Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.6.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Flora / Bäume

Die weitreichendsten Veränderungen im Hinblick auf den Vegetationsbestand gehen mit der in Kap. 4.1.2 beschriebenen Neuordnung und Ausweitung der Sportplatzflächen sowie der Erweiterung und dem Ausbau der öffentlichen Straßenverkehrsfläche Langenhorst einher. Von den geplanten Vorhaben ist ein größerer Teil des Baumbestandes im Plangebiet betroffen sowie ca. 2 ha Grünland mit feuchter Ausprägung. Auch das an das Grünland angrenzende Brombeergebüsch sowie der degenerierte Knick parallel zur Straße Langenhorst sowie Teilbereiche der baumdominierten Gebüsche am Nordrand der Baseballanlage werden überplant.

Um den Eingriff in den Baumbestand genauer zu erfassen, wurde auf der Grundlage der Funktionsplanung und der aktuellen Straßenplanung sowie auf der Grundlage des Baumgutachtens und den Kriterien zur Ermittlung des Baumersatzes gemäß der aktuellen Baumschutzverordnung eine Baumbilanzierung erarbeitet, die Anzahl der überplanten Bäume ermittelt, mit Planzeichnung und städtebaulichem Vertrag abgeglichen sowie der Bedarf an Ersatzbäumen nach den „Hinweisen zur Anwendung der Baumschutzverordnung“ der BUKEA festgestellt. Die ausführliche Baumtabelle findet sich im sog. Begleitdokument zum Umweltbericht.

Unter der Voraussetzung, dass die genannten Planungen umgesetzt werden, werden bei einer Worst-Case-Annahme voraussichtlich 99 von den 370 Bäumen, die in 1,30 m Höhe einen Stammdurchmesser von mindestens 25 cm aufweisen, überplant. Zudem werden 24 Bäume überplant, die nicht nach der Baumschutzverordnung geschützt sind.

Die überplanten Bäume stehen überwiegend im nördlichen Plangebiet in den Randbereichen der vorhandenen Sportplätze bzw. auf der Nordseite der Straße Langenhorst. Durch die Tatsache, dass insgesamt sieben Sportplätze sowie Erschließungs- und Gebäudeflächen im Plangebiet untergebracht werden müssen, werden die vorhandenen Flächenkapazitäten für die Neuordnung größtmöglich bis an die Ränder der zur Verfügung stehenden Grundstücke ausgenutzt, was u.a. zu dem o.g. Baumverlust führt.

Zudem erfordert die Neuordnung der Straße Langenhorst einen regelkonformen Straßenausbau mit den erforderlichen Entwässerungsanlagen und einem Fußweg, so dass auch durch diese Erfordernisse Bäume verloren gehen werden. Durch in der bereits konkretisierten Straßenplanung vorgesehene Fahrbahnverengungen und die Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts auf eine Mindestbreite können teilweise raumwirksame Baumgruppen erhalten bleiben.

Räumlich konkret bedeuten die Überplanungen den Entfall der vorhandenen Baumreihen nördlich des Baseballfeldes, des überwiegenden Anteils der Einzelbäume entlang der Kollaustraße, der Baumgruppe an der Ecke Kollaustraße / Niendorfer Straße sowie zahlreicher Einzelbäume, die südlich der Sportplatzflächen parallel zur Straße Langenhorst stehen (s. auch Tabelle 2 sowie Tabelle im Begleitdokument zum Umweltbericht). Von den voraussichtlich entfallenden 99 Bäumen sind zwei als nicht erhaltungswürdig, sieben als mäßig erhaltungswürdig, 87 als erhaltungswürdig und drei als sehr erhaltungswürdig bewertet. Zu den letzteren gehören eine Rotbuche (Baum-Nr. 343) an der Straße Langenhorst, eine Rotbuche (Baum-Nr. 311) an der Ecke Kollaustraße/Niendorfer Straße sowie eine Trauben-Eiche (Baum-Nr. 280) im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens südlich des Wendehammers Langenhorst.

