Planunterlagen: Steilshoop11

Verordnung

Nr. 1

Im Allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.

Nr. 2

Im Urbanen Gebiet sind im Erdgeschoss Wohnungen ausgeschlossen.

Nr. 3

Im Urbanen Gebiet sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten und Tankstellen ausgeschlossen. Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.

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