Planunterlagen: Rahlstedt135

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Inhaltsverzeichnis

Verordnung

19. Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Stau- und Schichtenwasserspiegels führen, sind unzulässig.

20. Auf der mit „M1“ (Naturnahe Gehölz- und Wiesenfläche) bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist eine extensiv gepflegte Wiese mit einzelnen heimischen Bäumen und Sträuchern zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Auf der Fläche dürfen keine Dünger und keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden.

21. Die mit „M1“ bezeichnete Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wird für Ausgleichsmaßnahmen dem Wohngebiet und der Straßenverkehrsfläche zugeordnet.

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