Der Eingriff in die Vegetationsbestände (Bäume und Grünland) ist als erheblich zu bewerten.

Erhalten bleiben alle Bäume (und damit auch wichtige Habitatbäume und der größte Teil der als sehr erhaltungswürdig bewerteten Bäume) und weitere Vegetationsbestände im Umfeld des vorhandenen naturnahen Regenrückhaltebeckens sowie entlang der zu- und abfließenden Gräben, der Baumbestand nordöstlich der Flächen für Sportanlagen „(A)“, der Baumbestand an der Langenhorst südlich des mittleren Baufelds, der Baumbestand nördlich der Kleingärten und der gesamte Vegetationsbestand an der Kollau. Die geplanten Ein- und Ausströmbereiche der Kollau in die Sekundäraue liegen in Bereichen mit Lücken im Baumbestand, um die vorhandene Ufervegetation möglichst zu schonen. Zudem bleibt der gesamte Komplex der Ökokontofläche mit der Streuobstwiese und dem angrenzenden Feuchtbiotop erhalten.

Neupflanzungen: Den überplanten Bäumen und Vegetationsstrukturen steht die Gestaltung von strukturreichen und naturnahen Lebensräumen im Bereich der Retentionsflächen „M2“ und der Sekundäraue „M3“ gegenüber. Wie bereits in Kap. 4.1.2 dargestellt werden zum Ausgleich für das verloren gehende Retentionsvolumen im Bereich der Sportplätze 4 und 5 auf den Flächen südlich, südwestlich und zwischen den Spielfeldern beidseitig des Langenhorstgrabens neue naturnahe Retentionsbereiche („M2“) geschaffen. Zudem wird der nach Süden anschließende, ca. 20 m breite Uferrandstreifen der Kollau als naturnahe Sekundäraue („M3“) für den Hochwasserfall optimiert, indem hier ebenfalls Retentionsmulden hergestellt werden. Die geplanten Höhen liegen in den Retentionsflächen für die Sportflächen („M2“) bei im Mittel ca. 6,8 m ü. NHN und im Bereich der geplanten Sekundäraue („M3“) zwischen 6,3 m bis 6,5 m ü. NHN. Zwischen der Sekundäraue und der Kollau sind fünf Ein- und Ausströmbereiche geplant.

Die Übergänge zwischen den erhöht liegenden Sportflächen und den tiefer liegenden Retentionsbereichen werden durch Böschungen mit wechselnden Böschungsneigungen gestaltet. Die geplanten Retentionsbereiche sind „schlauchförmig“ angelegt, die sich im Hochwasserfall über den Fließdruck des Wassers füllen und beim Ablaufen ein zu schnelles Abfließen verhindern. Insbesondere in der Sekundäraue entstehen durch eine differenzierte Höhenstaffelung wechselfeuchte Bereiche für die Entwicklung von kleinteiligen Hochstauden- und Röhrichtbereichen im Wechsel mit Feuchtgrünland. Aus naturschutzfachlichen Gründen wird im Bereich der Maßnahmenflächen „M2“ und „M3“ ein hoher Anteil von nicht mit Gehölzen bestandenen offenen (Feucht)Grünlandstandorten angestrebt, da auf diesen Flächen ein großes Artenspektrum für seltenere Tiere und Pflanzen erreicht werden kann. Dies belegen auch die o.g. aktuellen Kartierungen im Bereich der östlich angrenzenden Ökokontofläche. Durch die gestaffelte Geländemodellierung entsteht eine breite Lebensraumamplitude mit vielfältigen Standortausprägungen zwischen trockeneren und feuchteren Standorten für eine möglichst große Vielfalt an verschiedenen Tier- und Pflanzenarten. Ziel ist die Erreichung einer hohen Lebensraumqualität für Pflanzen und Tiere mit hoher Biodiversität.

