Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3 Beschreibung und Bewertung von Planungsvarianten

4.3.1 Planungsvarianten

Nachfolgend werden die anderweitigen Planungsmöglichkeiten am Standort Kollaustraße, die im Laufe des Verfahrens betrachtet wurden, unter Berücksichtigung der im Planungsanlass dargelegten Anforderungen sowie der weiteren städtebaulichen und wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen dargestellt.

Die sportfachlichen Anforderungen des Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums lassen wenig Spielraum für unterschiedliche Anordnungen der erforderlichen Funktionsgebäude und Spielfelder. Daher wurde zielgerichtet geprüft, ob eine alternative Anordnung der Plätze spezifische Verbesserungen ermöglichen würde. Als Zielsetzung für Planungsvarianten wurde untersucht, ob:

1. ein Erhalt der Bäume an der Kollaustraße erreicht werden kann;

2. das bestehende Funktionsgebäude erhalten werden kann;

3. ein Erhalt der Bäume an der Straße Langenhorst erreicht werden kann.

Planungsvariante 1: Erhalt der Bäume an der Kollaustraße.

Ein Erhalt der Bäume an der Kollaustraße ließe sich teilweise realisieren, wenn die geplanten Funktionsgebäude in ein zentrales Gebäude zusammengelegt werden. Mit Blick auf das Landschaftsbild und die Nähe zum Flughafen ist die Höhenentwicklung hier eingeschränkt, sodass eine größere Grundfläche für dieses zentrale Funktionsgebäude erforderlich wäre. Dieses könnte ermöglicht werden, indem die bestehenden Spielfelder westlich der Kollaustraße nach Osten verschoben würden und ein zentrales neues Funktionsgebäude entsteht. Aufgrund der Verschiebung der Spielfelder wäre bei dieser Variante die geplante Erweiterung der Straßenverkehrsfläche der Magistrale Kollaustraße im nördlichen Bereich nicht möglich. Die veränderte Anordnung der Spielfelder hätte zur Folge, dass der Privatweg Langenhorst südlicher verlaufen müsste als in der Vorzugsvariante. In Konsequenz müsste das östliche Spielfeld südlich des Privatwegs Langenhorst näher an die Kollau heranrücken; die konsequente Umsetzung des anbaufreien 20 m breiten Gewässerrandstreifens nördlich der Kollau wäre nicht möglich.

Auch bei engster Planung wäre voraussichtlich eine teilweise Verlegung oder Verrohrung des Langenhorstgrabens nach Süden erforderlich. Dies wäre nur im Zuge eines langwieriges wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens möglich. Ein weiterer wesentlicher Nachteil wäre, dass die Verkehrsintensität in der Straße Langenhorst zunehmen würde, da alle Verkehre des Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums über die Straße Langenhorst erfolgen würden; hier müssten die erforderlichen Stellplätze darüber hinaus voraussichtlich auf zwei Ebenen nachgewiesen werden. Die Variante wurde daher verworfen.

Planungsvariante 2: Erhalt des bestehenden Funktionsgebäudes

Ein mit Blick auf nachhaltiges Bauen wünschenswerter Erhalt des Bestandsgebäudes hätte zur Folge, dass keine sieben Sportfelder in Regelgröße am Standort ermöglicht werden könnten. Westlich des Bestandsgebäudes wäre lediglich die Herstellung von zwei Spielfeldern in Ost-West-Ausrichtung möglich. Voraussetzung hierfür wäre jedoch der Ankauf von Teilflächen des nördlich benachbarten Gewerbebetriebs sowie eine Verrohrung oder Verlegung des Langenhorstgrabens im Abschnitt nördlich der Langenhorst. Die Variante wurde daher ebenfalls verworfen.

