Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die lokalen klimatischen Auswirkungen des geplanten Vorhabens können nur grob beschrieben und nach derzeitigem Kenntnisstand nicht quantifiziert werden. Die größte nachteilige mikroklimatische Wirkung ergibt sich voraussichtlich durch den Verlust von zahlreichen Bäumen.

Für die bereits als Sportstätten genutzten Flächen nördlich der Straße Langenhorst wird sich voraussichtlich für die Funktion der Fläche als Kaltluftlieferant nichts Wesentliches verändern, da die Sportflächen erhalten bleiben. Eine Umwandlung von Rasensportfelder in Kunstrasenfelder ist auch nach derzeitigem Planrecht grundsätzlich zulässig. Zudem werden die Sportflächen weiterhin intensiv beregnet - auch die Kunstrasenflächen - so dass hieraus gewisse zusätzliche Kühlungseffekte abgeleitet werden können. Planungsrechtlich nimmt die Versiegelungsrate im Bereich der Sportstätten nicht zu, da diese Flächen bereits komplett für Sportplätze sowie zugehörige Gebäude- und Erschließungsflächen hätten versiegelt werden können. Im Vergleich zur Bestandssituation wird die Ausnutzung der Sportanlagenflächen jedoch intensiver ausfallen, da bisher nicht versiegelte Randbereiche durch die geplante hohe Flächenauslastung auch mit einer Nutzung belegt bzw. als Erweiterungsflächen für die öffentlichen Straßen benötigt werden. Davon sind insbesondere Baum- und Strauchgruppen an den Rändern betroffen.

Im Hinblick auf die Durchlässigkeit des Geländes im Kontext mit der Lage und Ausrichtung der Gebäude ist schwer zu prognostizieren, ob mit den geplanten Gebäuden im Gegensatz zu den Bestandsgebäuden, die sukzessive abgerissen werden, eine Verschlechterung für die nach Osten ausgerichteten Volumenströme einhergeht. Die Dächer aller geplanten Gebäude werden begrünt, so dass ein gewisser Verdunstungsausgleich hergestellt wird.

Es werden Maßnahmen zum Erhalt und Förderung hoher Verdunstungsleistung auf den zukünftigen Sportflächen getroffen. Für alle Spielfelder sichert der städtebauliche Vertrag die Einrichtung eines Systems zur Bewässerung der Spielfelder mit gesammeltem Regenwasser. Diese Regelung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Flächen auch dann bewässert werden können, wenn Aufgrund von Dürre evtl. ein Verbot zur Bewässerung mit Trinkwasser erteilt wird - damit können die Spielfelder auch in Dürrezeiten erhöhte Verdunstungskühlung gewährleisten.

Die Flächen südlich der Straße Langenhorst sind derzeit relativ grundwassernahe Grünlandstandorte mit hoher Verdunstungsleistung ohne Barrieren. Die Freiheit von Austauschbarrieren wird auch mit dem Bau der geplanten beiden Sportplätze aufrecht erhalten bleiben. Die erforderlichen Ballfangzäume sind von Winden durchströmbar und nicht mit der Barrierewirkung eines Gebäudes vergleichbar. Die geplanten Stehstufen-„Tribünen“ nördlich der Sportplätze sind keine Gebäude und haben nur eine sehr geringe Höhe von max. 1 m.

Die Verdunstungskühlleistung im Bereich der beiden Sportplätze wird sich im Vergleich zum derzeitigen Grünland voraussichtlich nicht wesentlich verschlechtern, da sie intensiv bewässert werden müssen, um den Anforderungen der Trainingsbedingungen des Leistungssports zu genügen; dies insbesondere in den wärmeren Jahreszeiten, in denen der Kühlfunktion durch Verdunstung eine besonders große Rolle für das Stadtklima zukommt. Insofern erfolgt durch die Beregnung der Flächen eine gewisse Kompensation der hier verlorenen gehenden Flächen mit Bodenkühl- bzw. Verdunstungsleistung. Um den Frischwasserbedarf für die Beregnung zu minimieren ist vorgesehen, das Regenwasser von den Spielfeldern aufzufangen und zu einem späteren Zeitpunkt zu verregnen (s. Kap. 4.2.5 Schutzgut Wasser).

Im Bereich der geplanten Retentionsflächen wird sich die Verdunstungskühlung vermutlich erhöhen, da die Flächen durch die geplanten Abgrabungen näher an wasserführenden Schichten liegen und damit die Bodenkühlleistung steigt. Im Bereich der Sekundäraue sind zudem Bereiche mit temporär und auch dauerhaft wassergefüllten Senken und Mulden geplant, die sich mit ihrer höheren Verdunstungsrate positiv auf das Mikroklima auswirken.

Alle weiteren Freiflächen im Plangebiet mit Kaltluftentstehungsfunktion (Kleingärten, Ökokontofläche Niendorfer Straße 99, bestehende Gewässer) bleiben erhalten.