Neben der Anlage von Grünland soll der Strukturreichtum auch durch eine partielle und standortgerechte Bepflanzung mit höhengestuften Baum- und Strauchgruppen sowie mittel- und großkronigen Einzelbäumen erreicht werden, die gemäß der Funktionsplanung in lockeren Gruppen und flächigen Strauchpflanzungen im Bereich der Retentionsflächen verteilt sind. Bei der Verteilung der Standorte ist darauf zu achten, dass die natürliche Fließrichtung des Wassers im Überflutungsfall nicht maßgeblich beeinträchtigt wird. Letzteres sowie die o.g. intensive und größtmögliche Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Flächen für Sport- und Erschließungszwecke beschränkt die Anzahl der zu pflanzenden Bäume und Strauchgruppen. Insgesamt werden 90 Bäume gepflanzt.

In den tiefer gelegenen Arealen der Sekundäraue erfolgen Initialanpflanzungen von Röhricht und Uferstauden. Teilweise wird hier auch eine Selbstbesiedelung durch die bereits z.B. am Langenhorstgraben vorkommenden Arten erfolgen. Für die nördlichen Uferbereiche der Kollau sind den Bestand ergänzende Pflanzungen von standortgerechten Ufergehölzen geplant.

Die nicht bepflanzten Flächen werden mit Regiosaat angesät und extensiv gepflegt. Die Ballfangzäune werden auf 25 % ihrer Gesamtlänge mit einer standortgerechten Rankbepflanzung begrünt.

Im Bereich der Fläche für Sportanlagen „A“ sind Anpflanzungen von standortgerechten und höhengestuften flächigen Gehölzpflanzungen festgesetzt, die die Spielfelder zu den nördlich angrenzenden Gewerbeflächen und gegenüber dem Regenrückhaltebecken abschirmen. Dabei werden vorhandene Baumbestände integriert und durch Anpflanzgebote ergänzt. Hierdurch werden der Puffer zum artenschutzfachlich hochwertigen Lebensraum rund um die Bestandsgewässer in diesem Bereich vergrößert und Gehölzverluste kompensiert.

Die folgende Tabelle zeigt den Umfang der geplanten Pflanzungen:

Teilbereiche im PlangebietGeplante Neuanpflanzungen
Bäume 1. und 2. Ordnung im Bereich M 1-3 sowie im Bereich GFL2 (Privatstraße Langenhorst) 90 Stück
Strauchpflanzungen feuchter Standorte im Bereich „M2“ und „M3“ca. 500 qm
Strauchpflanzungen trockener Standorte im Bereich „M2“ und „M3“ca. 780 qm
Gehölzunterpflanzung Ufersaum Kollauca. 450 qm
Flächige Baum- und Strauchpflanzung nördlich Spielfeld 1 + 2 (Sportanlagen „A“)ca. 1.100 qm
Flächige Baum- und Strauchpflanzung nördlich Spielfeld 7 (Sportanlagen „A“)ca. 300 qm
Flächige Baum- und Strauchpflanzung nördlich Baufeld Greenkeepingca. 300 qm
Flächige Baum- und Strauchpflanzung nördlich Spielfeld 6 (Sportanlagen „A“)ca. 330 qm
Flächige Baum- und Strauchpflanzung westlich Spielfeld 6 (Sportanlagen „A“)ca. 700 qm
Flächige Anpflanzungen gesamtca. 4.460 qm
Hochstaudenfluren und Röhrichtsäume im Bereich „M2“ und „M3“ca. 900 qm
Berankung der Ballfangzäuneca. 240 lfm
Extensivgrünland im Bereich „M1-3“ca. 15.000 qm

Tabelle 3: Geplante Anpflanzungen im Plangebiet

Bilanzierung gemäß Staatsrätemodell:

Für die durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe in Biotopstrukturen wurde eine Eingriffsbilanzierung erstellt, die sich an dem Hamburger Staatsrätemodell (FHH 1991) orientiert. Eine ausführliche Darstellung der Bilanzierung incl. Flächen- und Punktwertetabellen erfolgt im Begleitdokument zum Umweltbericht (Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nach Staatsrätemodell / Baumbilanz nach BUKEA-Modell und Baumschutzverordnung). Das Ergebnis zeigt für das Schutzgut Pflanzen und Tiere ein Plus von 18.934 Punkten.