Planungsvariante 3: Erhalt der Bäume an der Straße Langenhorst

Ein Erhalt der vom Bau der Spielfelder betroffenen Bäume an der Nordseite der Straße Langenhorst im Abschnitt westlich der Wohnbebauung hätte zur Folge, dass keine 7 Sportfelder in Regelgröße am Standort ermöglicht werden könnten. Der Erhalt von Bäumen an der Nordseite der Langenhorst im östlichen Abschnitt gegenüber der Wohnbebauung wird im Zuge der Straßenplanung geprüft. Auf Ebene der Bauleitplanung könnte ein gänzlicher Erhalt nur gewährleistet werden, indem die für eine normgerechte Herstellung der Straße Langenhorst eine Ausweisung von Straßenverkehrsfläche in den Vorgartenbereichen der südlich angrenzenden Wohnbebauung erfolgt. Mit Blick auf hier betroffene prägnante Einzelbäume auf Privatgrund und zur Vermeidung des Eingriffs in das Eigentum der Anlieger wird der nördlichen Erweiterung der Straßenverkehrsfläche der Vorzug gegeben.

Die Überlegungen zeigen, dass keine flächeneffizientere Planungsvariante in der Anordnung der Spielfelder, Funktionsgebäude und Erschließungsanlagen besteht, die geeignet wäre, das Ziel der Planung unter geringerer Beeinträchtigung von Umweltbelangen zu erreichen.

4.3.2 Bautechnische Varianten zum Umgang mit dem Bau der Spielfelder im Überschwemmungsgebiet:

Gemäß § 78 WHG Abs. 1 ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen untersagt. Der Bebauungsplan überplant eine in einem qualifizierten Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche für Kleingärten. Die überplante Fläche liegt nicht im Außenbereich, sondern im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Damit ist eine Überplanung im Sinne § 78 Abs. 3 und Abs. 5 WHG grundsätzlich möglich.

Die neue Flächenausweisung erfolgt als Fläche für Sportanlagen, nicht als Baugebiet im Sinne der BauNVO. Dabei müssen die in § 78 Abs. 3 WHG aufgeführten Anforderungen berücksichtigt werden:

1. die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger;

2. die Vermeidung einer Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes;

3. die hochwasserangepasste Errichtung von Bauvorhaben.

Zudem ist im Rahmen einer Funktionsplanung der Nachweis zu erbringen, dass die Festsetzungen eine unter den Anforderungen des § 78 Abs. 5 WHG wasserrechtlich genehmigungsfähige Planung ermöglichen. Die Sicherung von Maßnahmen über die erstmalige Herstellung hinaus durch einen städtebaulichen Vertrag ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse in diesem Bereich nicht möglich. Allerdings werden potenzielle zukünftige Veränderungen im Bereich der weiterhin überfluteten Flächen durch das Wasserhaushaltsgesetz sowie die Festsetzungen des Bebauungsplans reglementiert.

Erste Priorität in der Entscheidungsfindung hat die Einhaltung der o.g. Vorgaben des WHG. Daneben müssen auch städtebauliche Belange gemäß des BauGB berücksichtigt werden.

Grundlagen der Variantenprüfung

Mit Blick auf die Anforderungen des WHG sind drei bautechnische Varianten möglich:

1. Die Sportanlagen werden so hergestellt, dass sie überflutbar sind;

2. Die Sportanlagen werden so hergestellt, dass sie unterflutbar sind;

3. Die Sportanlagen werden soweit aufgehöht, dass sie weder über- noch unterflutbar sind; das dadurch verloren gehende Retentionsvolumen wird außerhalb der Flächen der Sportanlagen hergestellt.

Die ersten beiden Varianten hätten zur Folge, dass die Fläche der Spielfelder sowohl als Retentionsraum bei einem Hochwasserereignis als auch als Sportanlage genutzt werden. Daher muss sichergestellt werden, dass das Wasser im Überflutungsfall frei ein- und ausströmen kann, ohne die Kollau mit Schadstoffen zu belasten.

