Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.4.2 Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)

Eine Überwachung dient insbesondere der Feststellung von erheblichen, unvorhergesehenen und nachteiligen Auswirkungen, die beim geplanten Bauvorhaben nicht zu erwarten sind.

Die bis dato angedachten Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet (z.B. Anlage von Retentionsflächen, Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Uferstauden) sind allgemein anerkannt und erprobt, so dass keine vernünftigen Zweifel daran bestehen, dass sich die intendierten Entwicklungsziele tatsächlich einstellen werden.

4.4.3 Zusammenfassung des Umweltberichts

Der Bebauungsplan Niendorf 97 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Fußballleistungszentrums für den FCSP am Standort Kollaustraße / Langenhorst. Mit der Standortkonzentration an einem bereits etablierten Trainingsstandort des Vereins werden die Voraussetzungen geschaffen, sowohl für die Profimannschaften als auch für den Nachwuchs professionelle Trainingsbedingungen zu schaffen und die notwendigen Sportstättenstandards sowie die infrastrukturellen Bedarfe sicherzustellen. Damit verbunden ist eine Erweiterung der Sportanlagenflächen durch Verlegungen und Modernisierungen bestehender Plätze sowie durch Neubau von zwei Sportplätzen auf bisher nach gültigem Planrecht als Kleingärten ausgewiesenen Flächen im Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Kollau. Zudem erfolgt eine Neuordnung der erforderlichen Funktionsgebäude sowie der entsprechenden Erschließungsfunktionen, u.a. im Bereich der Straße Langenhorst, was mit im Vergleich zum gültigen Planrecht veränderten Baufeldern und Straßenverkehrsflächen einhergeht.

Die geplante Lage von zwei Sportplätzen im Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Kollau südlich der Straße Langenhorst erfordert komplexe wasserwirtschaftliche und umweltplanerische Maßnahmen, die den Anforderungen des Hochwasserschutzes und des Boden- und Gewässerschutzes gerecht werden sowie Beeinträchtigungen der Anlieger vermeiden. Zudem wurden naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen konzipiert.

Die Bewertung der naturschutzfachlichen Eingriffe erfolgte im wesentlichen auf der Grundlage der Festsetzungen und Flächenausweisungen des vorliegenden Bebauungsplanes, der die planungsrechtliche Voraussetzung schafft, um die im Rahmen der Funktionsplanung erarbeitete Vorzugsvariante (Ergebnis einer Variantenprüfung) baulich umzusetzen.

Der erheblichste Eingriff entsteht voraussichtlich durch die Überplanung eines größeren Anteils des vorhandenen Baumbestandes sowie durch den geplanten Bau von zwei Sportplätzen im ÜSG. Zur Eingriffsvermeidung und -minimierung sowie zum Ausgleich der Eingriffe wurden zahlreiche Maßnahmen entwickelt. Die wichtigsten sind nachfolgend genannt:

  • Erhalt wertvoller natur- und artenschutzfachlicher Bereiche im Plangebiet: alle wassergeprägten Lebensräume wie die Kollau, der Langenhorstgraben sowie das Regenrückhaltebecken mit umgebenden Baum- und Vegetationsbestand sowie die Ökokontofläche Niendorfer Straße mit Obstwiese und Feuchtgebiet;
  • Gestaltung hochwertiger Ausgleichs- und Retentionsflächen mit gestaffelten Höhenausprägungen, naturnaher Bepflanzung (Baumgruppen, naturnahe Gehölzpflanzungen feuchter und trockener Standorte, Röhricht, Hochstauden) sowie der Anlage von wechselfeuchten Bereichen und Feuchtgrünland (Maßnahmenflächen „M1-3“);
  • Anpflanzgebote von flächigen Baum- und Strauchpflanzungen nördlich und westlich der Sportanlagen „A“;
  • Sicherung einer externen Ausgleichsfläche im Landschaftsraum Ohmoor (Festsetzung § 2 Nr. 32) als Ersatz für die Überplanung einer Teilfläche eines geschützten Biotops (Feuchtgrünland);
  • Ausgleich des Retentionsverlustes im Bereich der Sportanlagen im ÜSG durch Anlage von hochwasserangepassten Retentionsmulden südlich und westlich der geplanten Sportplätze mit gezielten Höhenfestsetzungen („M2“) ; zusätzliche Schaffung von Retentionsvolumen im 20 m-Gewässerrandstreifen der Kollau zur weiteren Optimierung für Hochwassersituationen („M3“);
  • Vermeidung von Schadstoffeinträgen aus den Sportanlagen südlich der Straße Langenhorst in das Grundwasser und die Oberflächengewässer durch Höhenlage der Sportplätze oberhalb des 100jährlichen Hochwassers, durch Filtersysteme und durch Abdichtungen nach unten;
  • Kreislaufbewirtschaftung im Beregnungssystem der Sportplätze durch Einbau von gedichteten Rigolen zum Auffangen und zur Wiederverwendung des Wassers;
  • Artenschutzfachliche Regelungen zur Beleuchtung;
  • Artenschutzfachliche Regelungen zur Anbringung von künstlichen Quartieren für Brutvögel und Fledermäuse;
  • Anlage von Dachbegrünung auf allen Gebäuden.

Die Sicherung der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt sowohl auf der Ebene des Bebauungsplans durch Festsetzungen der Nutzung von Flächen in Verbindung mit den textlichen Festsetzungen, durch Regelungen eines städtebaulichen Vertrags sowie auf der Ebene des erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens.

5. Planinhalt und Abwägung

Ziel der Planaufstellung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Fußball-Trainings- und Nachwuchsleistungszentrum für den FCSP.

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