Baumbilanzierung:

Für die durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe in den Baumbestand wurde neben der Flächenbilanzierung auch eine Baumbilanzierung erarbeitet. Dabei wurde auf der Grundlage des o.g. Baumgutachtens sowie der Festsetzungen der Flächen für Sportanlagen incl. Baufeldern und der Verkehrsflächen ermittelt, wie viele Bäume bei Annahme der Umsetzung aller derzeit gemäß Funktionsplanung geplanten Baumaßnahmen überplant werden. Eine ausführliche Darstellung der Bilanzierung incl. Baumtabellen mit Angaben zu den Bewertungen der 370 im Plangebiet kartierten Bäume findet sich im Begleitdokument zum Umweltbericht. Zum Begleitdokument wurde die sog. Fachkarte EA2 erarbeitet, in der alle erhaltenen und überplanten Einzelbäume dargestellt sind.

Im Ergebnis zeigt die Baumbilanzierung, dass insgesamt 99 Bäume überplant werden. Das Baumgutachten ermittelte zunächst für alle Bäume den Ersatzbedarf auf der Grundlage der Baumschutzverordnung, da zum Zeitpunkt der Vergabe und Erstellung des Gutachtens die Planung noch nicht so weit vorangeschritten war, dass die Betroffenheit abschätzbar gewesen wäre. Mit Vorliegen der Funktionsplanung konnte eine Unterscheidung getroffen werden, welche Bäume voraussichtlich im Bereich zukünftiger öffentlicher Verkehrsflächen liegen und welche im Bereich zukünftiger Sportanlagen:

17 der voraussichtlich entfallenden Bäume liegen auf Flächen, die mit dem neuen Planrecht als öffentliche Straßenverkehrsflächen ausgewiesen werden. Für diese Bäume wird nach Feststellung des neuen Planrechts die Baumschutzverordnung keine Anwendung mehr finden, da Straßenbäume nicht der Baumschutzverordnung unterliegen. In den dem Bebauungsplan nachgelagerten einzelnen Straßenbaugenehmigungsverfahren, die in ihrem jeweiligen zeitlichen und räumlichen Umfang derzeit noch nicht absehbar sind, wird der Ersatz- bzw. Entschädigungsbedarf anhand der konkreten Planungen von den zuständigen Behörden regelhaft geprüft und festgelegt.

82 der 99 überplanten Bäume liegen im Bereich zukünftiger Sportflächen und im Sondergebiet „Sportzentrum“, auf denen auch nach dem neuen Planrecht die Baumschutzverordnung Anwendung finden wird. Für diese Bäume wurde bei vollständiger Umsetzung der in der Funktionsplanung abgebildeten Maßnahmen (Worst-Case-Annahme) ein Ersatzbaumbedarf von 272 Bäumen ermittelt. Diese große Anzahl von Ersatzbäumen kann im Plangebiet aufgrund von Flächenknappheit im Bereich der Sportanlagen und der Ausgleichsflächen sowie aufgrund von Hochwasserbelangen realistischerweise nicht untergebracht werden. In diesem Fall ist gemäß § 8 (1) Baumschutzverordnung eine Ersatzzahlung zu leisten.

Die Ersatzzahlung ist für 182 Ersatzbäume zu erbringen, da von der Anzahl der o.g. 272 ermittelten Ersatzbäume die geplanten 90 Neuanpflanzungen von Bäumen abgezogen werden. Die sich daraus ergebende Höhe der Ersatzzahlungen wird vertraglich abgesichert.

