4.2.1.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Emissionen/Immissionen
In Bezug auf den Lärm liegt eine Gemengelagensituation vor. Der östliche Teil des Plangebietes ist gemäß der strategischen Lärmkartierung von 2017 vom Straßenverkehrslärm der Kollaustraße und der Niendorfer Straße negativ beeinflusst. Gleichzeitig erzeugen auch die beiden bestehenden Fußballplätze sowie das Baseballfeld Sportanlagenlärm. Zudem grenzt nördlich ein Gewerbegebiet mit noch nicht quantifizierten Lärmquellen an. Wesentliche Teile des Geltungsbereichs befinden sich in der Schutzzone 2 des Lärmschutzbereichs durch den Flughafen in Hamburg-Fuhlsbüttel, der nordwestliche Teilbereich liegt in der Schutzzone 1. Südlich grenzt an das Plangebiet zudem eine Bahntrasse. Die Lärmintensitäten wurden in einem Lärmgutachten quantifiziert.
Die Belastung durch Luftschadstoffe wird im Kapitel 4.2.2 behandelt.
Straßenverkehrslärm: In Hamburg ist der Verkehrslärm grundsätzlich in Anlehnung an die Werte der 16. BImSchV zu beurteilen. Die Verkehrsbelastungen für die umliegenden Straßen wurden vom Amt für Verkehr und Straßenwesen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt und entstammen Knotenpunktzählungen aus dem Jahr 2018. Die Zahlen entsprechen Tageswerten (DTV: Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke). Ein Vergleich der DTV-Werte mit einer nächstgelegenen Zählstelle 1035 (Kollaustraße SO Vogt-Cordes-Damm T2 DP01) aus den Verkehrsmengenkarten 2011 bis 2020 zeigt eine gleichbleibende Verkehrsentwicklung. Die Beurteilungspegel für den Tageszeitraum belaufen sich für den Straßenverkehr an der Kreuzung der Kollaustraße und Niendorfer Straße auf über 70 dB und verringern sich auf Höhe des östlichen Sportplatzes im Bestand auf 60 dB bis 70 dB. Im Bereich des danebenliegenden Spielfeldes beläuft sich der Pegel auf 55 dB bis 60 dB. Auf den noch unbeplanten Grünflächen wird eine Lärmbelastung von 45 dB bis 55 dB angenommen. Die bestehenden Kleingärten westlich der Niendorfer Straße sind durch Straßenverkehrslärm vorbelastet. In der schalltechnischen Untersuchung wurden für den Tagzeitraum Beurteilungspegel zwischen 50 und 65 dB(A) ermittelt.
Flugverkehrslärm: Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind tags die Belastungen von dem Flugverkehr und im nordöstlichen Gebiet des Plangeltungsbereiches die Verkehrsbelastung von der Kollaustraße maßgebend. Die Geräuschimmissionen durch den Flughafen Hamburg sind den Fluglärmkarten der Freien und Hansestadt Hamburg zu entnehmen. Demnach liegt der Plangeltungsbereich sowohl in Bereichen der Tag-Schutzzone 1 als auch in Bereichen der Tag-Schutzzone 2 mit einem äquivalenten Dauerschallpegel LAeq Tag von 64 dB(A) bis 67 dB(A). Des Weiteren liegt der Plangeltungsbereich in Bereichen der Nacht-Schutzzone mit einem äquivalenten Dauerschallpegel LAeq Nacht von 52 dB(A) bis 59 dB(A).
Schienenverkehrslärm: Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Verkehrsbelastungen für den Schienenverkehr an der südlich des Plangebietes verlaufenden Schienenstrecke 1234 (Hamburg-Lokstedt) geprüft. Die Beurteilungspegel tagsüber belaufen sich auf weniger als 55 dB südlich der Langenhorst. Bei den der nördlichen Flächen für Sportanlagen liegt der Pegel bei 50 dB bis 55 dB und verringert sich im Bereich des bestehenden Spielfeldes an der Kollaustraße auf etwas mehr als 45 dB. Die bestehenden Kleingärten westlich der Niendorfer Straße sind durch Schienenverkehrslärm vorbelastet. In der schalltechnischen Untersuchung wurden für den Tagzeitraum Beurteilungspegel zwischen 58 und 60 dB(A) ermittelt.
Gesamtverkehrslärm: In der Kumulation von Straßen- und Schienenverkehrslärm ergeben sich bei freier Schallausbreitung für das Plangebiet im Tagzeitraum Beurteilungspegel zwischen 64 und 73 dB(A).
Sportanlagenbeleuchtung: Die bestehenden Fußballfelder 1 und 2 befinden sich nördlich der Wohnbebauung. Die maximale Beleuchtungsstärke liegt im Rahmen der gemäß DIN EN 12193_2019 zulässigen Werte. Auch die Anforderungen an die Blendungsbegrenzung werden eingehalten.