In der dritten Variante werden die Sportanlagen auf einer Aufschüttung errichtet und damit aus dem Überschwemmungsbereich herausgehoben. Im Gegenzug müssen die Flächen außerhalb der Sportanlagen abgegraben werden, um den durch die Erhöhung der Sportanlagen entfallenden Retentionsraum zu kompensieren. Damit reduziert sich der Gestaltungsspielraum für die Freiflächen rund um die Sportanlagen, da Geländemodellierung und Bepflanzung den Einschränkungen aus dem Hochwasserschutz entsprechend gestaltet werden müssen.

Allen Varianten ist gemeinsam, dass die geplante Sportanlage mit Wegen, Spielflächen, Ballfangzäunen, nach unten abgedichteten Flachrigolen zur Regenwasserspeicherung und sonstigen technischen Anlagen naturschutzfachlich einen Eingriff darstellen. Allerdings ergeben sich wesentliche Unterschiede in den potentiellen Auswirkungen der Planung. Zum Vergleich der Planungsvarianten werden folgende Faktoren herangezogen:

  • das Risiko von Schadstoffeintrag im Falle eines Hochwassers bis HQ 100;
  • das Risiko negativer Auswirkungen auf den Wasserfluss bei Hochwasser;
  • die Intensität des Eingriffs in den Boden, wobei es sich überwiegend nicht um natürlich gewachsenen Boden, sondern um anthropogene Aufschüttungen mit Kontaminationen handelt;
  • die Intensität des Eingriffs in das Grundwasser;
  • die Intensität des Eingriffs in das Landschaftsbild;
  • der Aufwand an Ressourcen und CO2 für Herstellung und Betrieb;
  • die Möglichkeit und ggf. die negativen Auswirkungen auf andere Faktoren der erforderlichen Errichtung und des Betriebs einer Flachrigole unter den Spielfeldern für nachhaltiges Regenwassermanagement und Überflutungsvorsorge bei Starkregen;
  • der Spielraum für Flächengestaltung außerhalb des Bereichs der Plätze für eine Erweiterung des Retentionsraums oder das Anpflanzen von Bäumen;
  • die Bespielbarkeit der Plätze unabhängig von Hochwasserereignissen.

  • Variante „Spielfelder überflutbar“:

Für eine Variante mit Überflutung der Spielfelder wird von einer mittleren Höhe von 7.4 m ü. NHN (westlich) und 7.2 ü. NHN (östlich) ausgegangen. Mit dieser - dem Bestand annähernd entsprechenden - Höhenlage, könnten beide Felder überflutet werden.

Vorteile:

Durch die flache Höhenlage der Sportanlagen ist der Eingriff in das Landschaftsbild im Vergleich zu anderen Varianten gering.

Da ein Teil des Retentionsraums zur Hochwasservorsorge auf den Spielfeldern nachgewiesen werden kann, bleiben größere Spielräume für die Freiflächengestaltung im Umfeld der Sportanlage. Hier könnten ggf. weitere Bäume gepflanzt oder weitere Retentionsvolumina zur Übererfüllung der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetz vorgesehen werden.

Nachteile:

Anders als bei einer Überflutung von Sportanlagen durch Starkregen außerhalb von Überschwemmungsgebieten ist in Überschwemmungsgebieten mit besonderer Sorgfalt dafür Sorge zu tragen, dass durch Flusswasser keine Schadstoffe ausgewaschen werden. Bei der Überflutung von intensiv betriebenen Sportfeldern, wie sie für das geplante Nachwuchsleistungszentrum erforderlich sind, besteht die Gefahr der Auswaschung von Nährstoffen oder Pflanzenschutzmitteln, Kunststoffpartikeln von Schuhen, Mikroplastik aus den Kunststoffrasenbelägen sowie Hybridrasen oder sonstiger verunreinigender Stoffe aus dem Unterbau der Spielfelder, auch bei Beschädigung durch mitgeschwemmte Festkörper. Es gibt Ansätze zur Minimierung dieser Risiken, die jedoch in hohem Maß auf technischen Regelungen zum laufenden Betrieb der Sportanlagen beruhen. Denkbare Maßnahmen, wie beispielsweise regelmäßiges Absaugen von Kunststoffpartikeln und der streng kontrollierte Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, sind nicht allgemein erprobt und müssten durch Nebenbestimmungen zur wasserrechtlichen Genehmigung gesichert werden. Derzeit fehlende breite Erfahrungen in der Anwendung bergen das Risiko, dass neue fachliche oder rechtliche Erkenntnisse die in einer Genehmigung gefundenen Regelungen während des Betriebs verschärfen und diesen beeinträchtigen, oder dass seitens der zuständigen Behörde eine Genehmigung versagt wird.

