2022 wurden für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Biotoptypenkartierung sowie faunistische Kartierungen durchgeführt und darauf aufbauend ein Artenschutzfachbeitrag erarbeitet. Zudem wurde 2023 der gesamte Baumbestand im Plangebiet erfasst und bewertet. Die Ergebnisse sind nachfolgend zusammenfassend dargestellt.
Flora/Biotoptypen
Der nördlich der Straße Langenhorst gelegene Teil des Plangebietes wird überwiegend durch eine ca. 5 ha große und intensiv von zwei verschiedenen Vereinen genutzte Sportfläche mit einzelnen Betriebsgebäuden geprägt. Der überwiegende Teil der Sportplatzflächen besteht aus zwei intensiv gepflegten Naturrasenplätzen sowie einem Kunstrasenplatz, der Bereich der Baseballanlage ist überwiegend als Rasenfläche ausgebildet mit einem kleineren Teilbereich mit Tennenbelag. Zwischen den beiden Vereinsarealen liegt eine befestigte Zufahrt zum Vereinsgebäude bzw. zum Parkplatz des FCSP.
In den Randbereichen der Sportanlagen sowie beidseits der Zufahrt zum Parkplatz befinden sich lineare Gehölzstrukturen in überwiegender Form von Einzelbäumen und Baumreihen (s. Bäume), „Strauch-Baumhecken“ z.B. entlang der Kollaustraße und der nördlichen Straßenseite Langenhorst) sowie zwei kleinere Bereiche mit „gepflanzten Gehölzbeständen aus überwiegend einheimischen Arten“ (Ahorn und Linden). Südlich des Baseballplatzes verläuft ein „Strauch-Baum-Knick“ parallel zu einem Graben.
Im nordwestlichen Teil des Plangebietes münden der Langenhorstgraben und ein weiterer „nährstoffreicher Graben“ mit Stillgewässercharakter in ein „naturfernes Regenrückhaltebecken“ (kein Schutzstatus). Gräben und Regenrückhaltebecken werden teilweise von einem „Erlen-Ufergehölzsaum“ (kein Schutzstatus) sowie einer Fläche mit „halbruderalen Stauden und Grasfluren“ begleitet. Die Ufervegetation ist relativ artenreich (Schilf, Schwertlilie, Seggen, Blutweiderich). Zur Straße hin befindet sich eine Mauer mit Durchlass.
Vom Regenrückhaltebecken aus fließt der Langenhorstgraben nach Osten, um dann verrohrt unter der Straße Langenhorst nach Süden zu verschwenken und von dort in offener Führung in Richtung Kollau zu entwässern. Im Grabenabschnitt zwischen Straße und Kollau hat sich teilweise eine sehr artenreiche Ufervegetation gebildet (Froschlöffel, Gelbe Schwertlilie, Schwanenblume, Schilf). Der Graben (kein Schutzstatus) ist nur ca. 1 m breit und im Mündungsbereich zur Kollau mit einigen Querbauwerken im Gewässerbett verbaut.
Der südlich der Straße Langenhorst gelegene Teil des Plangebietes bis zur Kollau wird gemäß o.g. Biotoptypenkartierung von 2022 überwiegend durch ein ca. 3,7 ha großes „artenarmes Grünland auf Feuchtstandorten“ geprägt und durch den o.g. Langenhorstgraben gegliedert. Das Grünland wird von Gräsern dominiert. Ein asphaltierter Weg (Brandfurt) verläuft quer durch die Fläche, zudem einige Trampelpfade. Zwischen der Straße Langenhorst und dem Grünland verläuft im östlichen Teil ein „degenerierter Knick“ (Reststück eines straßenbegleitenden Knicks, kein Schutzstatus) sowie im westlichen Teil ein „mesophiles Gebüsch“ (Brombeergebüsch).