Die Ersatzzahlung ist gemäß § 8 (3) Baumschutzverordnung „zweckgebunden für die Finanzierung von Maßnahmen zu verwenden, durch die Werte oder Funktionen des Naturhaushaltes oder des naturbezogenen Orts- und Landschaftsbildes wiederhergestellt oder verbessert werden“. Dies kann durch die Pflanzung von Bäumen an geeigneten Standorten, aber auch durch andere Aufwertungsmaßnahmen des Naturhaushaltes erreicht werden.

Die Eingriffe in den Baumbestand werden mit den geplanten 90 Baumersatzpflanzungen im Plangebiet sowie den ergänzenden Ersatzzahlungen vollständig ausgeglichen.

Eingriff in das geschützte Biotop (Feuchtgrünland westlich Langenhorstgraben):

Wie in Kap. 4.2.6.1 dargestellt wurde von der BUKEA ein Teil des Feuchtgrünlandes südlich der Straße Langenhorst als geschütztes Biotop eingeschätzt. Von der ca. 2,38 ha großen Fläche (ohne Wegeflächen) wird eine ca. 9.220 m² große Teilfläche langfristig durch die zukünftig westlich des Langenhorstgrabens gelegenen Flächen für Sportanlagen (B) überplant.

Aufgrund dieser Einstufung wird für die Umwandlung von Teilen dieser Fläche in eine Sportanlage eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 3 BNatSchG erforderlich. In Abstimmung mit der BUKEA wird die Überplanung des geschützten Biotops zusätzlich zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nach dem Staatsrätemodell (s.u.) kompensiert. Es ist ein Kompensationsfaktor von 1:1 anzusetzen.

Für die dauerhaft überplante Teilfläche des nach § 30 BNatSchG geschützten Biotops (GFR) ist eine mind. 9.220 m² große Ersatzfläche dem Eingriff zuzuordnen. Nach Absprache mit BUKEA/N und BUKEA/A kann dies im östlichen Teilbereich des Flurstückes 18031, Gemarkung Niendorf, erfolgen. Das Flurstück befindet sich im Biotopverbund im Landschaftsschutzgebiet Ohmoor und hat laut Auskunft des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende.

Die Ausgleichsfläche ist als „extensiv genutztes (Feucht-)Grünland“ zu entwickeln. Zielsetzung der ökologischen Aufwertung ist es, die Wasserhaltung auf den Flächen zu erhöhen (Beseitigung der Drainagen), die Vererdung des Torfbodens zu bremsen und feuchtliebende Arten zu fördern. Eine Artenanreicherung kann z.B. durch Mahdgutübertragung und Einbringen von auf dem Standort angepassten Saatgutmischungen erreicht werden und im Verbund mit einer extensiven Nutzung erfolgen. Eine Wiesen- und Weidenutzung ist dabei auch zukünftig nicht auszuschließen.

Die Pflege einer Ausgleichsfläche mit der Festsetzung „extensiv genutztes (Feucht-) Grünland“ ist am besten durch einen Bewirtschaftungsvertrag mit dem Sondervermögen sicherzustellen.

Die Reaktivierung des Ohmoor-Moors wurde auch in den Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes Eimsbüttel vom 27.01.2022 aufgenommen (Maßnahme D24). Gemäß Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 21-2633) soll das Potential der Reaktivierung des Ohmoor-Moors - mit dem Ziel das Moor als CO2-Senke zu nutzen - erhoben und ggf. Maßnahmen geplant werden.

Auch das Moorgutachten beauftragt von BUE/BUKEA 2019 empfiehlt im Ergebnis zur ökologischen Aufwertung die Vernässung (Entfernung von Drainagen, Mindestwasserstände) sowie das Ausbringen von artenreichem Saatgut (feuchtliebende Arten).

Die geplante externe Ausgleichsfläche wird als Festsetzung § 2 Nr. 32 entsprechend gesichert.