Mit der Variante der überflutbaren Spielfelder würden außerdem dauerhaft Ballfangzäune im Bereich der bei einem HQ100 überflutbaren Fläche des ÜSG stehen. Dies würde dem Ziel entgegenstehen, den Wasserfluss zu gewährleisten. Auch hier müsste die wasserrechtliche Genehmigung über eine Nebenbestimmung sicherstellen, dass diese Barriere im Fall einer Überflutung abgebaut wird, zum Beispiel durch an die Flutwarnung gekoppelte mechanische Anhebung der unteren Zaunelemente. Wie auch bezüglich der möglichen Schadstoffbelastung ist diese Verlagerung auf die Genehmigungsebene mit Rechtsunsicherheit verbunden.

Die für diese Variante angesetzte Höhe von 7.2 bis 7,4 m ü. NHN bedeutet, dass die Spielfelder bei Regelaufbau unter Berücksichtigung von Flachrigolen zur Regenwassersammlung ins Grundwasser gebaut werden müssten. Damit müsste der Boden noch weiter abgegraben werden.

Zwar erfordert der Bau von niedrig im Gelände liegenden Feldern eine vergleichbar geringere Menge an Aufbaumaterialien, wodurch sich der Ressourcenaufwand verringert. Allerdings steht dem ein erhöhter Bedarf an Abgrabung und die erforderliche Sicherung der Sportanlagen gegen Grundwasserschäden gegenüber. Bei Überflutung können zudem Schäden auftreten, die zu einer vergleichsweise häufigeren teilweisen Erneuerung der Sportanlage führen.

Dabei ist fraglich, ob Flachrigolen für ein nachhaltiges Wassermanagement überhaupt erfolgreich betrieben werden können, wenn das gesammelte Wasser bei Überflutung verunreinigt werden kann. In jedem Fall müssten die Rigolen weiterhin abgedichtet werden, um ihre Funktion als Regenwasserspeicher erfüllen zu können. Der Beitrag zur Starkregenvorsorge der Rigolen entfällt bei Überflutung.

Die Bespielbarkeit eines Naturrasenspielfelds ist nach einer Überflutung für mehrere Tage nicht gegeben. Dies hängt einerseits von der Dauer seiner Überflutung ab, andererseits müssen die Witterungsbedingungen nach der Überflutung ein schnelles Abtrocknen fördern (Sonneneinstrahlung, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung).

Variante „Spielfelder unterflutbar“:

Eine Unterflutung der Spielfelder kann durch eine aufgeständerte Bauweise auf Pfähle oder auf Rigolenfüllkörper erreicht werden.

Aufständerung auf Pfähle

Hierbei würde das Gewicht der Spielfelder nebst Regenwasserspeicher, ggf. Rasenheizung und Ballfangzäunen auf eine von Betonpfählen getragene Plattform ca. 50 cm über dem derzeitigen mittleren Geländeniveau auf westlich ca. 7.9 m ü. NHN, östlich ca. 7.7 m ü. NHN angehoben werden. Aus statischen Gründen könnte sich eine Aufbaustärke von ca. 80 bis 100 cm inkl. Betonplatte ergeben. Landschaftlich prägend wäre im Umfeld der Spielfelder südlich der Straße Langenhorst somit eine bauliche Anlage von ca. 130 bis 150 cm Höhe zwischen dem bestehendem Geländeniveau und der oberen Betonkante der Spielfelder, die im Sockelbereich durch technische Einlaufbauwerke geprägt wäre. Die Stärke der Betonplatte stünde in Abhängigkeit zur Anzahl der tragenden Pfähle.

