Planunterlagen: Steilshoop11

Verordnung

Nr. 10

Die Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind so zu bepflanzen, dass ein geschlossener, artenreicher, gestufter Gehölzstreifen entwickelt und dauerhaft erhalten wird. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der jeweiligen Pflanzung erhalten bleibt.

Nr. 11

Die mit „(A)“ gekennzeichnete Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist so zu bepflanzen, dass ein geschlossener Gehölzstreifen mit durchschnittlich mindestens einem großkronigen Baum alle 10 m entwickelt wird. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Nr. 12

Die mit „(B)“ gekennzeichnete Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist mit Sträuchern und vereinzelten mittelkronigen Bäumen so zu bepflanzen, dass ein geschlossener Gehölzstreifen entwickelt wird. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

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