Nach Südwesten im Übergang zu den alten Bestandswohngebäuden wird das Grünland durch eine „Strauchhecke“ entlang des Fußweges begrenzt. Im nördlichen Abschnitt des Fußweges bis zum Wendehammer erstreckt sich beidseitig ein Brombeergebüsch.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurde in einer Stellungnahme von BUKEA Abteilung N3 Naturschutz (04.12.2023) darauf hingewiesen, dass die Biotopkartierung der Hansestadt Hamburg im Jahr 2023 für das Plangebiet im Bereich des o.g. Feuchtgrünlands Flächenanteile mit gesetzlichem Schutzstatus gemäß § 30 BNatSchG festgestellt hat. Dies betrifft das Grünland zwischen der Straße Langenhorst im Norden, dem Langenhorstgraben im Osten, der Ufervegetation an der Kollau im Süden und den nach Westen anschließenden Wohngebieten am Rand des Geltungsbereiches. Dieser Teil des Grünlandes wurde bei der BUKEA-Kartierung als Biotoptyp „Seggen- und binsenarme Feucht- oder Nasswiese nährstoffreicher Standorte“ (Biotopkürzel GFR) eingestuft. Aufgrund der für das landesweite Biotopkataster notwendigerweise grobkörnigeren Kartierebene sind auch befestigte Wege, Gehölzstrukturen und Gartennutzungen mit in die Biotopabgrenzung als GFR einbezogen. Auch die Fläche östlich des Langenhorstgrabens wird als höherwertig im Vergleich zur Biotoptypenkartierung von 2022 eingeschätzt, allerdings wird hier kein Schutzstatus gesehen.
Im südöstlichen Teil des Plangebietes liegt eine Ausgleichsfläche, die als Feuchtbiotop zusammen mit einer angrenzenden „Streuobstwiese“ die Ökokontofläche O-012 Niendorfer Straße 99 bildet. In den tiefergelegenen südlichen Bereichen hat sich „binsen-, seggen- und hochstaudenreiches Feuchtgrünland“ entwickelt, das durch einen ausgeprägten Blühaspekt gekennzeichnet ist (z.B. Kuckucks-Lichtnelke). Stellenweise kommt es zum Aufwuchs von Schwarzerlen. Es finden sich hier 4 Pflanzenarten, die auf der Roten Liste Hamburgs geführt werden (s.u.). Die Ausgleichsfläche ist von einem Zaun umgeben und nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Der gesamte Ausgleichskomplex hat Schutzstatus: die Streuobstwiese gemäß § 30 (2) Nr. 7 BNatSchG und die „Binsen- und seggenreiche Nasswiese“ gemäß § 30 (2) Nr. 2 BNatSchG.
Die neuere Kleingartenanlage nördlich der Streuobstwiese ist als strukturarm zu bewerten. Nördlich der Kleingartenanlage und parallel zur westlichen Straßenseite der Niendorfer Straße haben sich dichte „Strauch-Baumhecken“ entwickelt (s. auch unter Bäume).
Die Kollau (Gewässer 2. Ordnung, kein Schutzstatus) wird als „ausgebauter Bach“ von mehr oder weniger dichten „Ufergehölzen“ flankiert (überwiegend Erlen, Eschen, Ahorn sowie einzelnen Eichen und Hainbuchen, kein Schutzstatus). Der Bachlauf ist überwiegend begradigt und mit Steinen befestigt. Er ist ca. 2 m breit und wird von ca. 1 m bis 1,5 m hohen, steileren Böschungen flankiert. Südlich des Baches verläuft der Kollauwanderweg, nördlich ein Sandweg.
Vorkommen von Rote-Liste-Arten
Im Plangebiet konnten 7 Pflanzenarten nachgewiesen werden, die nach der Roten Liste und Florenliste der Gefäßpflanzen von Hamburg als gefährdet bzw. stark gefährdet eingestuft sowie auf der Vorwarnliste geführt werden (RL HH VV). Die meisten Arten finden sich im Bereich der Ausgleichsfläche innerhalb des Feuchtgrünlandes im östlichen Teil des Plangebietes. Zwei Arten, die Weiße Seerose sowie das Raue Hornkraut, haben sich im Regenrückhaltebecken angesiedelt. Die Sumpf-Dotterblume hat sich an zwei Stellen entlang der Kollau etabliert. Die Platthalm-Binse wächst im westlichen Bereich der großen Grünlandfläche. Die Wiesen-Flockenblume, die Gemeine Wegwarte und die Wiesen-Witwenblume kommen überwiegend im Bereich der östlichen Ausgleichsfläche vor.