Vorteile:

Da ein Teil des Retentionsraums zur Hochwasservorsorge unter den Spielfeldern nachgewiesen werden kann, bleiben größere Spielräume für die Freiflächengestaltung im Umfeld der Sportanlage. Hier könnten ggf. weitere Bäume gepflanzt oder weitere Retentionsvolumina zur Übererfüllung der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetz vorgesehen werden.

Ein Schadstoffeintrag von den Spielfeldern während eines Hochwasserereignisses wird ausgeschlossen.

Flachrigolen für ein nachhaltiges Wassermanagement können errichtet und erfolgreich betrieben werden.

Die Felder sind durchgehend bespielbar.

Neutral:

Die Gründung erfordert einen Eingriff in den Boden und ins Grundwasser durch Pfahlgründung. Der Oberboden muss zur Herstellung abgegraben werden und ist unterhalb der Spielfelder in seiner Funktion stark eingeschränkt. Im Vergleich zu den anderen Varianten ergeben sich keine eindeutigen Vor- oder Nachteile.

Nachteile:

Erforderliche Zäune oder Gitter zur Absicherung der Räume unter dem Spielfeld gegen Betreten, z.B. durch spielende Kinder, würden den Wasserfluss bei Hochwasser beeinträchtigen. Hier müsste die wasserrechtliche Genehmigung über eine Nebenbestimmung sicherstellen, dass diese Barriere im Fall einer Überflutung abgebaut wird. Auch Pfähle der Aufständerung können das Ein- und Auslaufen von Wasser behindern; eine Reduzierung der erforderlichen Anzahl von Gründungen erhöht wiederum Gewicht und Gründungsaufwand der Gesamtkonstruktion und verstärkt somit die vorstehenden Nachteile.

Die Aufständerung wäre nur mit hohem Materialaufwand zu realisieren. Zum einen durch die zwei mindestens fußballfeldgroßen Betonplattformen, zum anderen durch Fundamentpfähle, welche diese Konstruktion tragen müssten. Es entstünde ein sehr hoher Ressourcenaufwand für ein Bauwerk mit großem CO2-Abdruck.

Die Aufständerung wirkt sich sehr negativ auf das Landschaftsbild aus.

Aufständerung auf Rigolenfüllkörpern

Alternativ können Fußballplätze auf Rigolenfüllkörpern gebaut werden, die anders als in der favorisierten Variante nicht der Regenwassersammlung, sondern der Aufnahme von Flusswasser im Überflutungsfall dienen. Um den Nachteil der überflutbaren Bauweise auszugleichen, könnten diese Füllkörper nicht von oben einsickernd gefüllt werden; vielmehr müsste das Einströmen des Wassers seitlich erfolgen. Dies ist ein denkbarer Ansatz, allerdings sind Herstellung und Betrieb entsprechender Rigolenfüllkörper zur Flusswasserretention derzeit nicht erprobt.

Vorteile:

Da ein Teil des Retentionsraums zur Hochwasservorsorge unter den Spielfeldern nachgewiesen werden kann, bleiben größere Spielräume für die Freiflächengestaltung im Umfeld der Sportanlage. Hier könnten ggf. weitere Bäume gepflanzt oder weitere Retentionsvolumina zur Übererfüllung der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetz vorgesehen werden.

Schadstoffeintrag von den Spielfeldern während eines Hochwasserereignisses wird ausgeschlossen.

Flachrigolen für ein nachhaltiges Wassermanagement können errichtet und erfolgreich betrieben werden.

Die Felder sind durchgehend bespielbar.

Neutral:

Da die von Flusswasser durchströmten Rigolen neben dem Gewicht der Plätze auch das Gewicht der Flachrigolen zur Regenwassersammlung tragen müssten, ist ein relativ großer Eingriff in den Boden und ins Grundwasser durch Pfahlgründung erforderlich. Der Oberboden muss zur Herstellung abgegraben werden und ist unterhalb der Spielfelder in seiner Funktion stark eingeschränkt. Im Vergleich zu den anderen Varianten ergeben sich keine eindeutigen Vor- oder Nachteile.