Der Verlust von zahlreichen Bäumen im Plangebiet wirkt sich negativ auf das Mikroklima im Plangebiet aus. Von 370 kartierten und bewerteten Bäumen werden voraussichtlich 106 von den Sportanlagen und Verkehrsflächen überplant (s. Kap. 4.2.6 Schutzgut Pflanzen und Tiere). Auch die geplanten Neupflanzungen können in Anzahl und Volumen den Verlust von schattenspendenden, Sauerstoff- und Verdunstungskühlung produzierenden Bäumen nicht so schnell ersetzen. Zur Minimierung der Funktionsverluste werden Bäume, Strauchgruppen und Rankbegrünung in größtmöglichem Umfang gepflanzt.

Klimaschutz

Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Baumaschinen verursacht werden, welche unter anderem während des Verbrennungsprozesses Kohlendioxid (CO2) emittieren. Hinzu kommen Emissionen durch Transporte von Baumaterialien zum Plangebiet und durch Abtransporte von Abriss- und Bodenmaterialien. Darüber hinaus werden in bzw. im Zusammenhang mit der Bauphase mittelbar Treibhausgasemissionen durch die Herstellung von Baumaterialien wie zum Beispiel Zement, Beton, Stahl, Glas oder Kunststoffen verursacht, da für den Herstellungsprozess der Materialien wiederum ein hoher Energieeinsatz erforderlich ist.

Im Betrieb der im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen werden Energiebedarfe für Heizung, Warmwasserversorgung, Beleuchtung und den Betrieb von technischen Anlagen benötigt sowie klimarelevante Emissionen verursacht, insbesondere Kohlendioxid (CO2). Das Ausmaß der in der Betriebsphase verursachten Menge an CO2 ist maßgeblich davon abhängig, welche Art der Energieerzeugung verwendet wird. Im städtebaulichen Vertrag wird vereinbart, dass insbesondere die Nutzung von Geothermie als Wärmequelle untersucht wird.

Entsprechend der bundesweiten Ausbauziele für Erneuerbare Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie der Ziele zur Gebäudeeffizienz gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann von einer schrittweisen Dekarbonisierung der für die Betriebsphase benötigten Energie- bzw. Wärmeversorgung ausgegangen werden. Zudem trägt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans die gesellschaftliche und technische Entwicklung auch durch den Ausbau des ÖPNV und der Elektromobilität dazu bei, die durch den Verkehr bedingten THG-Emissionen weiter zu reduzieren und entsprechend der bundesweiten Sektorenziele bis 2045 klimaneutral zu gestalten.

4.2.3.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Zusammenfassung)

Zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima werden folgende Festsetzungen und Regelungen getroffen:

  • Erhalt der Kaltluftentstehungsflächen im Bereich der Kleingärten, der Ökokontofläche Niendorfer Straße 99, der bestehenden Gewässer und der Flächen für Sportanlagen „(A)“;
  • Kompensation der Verdunstungskühlung auf überplanten Kaltluftlieferflächen im Bereich der Flächen für Sportanlagen „(B)“ durch Beregnung mit Verdunstungskühlungseffekt;
  • Kompensation für Flächenverluste mit hoher Bodenkühlleistung durch Vergrößerung von Flächen mit Grundwasseranschluss bzw. grundwassernahen Böden im Bereich der Retentionsfläche „M2“ und der Sekundäraue „M3“;
  • Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Rankpflanzen sowie Anlage von Dachbegrünungen zur Steigerung der Verdunstungskühlung, Sauerstoffproduktion sowie als Schattenspender in den Maßnahmenflächen „M1-3“, im Bereich der Flächen für Sportanlagen „(A)“ und „(B)“ sowie im Bereich der Verkehrsflächen (vertragliche Regelung und Festsetzungen § 2 Nr. 16-21, 24-26);
  • Festsetzung von Erhaltungs- und Anpflanzgeboten im Bereich der Flächen für Sportanlagen „(A)“ (Festsetzungen § 2 Nr. 19);
  • Berücksichtigung von verdunstungswirksamen Entwässerungselementen wie straßenparallelen Versickerungsmulden im Bereich der Straßenverkehrsflächen gemäß den Zielen der RegenInfraStrukturAnpassung (RISA);
  • vertragliche Vereinbarung der Sammlung und Nutzung von Regenwasser zur Beregnung von Spielflächen;
  • vertragliche Vereinbarung zur Erhaltung eines aus dem Norden kommenden Notwasserwegs;
  • Minderung der Gefahr von Schäden der Wohnbebauung südlich der Langenhorst bei Starkregen durch Flächensicherung für endgültige Herstellung der Straße Langenhorst.

Klimaschutz

  • Einsatz möglichst kraftstoffsparender Baumaschinen und Lkw;
  • Verwendung von recycelten Materialien bzw. durch eine verringerte Menge des eingesetzten Betons (zum Beispiel durch Gradientenbeton) zur Minderung der mit der Herstellung von Baumaterialien verbundenen Treibhausgasemissionen (Die Ergreifung geeigneter Minderungsmaßnahmen in der Bauphase obliegt den Bauherren);
  • Vertragliche Verpflichtung, zu errichtende Gebäude nach einem Standard zertifizieren zu lassen, der eine nachhaltige Bauweise insbesondere bzgl. Klimaschutz und Klimaanpassung sicherstellt, z.B. DGNB-Standard.

4.2.4 Schutzgut Boden

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