Im Bereich der beschriebenen östlich gelegenen Ökokontofläche und am Langenhorstgraben wurden zudem einzelne Exemplare von Arten der Nachtkerzen sowie Weidenröschen als Nahrungspflanzen einiger Falterarten kartiert.
Weitere sonstige naturschutzrechtliche Schutzgebiete oder Schutzobjekte sind nicht vorhanden.
Baumbestand
Innerhalb des Plangebiets wurden im Rahmen der o.g. Bestandsaufnahme 370 Bäume kartiert, die in 1,30 m Höhe einen Stammdurchmesser von mindestens 25 cm aufweisen. Neben der Größe und der Baumart wurden aus artenschutzrechtlicher Sicht bedeutsame Merkmale (Habitatbäume) erfasst, die Erhaltungswürdigkeit eingeschätzt sowie die Bäume anhand des Berechnungsmodells aus den „Arbeitshinweisen zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“ der BUKEA zur Abschätzung des Bedarfs an Ersatzbäumen im Falle einer Überplanung bewertet. Die Bewertung der Erhaltungswürdigkeit erfolgte in einer vierstufigen Skala von „nicht erhaltungswürdig“ bis „sehr erhaltungswürdig“. Die Ergebnisse sind in einem Baumbestandsplan mit nummerierten Baumstandorten dargestellt. Die zugehörige ausführliche Baum-Tabelle findet sich im sog. Begleitdokument zum Umweltbericht.
Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend die wichtigsten Teilbereiche im Plangebiet mit prägendem Baumbestand. Sie zeigt zudem, wo sehr erhaltungswürdige Bäume (sw) und/oder Habitatbäume (H) vorkommen. Die Habitatbäume mit einem hohen artenschutzfachlichen Wert stehen überwiegend an der Kollau, zwei im Bereich des Regenrückhaltebeckens und ein Baum nördlich der Kleingärten in der Nähe der Niendorfer Straße. Die Einschätzung, welche Bäume erhalten bleiben können und welche voraussichtlich entfallen werden, fußt auf der Funktionsplanung und werden in Planzeichnung und städtebaulichem Vertrag berücksichtigt.
Teilbereich des Plangebietes | Baum-Nr. | Hauptbaumarten | Habitatbaum (H) /sehr erhaltungswürdiger Baum (sw) | Varianz Stammdurchmesser | Erhalt |
Nördl. Baseballfeld | 1-33 | Pappeln, Linden | nein | 25-80 cm | nein |
RRB mit Zuflüssen und Abflüssen | 34-61 70-93 | Erlen, Weiden | H: Nr. 37, 93 sw: Nr. 51, 54, 92 | 25-63 cm | ja |
Westl. Abschnitt Langenhorst | 62-69 | Rotbuche, Hainbuche | nein | 29-56 cm | ja |
Randbereiche Straße Langenhorst/Sportplätze | 94-95, 266-279 283-298 318-343 | Eiche, Hainbuche, Rotbuche | sw: Nr. 293, 343 | 25-107 cm | teilweise |
Kollauufer | 97-160 (Südufer) 161-215 (Nordufer) | Erle, Ahorn, Esche, | H: Nr. 97, 102, 142, 150, 162, 182, 191, 193, 194 sw: Nr. 115, 146, 175, 178 | 25-106 cm | ja |
Niendorfer Straße | 216-248 | Erle | nein | 31-67 cm | ja |
Weg nördl. Kleingärten | 249-265 | Erle, Eiche | H: Nr. 253 sw: Nr. 249, 253, 262, 265 | 26-70 cm | ja |
Baumgruppe geplanter Wendehammer | 280-282 | Eiche | sw: Nr. 280 | 35-89 cm | nein |
Baumgruppe Ecke Kollaustr./Nien.Str. | 299-311 | Rotbuche, Hainbuche | sw: Nr. 311 | 28-75 cm | nein |
Mittelstreifen Kollaustraße | 313-316 | Eiche, Hainbuche | nein | 25-32 cm | ja |
Östlich Sportplatz 1/Kollaustraße | 344-353 | Rotbuche | nein | 32-67 cm | nein |