Die nur temporär während der Herstellung der Retentionsbereiche beeinträchtigten Teilflächen des geschützten Biotops (ca. 1,23 ha ohne Wegefläche) müssen gemäß Abstimmung mit der für die Ausnahmegenehmigung zuständigen Behörde (BUKEA) nicht auf externen Flächen ausgeglichen werden, da hier langfristig im Bereich der Maßnahmenflächen M 1-3 gleich- bzw. höherwertige Biotopkomplexe entwickelt werden (Sekundäraue, artenreiches Feucht- und Nasswiesen, Röhricht, feuchte Hochstaudenfluren, Gehölzbereiche).

Fauna

Auf der Grundlage der artenschutzfachlichen Bestandsanalyse und Relevanzprüfung erfolgte eine vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung für folgende Tierarten:

  • Gartengrasmücke (Brutvogel)
  • Haussperling (Brutvogel)
  • Star (Brutvogel)
  • Gilde der Gebäudebrüter (Brutvögel)
  • Gilde der Gehölz- und Boden-/Heckenbrüter (Brutvögel)
  • Gilde der gehölzbewohnenden Fledermäuse
  • Gilde der gebäudebewohnenden Fledermäuse
  • Fischotter

Für die Artengruppe Amphibien, deren Gewässerlebensräume im Plangebiet in Gänze erhalten bleiben, wurden auch die oben beschriebenen Landlebensräume des Grasfrosches und der Erdkröte im Bereich der privaten Grünfläche zwischen der Straße Langenhorst und der Kollau betrachtet, da diese zumindest temporär während der Baustellenphase beeinträchtigt werden könnten.

Zu den Landlebensräumen gehören neben der Grünfläche selbst auch die westlich und östlich angrenzenden Kleingärten, Gehölzstrukturen, die Ökokontofläche sowie auch eingeschränkt die bestehenden Sportanlagen. Wanderungsbewegungen zwischen den potenziellen Laichgewässern (Regenrückhaltebecken, Kollau, Langenhorstgraben, Feuchtmulde Ökokontofläche) sind nicht auszuschließen. Während der Bauphase ist ein Ausweichen in die genannten benachbarten Lebensräume möglich. Durch Abzäunung und Ausstiegshilfen ist sicherzustellen, dass keine Individuen der Amphibien durch die Bautätigkeit zu Schaden kommen. Der Amphibienschutzzaun kann ggf. mit dem Otterschutzzaun während der gesamten Bauphase kombiniert werden. Die Maßnahme ist analog zum Otterschutzzaun vertraglich zu regeln. Die genaue Ausführung ist im Rahmen der ökologischen Baubegleitung zu bestimmen. Langfristig entstehen im Bereich der Maßnahmenfläche „M1-3“ hochwertige (feuchte) Lebensräume, die u.a. als Lebensraum für Amphibien gut geeignet sind.

Die nachfolgende Tabelle zeigt für alle geprüften, artenschutzfachlich relevanten Tier- und Pflanzenarten, welche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden müssen, um Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG auszuschließen. Zudem ist in der Tabelle aufgeführt, wie die Umsetzung gesichert werden kann.

Da sich die für den Bau des Nachwuchsleistungszentrums benötigten Flächen im Besitz oder im Zugriff der öffentlichen Hand befinden, hat die Stadt für diese Flächen die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen, insbesondere die Art der Erstausführung und der Bauausführung betreffend, flankierend zum Bebauungsplan in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln. Eine zusätzliche Sicherung durch bauleitplanerische Festsetzungen ist für vertraglich zu regelnde Maßnahmen nicht erforderlich.

