beteiligt. Bedenken gegen die Festsetzungen bestehen nicht.

Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung Eppendorf / Hoheluft-Ost von 2021 (HmbGVBl. 2021, S. 670) (siehe Abbildung 3). Diese umfasst ein ca. 76 ha großes Gebiet. Die Erhaltungsverordnung dient vor allem dem Schutz des Stadtbildes, also der stadtbildprägenden Architektur aus verschiedenen Zeitschichten des 19. und 20. Jahrhunderts.

Die zu einem Großteil geschlossene Bebauung, die entlang des Schrammswegs mit zwei bis drei Vollgeschossen, entlang der Knauerstraße mit vier bis fünf und entlang der Goernestraße mit bis zu vier Vollgeschossen ausgebildet ist, stellt den ältesten Gebäudebestand innerhalb des Baublocks dar (siehe Abbildung 2, Seite 8), in dem der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Eppendorf 3 verortet ist. Um die Jahrhundertwende entstand der Gebäudetypus der „Stadthäuser“ auf den Grundstücken Goernestraße 9-19 und Knaurstraße 1. Diese wurden als Einfamilienhäuser konzipiert, mit zurückversetzter Flucht zur Schaffung von eingefriedeten, begrünten Vorgartenanlagen. Südlich der Goernestraße befanden sich damals kleine Landhäuser. In den 1920er und 1930er Jahren wurden diese Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern in geschlossener Bauweise bebaut. Bei diesen Gebäuden handelt es sich um denkmalgeschützte Reformarchitektur mit Backsteinfassaden aus den 1920er-Jahren (Ensemble-ID: 29581 und Gebäude-ID: 20204). Sie bilden eine fünfgeschossige Blockrandbebauung um einen großzügigen Innenhof. Um 1910 entstanden entlang des Schrammswegs und der Eppendorfer Landstraße bis zu sechsgeschossige Mietshäuser im Jugendstil, meist Schlitzbauten mit Gebäudetiefen von bis zu 30 Metern. Der Mix dieser unterschiedlichen Zeitschichten ist prägend für das gewachsene Bild der umgebenden Bebauung.

Die Umsetzung des sektoralen Bebauungsplan Eppendorf 3 wird erst durch den Rückbau der Bestandsgebäude Goernestraße 11, 13, 15, 17 und 19 und der Knauerstraße 1 möglich. Die erforderliche Genehmigung für den Rückbau von baulichen Anlagen im Erhaltungsgebiet nach § 173 BauGB kann erteilt werden, wenn die betreffende bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild nicht prägt und nicht von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Eine Prägung des Ortsbildes im Sinne von § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB setzt voraus, dass die bauliche Anlage eine wesentliche, das heißt gesteigerte Bedeutung für die äußere Erscheinung eines Ortsteils, Straßenzuges, Platzes oder sonstigen Bebauungszusammenhangs hat. Die bauliche Anlage muss ihren räumlichen Wirkungsbereich im positiven Sinne wesentlich gestalterisch beeinflussen.

Diese prägende Wirkung wird für die Bestandsgebäude Goernestraße 11, 13, 15, 17 und 19 sowie Knauerstraße 1 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Eppendorf 3 nicht mehr gesehen. Durch die städtebauliche Lage zwischen dem Versorgungszentrum am Marie-Jonas-Platz, der Eppendorfer Landstraße, dem über die Quartiersgrenzen hinaus bedeutenden Holthusenbad sowie dem U-Bahnhof Kellinghusenstraße haben sich die Einfamilienhäuser im Laufe der vergangenen Jahrzehnte stark verändert: Gewerbliche Nutzungen (z.B. Einzelhandelsgeschäfte und Restaurants) haben insbesondere die Erdgeschosszonen baulich und funktional überformt. Vorgartenflächen wurden versiegelt und in die öffentlichen Wegeflächen integriert. Zudem wurden die Gebäudefassaden „modernisiert“, wobei ortsbildtypische Schmuckelemente entfernt wurden. Die untypische Materialität und Farbgebung der Fassaden führte dazu, dass die ortsbildprägende Wirkung der Gebäude verloren gegangen ist. An der Goernestraße 9 wurde bereits in den 1970er Jahren ein Neubau errichtet (Bauantrag von 1971), wodurch die städtebauliche Einheit zusätzlich beeinträchtigt wurde.

Der Rückbau der bestehenden baulichen Anlagen ist zulässig, sofern sie durch abgestimmte Neubauten ersetzt werden, die im Sinne der städtebaulichen Erhaltungsverordnung die typischen Gestaltungselemente des Erhaltungsgebiets sowie deren Materialität und Farbigkeit aufnehmen und neu interpretieren.

Im Bereich des Bebauungsplans Eppendorf 3 befinden sich keine eingetragenen Bodendenkmäler. Außerhalb von eingetragenen Bodendenkmälern gilt § 17 des DSchG. Sollten im Zuge von Erdarbeiten, Baggerungen oder anderen Gelegenheiten Funde auftreten, bei denen es sich um Bodendenkmäler handeln könnte, sind diese nach § 17 Abs. 1 DSchG unverzüglich anzuzeigen und die zur Sicherung und Erhaltung notwendigen Anordnungen zu befolgen.

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