Nördl. Sportplätze 1 + 2 | 354-370 | Rotbuche, Hainbuche | sw: Nr. 354, 357, 361 | 25-101 cm | ja |
Tabelle 2: Baumbestand in Teilbereichen des Plangebiets
Fauna
2022 wurden die Tierartengruppen Amphibien, Brutvögel, Fledermäuse, Tagfalter und Libellen im Plangebiet real kartiert. Brutvögel und Fledermäuse wurden im gesamten Plangebiet erfasst. Der Umgriff für die Amphibienkartierung (Realerfassung der Braunfrösche, Schwanzlurche und Grünfrösche) sowie für die Erfassung der Libellen und Tagfalter wurde auf die für diese Tiergruppen relevanten Lebensräume beschränkt: die Kollau, den Langenhorstgraben mit dem Regenrückhaltebecken (potenzielles Laichgewässer), Grünland- und Gewässerstrukturen im Überschwemmungsgebiet sowie das als Ausgleichsmaßnahme angelegte Feuchtbiotop im östlichen Plangebiet.
Darüber hinaus wurde für die genannten Tiergruppen sowie für die Artengruppen der Säugetiere (ohne Fledermäuse), Reptilien, Heuschrecken, Käfer, Nachtkerzenschwärmer, Weichtiere, Fische und Neunaugen und Pflanzen eine Potenzialabschätzung anhand von Literaturdaten und einer Abfrage im Hamburgischen Artenkataster (Juni 2022) vorgenommen.
Die Ergebnisse sind nachfolgend zusammenfassend dargestellt:
Brutvögel:
Es wurden insgesamt 26 Brutvogelarten im Plangebiet festgestellt, wobei der Austernfischer nicht im Plangebiet, mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch auf dem im Norden angrenzendem Flachdach der Mercedes-Benz-Niederlassung brütet. Weitere 22 Arten sind potenziell im Plangebiet und dessen Umfeld vorkommend.
Zwei der nachgewiesenen Arten, der Star und der Haussperling, sind in Hamburg als gefährdet (RL HH 3) eingestuft. Ein Brutrevier des Stars wurde in den Gehölzen an der Straße Langenhorst festgestellt. Aufgrund der höheren Anzahl gesichteter Tiere können weitere Brutpaare nicht ausgeschlossen werden. Haussperlinge wurden überwiegend an den Rändern des westlichen Plangebietes im Übergang zu den Kleingärten und in den Gehölzen rund um die Baseballanlage nachgewiesen. Es wurden insgesamt elf Brutreviere (z.T. Randreviere) festgestellt.
Für die Gartengrasmücke wurde ein Randrevier am westlichen Plangebietsrand im Übergang zu den Kleingärten nachgewiesen. Sie steht in Hamburg auf der Vorwarnliste (RL HH V).
Zu den weiteren planungsrechtlich besonders zu berücksichtigenden, da in ihrem Bestand potenziell gefährdeten Brutvogelarten, die in älteren Erfassungen erwähnt oder aufgrund von Vorkommen in vergleichbaren Lebensräumen in Hamburg mitbetrachtet wurden, zählen die Bekassine, der Eisvogel, die Feldlerche, der Grauschnäpper, das Rebhuhn, der Fitis, der Mäusebussard und das Teichhuhn. Vorkommen dieser Arten konnten in der Realkartierung von 2022 jedoch nicht nachgewiesen werden. Für die besonders störungsempfindlichen Arten aus dieser Aufzählung (Bekassine, Feldlerche, Rebhuhn und Mäusebussard) sind die im Plangebiet vorhandenen Habitatbedingungen mit kleinteilig strukturierten Lebensräumen und hohem Besucherdruck eher ungeeignet, sodass Brutvorkommen nicht zu erwarten sind. Der Eisvogel wird nach Datenlage eher als Nahrungsgast eingestuft.
