Planunterlagen: Hummelsbüttel 30 - Flughafenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3. Grünflächen

Der westliche Bereich des Flurstücks 4534 soll wie im Bestand weiterhin als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Für diese öffentliche Grünfläche wird die Zweckbestimmung „Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)“ festgesetzt. Der nördliche Bereich des Flurstücks 4536 soll als „Private Grünfläche (Stadtteil- und Kulturzentrum)“ festgesetzt werden. Es handelt sich zwar um eine bestehende Fläche im öffentlichen Eigentum, sie ist jedoch durch einen Pachtvertrag einem privaten Nutzerkreis der IGL zugeordnet. Die private Grünfläche wird vom eingeschränkten Nutzerkreis der IGL als Begegnungs- und Spielfläche im Rahmen ihrer gemeinwohlorientierten Aktivitäten genutzt. Zur Aufrechterhaltung der Außenanlagen im Rahmen ihres Betriebs wird die IGL Nutzung und Zugang zu diesen Flächen organisieren.

5.4. Verkehrsflächen

In einer verkehrstechnischen Untersuchung im Februar 2024 wurden auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs die Erschließung des Vorhabens sowie die verkehrliche Abwicklung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens im umliegenden Straßennetz geprüft. Dabei wurde auch für die angrenzenden Knotenpunkte eine hinreichende Leistungsfähigkeit bestätigt.

5.4.1. Öffentliche Straßenverkehrsflächen

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt im Süden über eine neu geplante Straße, die von der bestehenden Flughafenstraße in Richtung Norden führt. Die neue öffentliche Straßenverkehrsfläche schließt an die bestehende Straßenverkehrsfläche an und verläuft mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m parallel zu der westlichen Bestandsbebauung in Richtung Norden bis zur nördlichsten Bebauung. Dort ist die Herstellung einer Wendeanlage vorgesehen. Die Wendeanlage ist ausreichend für die Befahrung durch Feuerwehr- und Müllfahrzeuge dimensioniert.

Zur Erweiterung der Nebenflächen in der Flughafenstraße wird das Flurstück 5117 sowie ein kleiner Teil des Flurstücks 5118 als Straßenverkehrsfläche neu festgesetzt. Die Flughafenstraße wird um eine Breite zwischen 3,10 m bis 3,30 m in Richtung Norden erweitert.

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