Erholung
Die Sportplatzflächen nördlich der Straße Langenhorst werden derzeit ausschließlich von den ansässigen Vereinen genutzt und sind nicht öffentlich zugänglich. Südlich der Sportflächen verläuft die Straße Langenhorst, die, obgleich noch nicht endgültig hergestellt, die Wohnbebauung im östlichen Teil des Plangebietes erschließt sowie wenige Grundstücke im Westteil des Plangebietes. An der Straße Langenhorst liegen zwei Zufahrten zu den Sportflächen (Vereinsgebäude St. Pauli und Baseballclub). Die Wegeachse wird intensiv als Verbindung zwischen Kollaustraße/Niendorfer Straße und Schmiedekoppel frequentiert.
Der gesamte Bereich der privaten Freifläche südlich der Straße Langenhorst, der frei zugänglich ist, wird zur Naherholung, zum Joggen und für den Hundeauslauf genutzt. Durch die Freiflächen verläuft in Ost-West-Richtung die fußläufige Wegeverbindung „Brandfurt“, die die ehemals hier liegenden Kleingärten erschlossen hat. Die „Brandfurt“ hat nach Osten Anschluss an eine Wegeparzelle entlang der Kleingärten bis zur Niendorfer Straße. Nach Westen besteht eine Anbindung an die Wegeachse zwischen der Kollau-Brücke sowie den intensiv genutzten Kollauwanderweg südlich der Kollau und dem Wendehammer am westlichen Ende der Langenhorst. Der Wendehammer geht über in die Schmiedekoppel, die im Bereich des Plangebietes derzeit als Fuß- und Radweg genutzt wird und über die nach Durchquerung des westlich angrenzenden Kleingartengebiets das Niendorfer Gehege erreicht wird. Zudem gibt es zahlreiche Trampelpfade innerhalb der privaten Freifläche, dies insbesondere am Nordufer der Kollau.
Die Fachkarte „Grün vernetzen“ zum Landschaftsprogramm (2018) vermittelt als zentrale räumliche Darstellung das Grüne Netz Hamburgs und trifft strategische Zielaussagen für den Naturhaushalt - insbesondere das Stadtklima und die Lebensraumvernetzung – sowie für die Erholung und das Landschaftsbild. Im Südwesten des Plangebiets liegen Teile der Flächen zwischen der Straße Langenhorst und der Kollau innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes mit Landschaftsachse und Grünen Ringen. Von den Kernflächen des Grünen Netzes wird in der Fachkarte eine lineare Verbindungslinie entlang des Kollauwanderweges als „gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindung“ dargestellt. Ziel ist es, die Flächen des Grünen Netzes zu erhalten, von Bebauung freizuhalten und grüngeprägte Verbindungselemente mit Fuß- und Radwegen zu entwickeln. Nach Westen grenzt diese Grünverbindung an den 2. Grünen Ring bzw. an die Landschaftsachse Eimsbüttel mit dem außerhalb des Plangebiets gelegenen Niendorfer Gehege an.
Für die Kollaustraße wird als Ziel eine „Freiraumqualifizierung an Magistralen“ genannt. Die Erweiterung des Straßenraums ermöglicht hier eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes.
In der Fachkarte des Landschaftsprogramms „Erholung und Landschaftsbild“ (2020) ist das gesamte Plangebiet als Landschaftsbildraum „Grünflächenlandschaft, eingeschränkt nutzbar“ dargestellt. Die Flächen nördlich der Kollau sind konzeptionell als „Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindung“ ausgewiesen mit einer „Grünen Hauptwegeverbindung“ entlang der „Auenlandschaft Kollau“.
Zudem liegen die Flächen innerhalb der Flächenkulisse Grünes Netz / Vertrag für Hamburgs Stadtgrün. Entlang der Kollau ist, als Bestandteil des Grünen Netzes, „eine gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindung“ dargestellt. Das wichtigste Element innerhalb dieser Grünverbindung ist der Kollauwanderweg. Er verläuft außerhalb des Plangebiets zwischen der Kollau und der Güterumgehungsbahn und stellt die Verbindung zwischen dem Niendorfer Gehege und den Grünzügen entlang von Schillingsbek und Tarpenbek dar. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, auch angrenzende Flächen so zu qualifizieren, dass sie zur Aufwertung des Grünen Netzes beitragen, wurde u.a. die private Grünfläche zwischen Langenhorst und Kollau als Potentialfläche betrachtet:
- Qualifizierungsfläche E-Q-08 Kollauwanderweg im „Qualifizierungsprogramm Grünes Netz Hamburg“ von 2019, Zielschlagwort „Biodiversität“;
- Zielsetzung „Urbane Wasserlandschaft Kollau“ im Freiraumkonzept für Lokstedt und Stellingen (2011).
Zu einer Umsetzung bestehender Qualifizierungsideen kam es bislang nicht, weil die Fläche aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht verfügbar war.