Darüber hinaus wurden über die Kartierung von 2022 mehrere Brutvogelarten nachgewiesen, deren Bestände in Hamburg nicht gefährdet sind. Weitere in Hamburg häufige Arten können nach den Angaben des Artenkatasters potenziell vorkommen. Diese nicht in ihrem Bestand bedrohten Arten werden hinsichtlich ihrer Nistgilden zusammengefasst betrachtet.
In den Gebäuden der Sportanlage, den Einfamilienhäusern und Kleingärten kann es zu Bruten von gebäudebrütenden Brutvogelarten wie Bachstelze, Gartenrotschwanz und Türkentaube kommen. Es ist nicht auszuschließen, dass bei zukünftigen Baumaßnahmen im Rahmen eines möglichen Rückbaus der bestehenden Baseball-Sportanlage bzw. Neuordnung der bestehenden Fußballanlage Abrisse von Gebäuden erfolgen können. Diese Eingriffe können zur Zerstörung von Nistplätzen und/oder zur Tötung von Nestlingen und/oder adulten Individuen von der Gilde der Gebäudebrüter führen.
In den Gehölzen und auf der Wiesenfläche kann es zu Bruten von gehölz-, boden- und heckenbrütenden Vogelarten kommen. Aufgrund der bestehenden Vorbelastung des Plangebiets (Straßen,- Schienen- und Fluglärm sowie anthropogene Störungen durch Fußgängerinnen und Fußgänger mit Hunden) handelt es sich ausschließlich um akustisch und optisch störungsunempfindliche Brutvogelarten. Wie bei den Gebäudebrütern kann auch bei den gehölz- und Bodenbrütern nicht ausgeschlossen werden, dass die geplanten Rückbau-, Neubau- und Bodenmaßnahmen zur Zerstörung von Nistplätzen und / oder zur Tötung von Nestlingen und / oder adulten Individuen führen.
Fazit Brutvögel: Ein Eintritt der Verbotstatbestände wird für Bekassine, Eisvogel, Feldlerche, Fitis, Grauschnäpper, Rebhuhn, Teichhuhn und Mäusebussard aufgrund fehlender Habitateignung bzw. fehlender Nachweise nicht erwartet und die Arten infolgedessen nicht weiter artenschutzrechtlich betrachtet.
Die Arten Gartengrasmücke, Haussperling und Star, die als Brutvögel im bzw. am Rande des Plangebiets durch die Kartierungen 2022 nachgewiesen wurden, werden artenschutzrechtlich vertiefter betrachtet. Das gleiche gilt für die Gilde der Gebäudebrüter und die Gilde der Gehölz- und Boden- / Heckenbrüter.
Fledermäuse:
Von den sechs im Plangebiet kartierten Fledermausarten mit Jagd- und Überflugaktivitäten gehören zwei Arten (Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus) zu den überwiegend gebäudebewohnenden Arten, deren Quartiere häufig in oder an Gebäuden zu finden sind. Die anderen vier festgestellten Arten (Rauhautfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Wasserfledermaus) beziehen gehölzgebundene Quartiere überwiegend in Baumhöhlen, Abplatzungen, Spalten oder Rissen an Bäumen.
Die durchgeführten Schwärmkontrollen ergaben allerdings keine Hinweise auf Quartiere (Wochenstuben, Winterquartiere). Die Begutachtung des Baumbestandes mit überwiegend geringeren Stammdurchmessern ergab insgesamt ein geringes Potenzial. Sehr vereinzelt fanden sich an den Bäumen (vorrangig an Schwarzerlen) Spechthöhlen, die möglicherweise ein Potenzial als Quartiere haben. Diese zeigten jedoch unten an den Höhlungen größere Auswölbungen, durch die viel Regenwasser in die Höhlen gelangen kann, wodurch diese nicht als Quartiere für Fledermäuse in Frage kommen. Im Baumbestand entlang der Kollau finden sich Einzelbäume mit einem größeren Stammdurchmesser. Ein Potenzial für Fledermausquartiere scheint in dieser Baumreihe am ehesten gegeben.