Nachteile:

Große Herausforderung dieser Variante ist, dass Rigolenfüllkörper nicht für die Durchflutung mit Flusswasser, welches im Überflutungsfall Feststoffe mitführt, optimiert sind. Insofern müssten Feststoffe vor dem Einlaufen weitgehend gefiltert werden. Auch hier müsste die wasserrechtliche Genehmigung über eine Nebenbestimmung sicherstellen, dass diese Filterbarriere im Fall einer Überflutung den Wasserfluss nicht behindert. Evtl. verbleibt auch hier ein Restrisiko durch technisches Versagen oder Anwendungsfehler. Trotz erforderlicher Filterung gröberer Feststoffe ist mit einem Eintrag mitgeführter Stoffe aus einem Flusshochwasser in die Rigole zu rechnen. Um schädliche Ablagerungen zu vermeiden, müsste nach Überflutung eine Kontrolle und Reinigung erfolgen. Dies ist aufgrund der Bauweise herausfordernd. Eine unsachgemäße Kontrolle und Reinigung könnte das Risiko einer Beeinträchtigung des Ein- und Ausfließens des Wassers erhöhen.

Mit der Notwendigkeit doppelter Rigolen für Regen- und Flusswasser geht ein erhöhter Einsatz von Ressourcen einher.

Das Landschaftsbild wird beeinträchtigt durch ggf. erforderliche technische Ein- und Auslaufbauwerke mit Filtern zum seitlichen Ein- und Ausströmen des Wassers, die eine Modellierung des angrenzenden Geländes erschweren.

  • Variante „Spielfelder erhöht“:

Diese Variante hebt die beiden Spielfelder im Fall des maßgeblichen Flusshochwassers aus den dann überfluteten Flächen heraus. Laut Prognose des LSBG staut sich ein hundertjährliches Flusshochwasser bis zu einer Höhe von 7.5 m ü. NHN im Gelände auf.

Die bestehende mittlere Geländehöhe um das westliche Spielfeld liegt bei ca. 7.4 m ü. NHN. Es ist geplant, das Spielfeld um ca. 40 cm gegenüber dem Ursprungsniveau auf eine Höhe von 7,8 m ü. NHN aus dem Gelände zu heben und mit einer umlaufenden Einfassung mit einem Betonhochbord mit einer Höhe von ca. +12 cm über dem Spielfeldniveau zu versehen. Die mittlere bestehende Geländehöhe um das östliche Spielfeld liegt bei ca. 7.2 m ü. NHN. Es ist geplant, das Spielfeld um ca. 20 cm gegenüber dem Ursprungsniveau auf eine Höhe von 7.4 m ü. NHN aus dem Gelände zu heben und mit einer umlaufenden Einfassung mit einem Betonhochbord mit einer Höhe von ca. +12 cm über dem Spielfeldniveau zu versehen. Damit wird insgesamt eine Höhe von 7.52 m ü. NHN erreicht. Das Spielfeld mit Betonbord liegt damit im Mittel ca. 32 cm höher als das ursprüngliche Gelände. durch die Erhöhung werden beide Spielfelder bei einem Flusshochwasser HQ100 nicht überflutet und somit dem Überschwemmungsgebiet entzogen. Mit der Erhöhung geht die Notwendigkeit einher, zum Ausgleich das die Spielfelder umgebende Gebiet auf eine Höhe von 6,8 m ü. NHN abzugraben. Landschaftlich prägend wird im Umfeld der Spielfelder südlich der Straße Langenhorst somit eine Böschung von ca. 40 bis 100 cm Höhe zwischen dem Bodenniveau der Retentionsflächen und der oberen Betonkante der Spielfelder.

Vorteile:

Ein Schadstoffeintrag während eines Hochwasserereignisses ist ausgeschlossen.

