5.3. Grünflächen
Der westliche Bereich des Flurstücks 4534 soll wie im Bestand weiterhin als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Für diese öffentliche Grünfläche wird die Zweckbestimmung „Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)“ festgesetzt. Der nördliche Bereich des Flurstücks 4536 soll als „Private Grünfläche (Stadtteil- und Kulturzentrum)“ festgesetzt werden. Es handelt sich zwar um eine bestehende Fläche im öffentlichen Eigentum, sie ist jedoch durch einen Pachtvertrag einem privaten Nutzerkreis der IGL zugeordnet. Die private Grünfläche wird vom eingeschränkten Nutzerkreis der IGL als Begegnungs- und Spielfläche im Rahmen ihrer gemeinwohlorientierten Aktivitäten genutzt. Zur Aufrechterhaltung der Außenanlagen im Rahmen ihres Betriebs wird die IGL Nutzung und Zugang zu diesen Flächen organisieren.