MaßnahmeBetroffene ArtenBeschreibungRechtl. Sicherung
V1 BauzeitenregelungGartengrasmücke, Haussperling, Star Gilde der Gebäudebrüter Gilde der Gehölz- und Boden-/HeckenbrüterBauvorbereitende Arbeiten außerhalb des Brutzeitraumes der Vögel durchführen (01.10. – 28.02)Schutzfrist 01.10.-28.02. im BNatSchG gesetzlich geregelt
V2 Besatzkontrolle Brutvögel Bei Nichteinhaltung von V1 Besatzkontrolle kurz vor Eingriff Im BNatSchG gesetzlich geregelt (Tötungsverbot)
V3 Besatzkontrolle und Quartiersversiegelung FledermäuseGilde der gebäudebewohnenden Fledermäuse Gilde der gehölzbewohnenden Fledermäuse Vor Baumfällung und Gebäudeabriss Kontrolle auf Fledermausbesatz durchführen und ggf. geeignete Versiegelungsmaßnahmen vornehmenIm BNatSchG gesetzlich geregelt (Tötungsverbot)
V4 Vergrämungsmaßnahmen/ Mahd BrutvögelGilde der Gehölz- und Boden-/HeckenbrüterVor Baubeginn durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass keine Bodengelege im Eingriffsbereich entstehen Vertragliche Regelung
V5 AbzäunungFischotter, AmphibienEinzäunung des Baubereichs vor Baubeginn Vertragliche Regelung
V6 LärmschutzGartengrasmücke, Haussperling, Star Gilde der Gebäudebrüter Gilde der Gehölz- und Boden-/Heckenbrüter Bauarbeiten mit erheblicher Lautstärke während des Brutvogelzeit-raumes möglichst unterlassen Vertragliche Regelung
V7 Bau- und BetriebsbeleuchtungVGilde der gehölzbewohnenden Fledermäuse Im Zeitraum April bis Oktober: - Bauarbeiten möglichst bei Tageslicht durchführen, sonst abgeschirmte Baubeleuchtung verwenden - Abendlichen Sportbetrieb begrenzen. - Maximalwerte nach DIN EN 12193 nicht überschreiten. - Gerichtete Lampen verwenden - keine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen - Farbtemperatur 3000 Kelvin im Bereich des Regenrückhaltebeckens und südlich der Straße Langenhorst nicht überschreiten. Festsetzung § 2 Nr. 30 + 31 Vertragliche Regelung
VÖBB Ökol. BaubegleitungAlle Arten/Gilden mit planungsrechtlicher RelevanzFrühzeitige ökologische Begleitung der Bauvorhaben sicherstellenvertragliche Regelung
ACEF1 VogelnisthilfenHaussperling, StarErsatz von je 3 künstlichen Nisthilfen für entfallende Brutplätze; Bei Besatznachweis über Maßnahme V2 als CEF-Maßnahme durchführen Festsetzung § 2 Nr. 29 Vertragliche Regelung
ACEF2 FledermausquartiereGilde der gebäudebewohnenden Fledermäuse Gilde der gehölzbewohnenden FledermäuseErsatz von je 3 Fledermausspaltkästen für entfallende Quartiere; Bei Besatznachweis über Maßnahme V3 als CEF-Maßnahme durchführen Festsetzung § 2 Nr. 29 Vertragliche Regelung

Tabelle 4: Maßnahmen zur Vermeidung (V) sowie CEF-Maßnahmen

4.2.6.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Zusammenfassung)

Zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere werden folgende Festsetzungen und Regelungen getroffen:

Bestandserhaltung: Die Sicherung wertvoller und teilweise artenschutzrechtlich zu erhaltender Vegetationsbestände und Baumbestände im Plangebiet erfolgt durch unterschiedliche planungsrechtliche Ausweisungen und Festsetzungen:

