Änderung des Flächennutzungsplans, F03/20 "Wohnen am Bramfelder See in Steilshoop"; sowie Änderung des Landschaftsprogramms, L03/20
Verfahrensschritt
ÖffentlichkeitsbeteiligungZeitraum
Noch 22 Tage –durchführende Organisation
Behörde für Stadtentwicklung und WohnenPlanungsanlass
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zusätzlichen Wohnungsbau im bestehenden Wohngebiet Steilshoop geschaffen. Gleichzeitig werden zwei Teilflächen, die bisher als „Wohnbauflächen“ dargestellt wurden, zukünftig als „Grünflächen“ dargestellt.
Aufgrund der Änderung des Flächennutzungsplans ist das Landschaftsprogramm in diesem Bereich entsprechend anzupassen. Im westlichen Bereich des Änderungsbereiches soll künftig das Milieu „Etagenwohnen“ und „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ dargestellt werden. Im östlichen Teil des Änderungsbereiches wird künftig das Milieu „Etagenwohnen“ im Süden erweitert und es wird das Milieu „Parkanlage“ entlang des Uferstreifens des Bramfelder Sees dargestellt.
Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt künftig die Biotopentwicklungsräume 12 „Städtisch geprägte Bereiche teils geschlossener, teils offener Wohn- und sonstiger Bebauung mit mittlerem bis geringem Grünanteil“ und 10d „Sportanlage“ sowie 10a „Parkanlage“ dar.
Die Planänderung erfolgt auf zwei Teilbereichen, die nördlich angrenzend an das bestehende Wohngebiet Steilshoop und südlich bzw. südwestlich des Bramfelder Sees liegen.
Ansprechperson
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
Referat Regionalentwicklung und Flächennutzungsplan – LP 22 -
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Aktuelle Mitteilungen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs
Im Zeitraum vom 23. Juni bis 30. Juli 2026 wird für die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans F03/20 "Wohnen am Bramfelder See in Steilshoop" und zur Änderung des Landschaftsprogramms L03/20 "Wohnen am Bramfelder See in Steilshoop" die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in Form einer Veröffentlichung im Internet sowie einer ergänzenden öffentlichen Auslegung in den Räumlichkeiten des Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt.
Hinweis zu den parallelen Bebauungsplanverfahren Steilshoop 11 und Steilshoop 12: Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die parallelen Bebauungsplanverfahren Steilshoop 11 und Steilshoop 12 findet in einem abweichenden Zeitraum, genauer vom 10. Juni 2026 bis 10. Juli 2026, statt. Die Unterlagen zu dem Bebauungsplan stehen Ihnen während des Beteiligungszeitraums des Bebauungsplans unter dem Dienst „Bauleitplanung online“, „Steilshoop 11“ und „Steilshoop 12“ zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung.