Planunterlagen: Othmarschen 47 (Holmbrook)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1. Raumordnung und Landesplanung

3.1.1. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt für das Plangebiet „Grünflächen“ mit der Überlagerung „Autobahn oder autobahnähnliche Straße im Tunnel“ sowie „Wohnbauflächen“ dar.

Der Bebauungsplan kann aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden, da die Abweichungen vom Flächennutzungsplan deutlich unterhalb der maßstabsbedingten Darstellungsschwelle des Flächennutzungsplans liegen und dessen planerische Grundkonzeption nicht in Frage stellen.

3.1.2. Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz

Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt im Bereich des Plangebiets die Milieus „Parkanlage“ und im äußersten Nordosten sowie im Süden entlang der Bernadottestraße „Gartenbezogenes Wohnen“ dar. Der östliche Teil des Plangebiets ist außerdem von der milieuübergreifenden Funktion „Schutz oberflächennahen Grundwassers/Stauwassers“ überlagert. Aufgrund des unterirdisch verlaufenden Elbtunnels mit der Bundesautobahn 7 stellt das Landschaftsprogramm das Plangebiet zusätzlich das Milieu „Autobahn im Tunnel“, dar.

Die Karte Arten und Biotopschutz stellt auf der Fläche zu einem großen Teil die Biotopentwicklungsräume 10a „Parkanlage“ und 14b „Autobahn“ und zu einem geringen Teil in den Randbereichen die Biotopentwicklungsräume 11a „offene Wohnbebauung“ teilweise „mit parkartigen Strukturen“ dar. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans Othmarschen 47 sind aus dem Landschaftsprogramm entwickelbar und unterstützen die Entwicklungsziele des Plangebiets. Da die geplanten Flächen für Kleingärten bzw. der Grünfläche im Bebauungsplan Othmarschen 47 jeweils unter 1 ha groß sind, wird auf eine Berichtigung des Landschaftsprogramms und der Karte Arten- und Biotopschutz verzichtet.

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