  • Festsetzung von Erhaltungsgeboten (Festsetzung § 2 Nr. 19); Erhaltenswerte Vegetationsbestände (z.B. nördlich der Flächen für Sportanlagen „(A)“, südlich des mittleren Baufeldes) werden über eine Erhaltungsfestsetzung gesichert, die teilweise mit einem Anpflanzgebot (s.u.) kombiniert wird;
  • Ausweisung der Vegetationsbestände an der Kollau als „Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)“ bzw. „Wasserfläche“; Die Flächen befinden sich bereits im Besitz der Stadt Hamburg. Damit ist eine naturnahe Bewirtschaftung durch die zuständige Behörde gewährleistet;
  • Ausweisung des Regenrückhaltebeckens und des Langenhorstgrabens nördlich der Straße Langenhorst einschließlich der gewässerbegleitenden Vegetationsbestände als „Fläche für die Regelung des Wasserabflusses“; Die Flächen befinden sich bereits im Besitz der Stadt Hamburg. Damit ist eine naturnahe Bewirtschaftung durch die zuständige Behörde gewährleistet.
  • Nachrichtliche Übernahme der Ökokontofläche Niendorfer Straße 99 mit Pflegehinweisen (Festsetzung § 2 Nr. 28);
  • Berücksichtigung wertgebender Bäume im Bereich der Straßenverkehrsflächen Langenhorst, Kollaustraße und Niendorfer Straße im Rahmen der Planungen für die Neugestaltung des Straßenraumes;
  • Schutz des Baumbestandes nördlich des Weges an der Kleingartenanlage durch Ausweisung als „Private Grünfläche Dauerkleingärten“, zusätzlich allgemeiner Schutz durch die Baumschutzverordnung der Stadt Hamburg gegeben.

Neuanlage von Vegetationsstrukturen: Die Neupflanzungen werden über folgende planungsrechtliche Ausweisungen und Festsetzungen gesichert:

  • Anpflanzgebote an den nördlichen und westlichen Rändern der Flächen für Sportanlagen „(A)“ (Festsetzung § 2 Nr. 19).

Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Für anzupflanzende Bäume sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich der anzupflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.

Für nach dem Bebauungsplan zu pflanzende und zu erhaltende Gehölze werden bei Abgang Ersatzpflanzungen vorgenommen, bei denen der Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung zu erhalten ist.

  • Regelungen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Uferstauden / Röhrichten in den Maßnahmenflächen M 1-3 (Durchführungsverpflichtung aus dem städtebaulichen Vertrag und Festsetzung § 2 Nr. 24-26);
  • Festsetzung der Anlage von Extensivgrünland im Bereich der nicht mit Gehölzen bepflanzten Maßnahmenflächen M 1-3 (Durchführungsverpflichtung aus dem städtebaulichen Vertrag und Festsetzung § 2 Nr. 24-26);
  • Festsetzung von Dachbegrünung mit einem mind. 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau (Festsetzung § 2 Nr. 16);
  • Festsetzung von Fassadenbegrünung für fensterlose Gebäudefassaden ab 4 m mit mind. 1 Pflanze/1 m Wandlänge (Festsetzung § 2 Nr. 17);
  • Festsetzung der Begrünung von Stellplatzanlagen mit Bäumen (Festsetzung § 2 Nr. 18);
  • Festsetzung von Berankungen an Ballfangzäunen (Festsetzung § 2 Nr. 21).

Ausgleich geschütztes Biotop:

  • Sicherung einer externen Ausgleichsfläche im Landschaftsraum Ohmoor (Festsetzung § 2 Nr. 32).

Artenschutzfachliche Festsetzungen und Regelungen:

  • V1 Bauzeitenregelung Brutvögel – gesetzliche Regelung
  • V2 Besatzkontrolle Brutvögel – gesetzliche Regelung
  • V3 Besatzkontrolle und Quartiersversiegelung - gesetzliche Regelung
  • V4 Vergrämungsmaßnahmen – vertragliche Regelung
  • V5 Fischotter- und Amphibienschutzzaun - vertragliche Regelung
  • V6 Lärmschutz - vertragliche Regelung
  • V7 Bau- und Betriebsbeleuchtung – Festsetzung § 2 Nr. 30 und 31 und vertragliche Regelung
  • VÖBB Ökologische Baubegleitung - vertragliche Regelung
  • A CEF 1 Aufhängen von Nisthilfen - Festsetzung § 2 Nr. 29 und vertragliche Regelung
  • A CEF 2 Fledermausquartiersausgleich - Festsetzung § 2 Nr. 29 und vertragliche Regelung

4.2.7 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild

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