Insgesamt wurde somit ein geringes Quartierpotenzial für baumhöhlen- als auch gebäudebewohnende Fledermausarten ermittelt. Einzelvorkommen oder sporadische Nutzungen von Quartiermöglichkeiten im Rahmen eines Quartierverbundes sind jedoch vorsorglich anzunehmen und sollten vor Umsetzung von Maßnahmen wie Gehölzentfernung oder Gebäudeabriss berücksichtigt werden.
Jagdaktivitäten wurden für alle sechs kartierten Arten nachgewiesen. Schwerpunkte wurden am Regenrückhaltebecken und entlang der Kollau mit den begleitenden Gehölzstrukturen sowie über dem Feuchtgrünland und der angrenzenden Streuobstwiese im Bereich der Ökokontofläche festgestellt. Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen linearen Gehölzstrukturen entlang der Straße Langenhorst, entlang der Kollau sowie im Bereich der östlichen Kleingärten dienen den Fledermäusen als Leitstrukturen, entlang derer Jagdaktivitäten stattfinden. Hinweise auf Flugrouten von Fledermausarten mit enger Strukturbindung und einer besonderen Funktion dieser zwischen einzelnen Teilhabitaten (Quartierstandorte – Jagdgebiete) ergaben sich im Rahmen der Erfassungen nicht.
Gemäß Auswertung der Daten aus dem Artenkataster können im Plangebiet potenziell drei weitere Fledermausarten vorkommen: Braunes Langohr, Mückenfledermaus, Teichfledermaus. Diese konnten bei den Kartierungen im Plangebiet aber nicht nachgewiesen werden.
Die Fledermausarten werden artenschutzrechtlich anhand ihrer Quartierspräferenz als „Gilde der gebäudebewohnenden Fledermäuse“ und „Gilde der gehölzbewohnenden Fledermäuse“ zusammengefasst und die sich daraus ergebenden, innerhalb der jeweiligen Gilde vergleichbaren Betroffenheiten weiter untersucht.
Säugetiere:
Der Fischotter besiedelt alle semiaquatischen Lebensräume. Neben naturnahen Gewässern werden auch vom Menschen geschaffene oder gestaltete Gewässer genutzt. Wichtig ist der kleinräumige Wechsel verschiedener Uferstrukturen. Aufgrund seiner großen ökologischen Anpassungsfähigkeit kann der Fischotter anthropogen stärker beeinflusste Lebensräume nutzen, wenn die wesentlichen Rahmenbedingungen wie Ufer- und Biotopverbundstrukturen, Ruhezonen, Nahrungsangebot und geringe Schadstoffbelastung gegeben sind.
Eine Eignung der im Plangebiet befindlichen Gewässer Kollau, Langenhorstgraben und Regenrückhaltebecken als Wanderkorridor und Nahrungshabitat für den Fischotter ist anhand der Datenlage aus dem Artenkataster im Umfeld des Plangebiets potenziell gegeben, auch wenn die Ortsbegehungen keine Hinweise auf stetige Vorkommen des Fischotters erbracht haben. Einzeltiere könnten das Plangebiet durchstreifen und insbesondere während der Bautätigkeit zu Schaden kommen. Der Fischotter als im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gelistete Art wird daher artenschutzrechtlich vertiefter betrachtet.