In den neu geplanten Retentionsräumen kann ein barrierefreies Ein- und Ausströmen gewährleistet werden.

Der Eingriff ins Grundwasser ist vergleichsweise gering.

Flachrigolen für ein nachhaltiges Wassermanagement können errichtet und erfolgreich betrieben werden.

Der Eingriff in das Landschaftsbild durch die Erhöhung der Sportanlagen um ca. 30 bis 40 cm gegenüber dem ursprünglichen mittleren Geländeniveau ist relativ gering und landschaftsgerecht gestaltbar.

Die Felder sind durchgehend bespielbar.

Nachteile:

Der Eingriff in den Boden ist vergleichsweise hoch, insbesondere aufgrund der Herstellung der Retentionsflächen. Es handelt sich jedoch ganz überwiegend um einen Eingriff in anthropogene Aufschüttungen mit Kontaminationen.

Damit geht insbesondere für die Herstellung ein erhöhter Ressourcenaufwand einher.

Da der Retentionsraum zur Hochwasservorsorge komplett außerhalb der Sportanlagen erfolgen muss, sind die Spielräume für die Freiflächengestaltung im Umfeld der Sportanlage eingeschränkt.

Fazit:

Gegen die Variante einer Überflutung der Spielfelder spricht insbesondere, dass ein nachhaltiges Regenwassermanagement sowohl bezüglich der Herstellung der Flachrigole als auch im Betrieb Probleme bereitet. Auch der möglicherweise nach einer Überschwemmung erforderliche Austausch des Rasenbelags widerspricht dem Ziel einer nachhaltigen Anlage. Ein schwerwiegender Nachteil ist, dass sowohl zur Verhinderung von Schadstoffeintrag in das Flusswasser bei Überflutung, als auch für die Vermeidung der Barrierewirkung von Zäunen individuelle Maßnahmen für einen verlässlichen Betrieb entwickelt werden müssen. Damit gehen rechtliche Unsicherheit und das Restrisiko von technischem Versagen oder Anwendungsfehlern einher.

Die Variante der Aufständerung der Sportanlagen auf Pfähle wird insbesondere wegen des hohen Ressourcenverbrauchs für die Errichtung verworfen. Zudem ist eine landschaftsgerechte Einbindung der Sportanlagen in dieser Variante nicht möglich.

Die Variante eines Aufbaus der Sportanlagen auf seitlich durchflutbaren Rigolenfüllkörpern wird insbesondere verworfen, weil diese nicht erprobt sind. Auch wenn die Neuentwicklung einer bautechnischen Lösung denkbar wäre, ist mit aufwändigen technischen Einbauten und Maßnahmen zu rechnen, um die Filterung des Flusswassers ohne Barrierewirkung zu gewährleisten.

Die dritte Variante schließt eine Überflutung der Sportanlagen und damit das Eintreten von Risiken aus. Die Variante hat zudem den Vorteil, dass die besondere Qualität des nachhaltigen Regenwassermanagements durch eine unter den Spielfeldern realisierte Flachrigole mit geringerem Eingriff in Boden und Grundwasser realisiert werden kann. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass die Anforderung des Vereins eines Trainingsbetriebs auf sieben normgerechten Plätzen unabhängig von Überschwemmungen bis hin zum 100-jährlichen Hochwasserereignis gewährleistet bleibt.

Wesentlicher Nachteil der Variante ist die Einschränkung des Gestaltungsspielraums der Freiflächen rund um die Spielfelder. Da trotz dieser Einschränkung eine Planung ermöglicht wird, die einerseits im Bereich eines 20 m breiten Uferrandstreifens an der Kollau einen gegenüber der Bestandssituation zusätzlichen Retentionsraum von 3.300 m³ schafft, und andererseits am Uferrandstreifen und in den neu geschaffenen Retentionsräumen hohe ökologische Qualitäten erreicht werden können, wird dieser Variante insgesamt der Vorzug gegeben.

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