Amphibien:
Im Ergebnis wurden 2022 mittelgroße bis große Vorkommen der Arten Grasfrosch und Erdkröte im Regenrückhaltebecken festgestellt. Die Erdkröte steht auf der Roten Liste Hamburg (2018) auf der Vorwarnliste (RL HH V). Der Grasfrosch wird in der Roten Liste Hamburg als gefährdet (RL HH 3) eingestuft. Trotz deutlicher Beeinträchtigungen des Gewässers durch menschliche Aktivitäten, Fischbesatz und Schadstoffeintrag fungiert es als wichtiges Reproduktionsgewässer für die beiden festgestellten Arten im Plangebiet. Die nahe gelegenen gut ausgeprägten Landlebensräume Kleingärten, Feuchtbiotop, Hecken und Gräben sowie eingeschränkt auch die Sportanlagen stärken die Eignung des Gebietes als Lebensraum für Amphibien. Beide Arten unterliegen zwar einem nationalen Schutz, sind jedoch nicht im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gelistet.
Potenziell können gemäß Datenlage auch der Kammmolch, der Moorfrosch, der Kleine Wasserfrosch und der Teichmolch vorkommen. Für diese Arten wurden bei der Realkartierung im Plangebiet jedoch weder Fortpflanzungsnachweise erbracht noch Einzeltiere gesichtet. Das Rückhaltebecken als einziges Laichgewässer im Plangebiet weist zudem deutliche Beeinträchtigungen aufgrund menschlicher Aktivitäten sowie Fischbesatz und Stoffeintrag durch den Langenhorstgraben auf. Die Kollau ist aufgrund von dort vorkommenden Fischen und ihrer Fließgeschwindigkeit ebenfalls nur eingeschränkt geeignet. Größere Vorkommen der genannten, potenziell vorkommenden Arten sind daher im Plangebiet nicht zu erwarten.
Die Tiergruppe der Amphibien wird planungsrechtlich nicht vertiefter betrachtet, da die nachgewiesenen Arten Erdkröte und Grasfrosch weder europarechtlich noch nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützt sind und zudem ihre Laichgewässer erhalten bleiben.
Reptilien:
Gemäß der Verbreitungsdaten gab es im Zeitraum von 2004 bis heute keine im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten oder nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützten Reptilienarten im beziehungsweise im Umfeld des Plangebiets. Ein Eintritt der Verbotstatbestände für die Reptilien wird somit ausgeschlossen und nicht weiter artenschutzrechtlich betrachtet.
Tagfalter (incl. Nachtkerzenschwärmer und Heuschrecken):
Im Zuge der Kartierung wurden insgesamt elf Tagfalter-Arten festgestellt. Sieben dieser Arten sind häufige und allgemein verbreitete Tagfalter-Arten. Bei drei der nachgewiesenen Tagfalterarten handelt es sich aufgrund ihrer Gefährdungseinordnung in der Roten Liste Hamburgs oder ihrem Schutzstatus nach § 7 BNatSchG und der Bundesartenschutzverordnung Anlage I um wertgebende Arten. Sie sind jedoch weder nach nationalem Naturschutzrecht streng geschützt, noch in den Anhängen der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gelistet. Die Berücksichtigung dieser drei Arten im Planverfahren sollte angestrebt werden, ist jedoch nicht verpflichtend. Es handelt sich um folgende Arten: Gewöhnliches Wiesenvögelchen, Braunkolbiger Braundickkopffalter, Hauhechelbläuling. Ein einzelnes Tier (Gewöhnliches Wiesenvögelchen) bzw. mehrere Imagines (Braunkolbiger Braundickkopffalter, Hauhechelbläuling) wurden im Bereich der Ökokontoflläche nachgewiesen.
Weitere neun Tagfalterarten können nach einer Abfrage im Artenkataster, Stand Juni 2022, potenziell im Plangebiet vorkommen.
Die gezielte Suche nach Eiern und Raupen des streng geschützten und im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie aufgeführten Nachtkerzenschwärmers an den im Plangebiet wachsenden Weidenröschen, an Blutweiderich und Nachtkerzen erbrachte keinen Nachweis eines Vorkommens dieser Art. Auf der Fläche der südöstlich gelegenen Kleingartenanlage wurde 2022 die Raupe eines Nachtkerzenschwärmers von einer Privatperson gemeldet. Dieser Fund ist jedoch nicht validiert. Ein geeigneter Lebensraum, insbesondere für die Eiablage, liegt aufgrund der geringen Deckung der Nahrungspflanzen der Raupen des Nachtkerzenschwärmers kaum vor. Daher ist mit keinem Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers innerhalb des Plangebiets zu rechnen. Die vereinzelten Funde der Nahrungspflanzen befinden sich im Bereich der Ökokontofläche und bleiben erhalten.
Im Zuge der Tagfalter-Begehungen wurden entlang des Langenhorstgrabens sowie auf der Ökokontofläche zwei Zufallsfunde der Sumpfschrecke festgestellt. Die Sumpfschrecke benötigt feuchte, strukturreiche Flächen mit intensiver Gehölzsukzession sowie eine hundertprozentige Vegetationsbedeckung. Diese Lebensraumbedingungen sind im Plangebiet in Teilbereichen vorhanden. Die Art wird in der Roten Liste Hamburgs als gefährdet „mit positiver Bestandsentwicklung in den letzten Jahren“ eingestuft. Sie ist aber keine national geschützte oder europarechtlich bedeutsame Art.
Libellen:
Während der Libellen-Kartierung 2022 wurden insgesamt 14 Arten im Plangebiet festgestellt. Für sechs der festgestellten 14 Arten kann von ihrer Bodenständigkeit im Gebiet ausgegangen werden, da sie bei der Eiablage beobachtet oder Exuvien gefunden wurden. Diese Nachweise betrafen ausschließlich das Regenrückhaltebecken. 13 der 14 nachgewiesen Arten sind in Hamburg und bundesweit ungefährdet. Mit der Gebänderten Prachtlibelle wurde eine Art an der Kollau nachgewiesen, die in Hamburg auf der Roten Liste in Kategorie 3 (gefährdet) steht.
Weder unter den im Rahmen der Kartierung nachgewiesenen Arten noch gemäß der Verbreitungsdaten (Abfrage Juni 2022) gab es im Zeitraum von 2004 bis heute nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützte Libellenarten im beziehungsweise im Umfeld des Plangebietes. Die Tiergruppe wird daher planungsrechtlich nicht weiter betrachtet.
Käfer
Nach Auswertung öffentlich zur Verfügung stehender Verbreitungskarten könnte als streng geschützte bzw. europarechtlich bedeutsame Art nur der Eremit (Osmoderma eremita) potenziell vorkommen. Laut einer BUKEA-Artdatenbankabfrage (Juni 2022) gab es jedoch keine Nachweise des Eremiten im Plangebiet. Der Eremit entwickelt sich in verschiedenen im Sterbeprozess befindlichen Bäumen. Wichtiger als die Baumart ist das Vorhandensein eines genügend großen Mulmvorrats mit geeigneter Feuchte und Konsistenz. Aufgrund des Fehlens solcher Brutbäume im Plangebiet ist nicht von einem Vorkommen des Eremiten auszugehen.
Weichtiere:
Gemäß der Verbreitungsdaten kommt keine national streng geschützte oder europarechtlich bedeutsame Weichtierart im Plangebiet vor. Ein Eintritt der Verbotstatbestände für die Weichtiere wird somit ausgeschlossen.
Fische und Neunaugen:
Gemäß der Verbreitungsdaten gab es im Zeitraum von 1991 bis heute keine Artnachweise von nach Anhang IV der FFH-Richtlinie gefährdeten oder nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützten Fischen oder Neunaugen im oder im Umfeld des Plangebiets. Ein Eintritt der Verbotstatbestände für Fische und Neunaugen wird somit ausgeschlossen.
Biotopverbund
Die Gewässerläufe von Kollau und Langenhorstgraben sind wichtige lineare Biotopverbundstrukturen. Die Flächen zwischen der Straße Langenhorst und der Kollau sind in der Karte „Biotopverbundplanung“ als Prüfflächen für den Biotopverbund dargestellt.