Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.5.1.4 Niendorfer Straße

Die Niendorfer Straße ist Teil der Veloroute 3 Rathausmarkt bis Niendorf. Die bestehenden Straßenverkehrsflächen sind ausreichend dimensioniert. Im südlichen Abschnitt wird die Straßenverkehrsfläche bestandsgemäß ausgewiesen, im Knotenpunktbereich zwischen der Einmündung Langenhorst und der Kollaustraße wird die Straßenbegrenzungslinie annähernd dem ausgebauten Bestand entsprechend festgesetzt.

5.5.2 Verkehrliche Auswirkungen

Im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der Planung sowie die Leistungsfähigkeit der angrenzenden Knotenpunkte überprüft.

Veränderungen im Verkehrsaufkommen ergeben sich zum einen durch die geänderte bzw. erweiterte Nutzung der Sportanlagen im Plangebiet, zum anderen durch die geänderte Straßenführung bzw. Netzunterbrechung der Straße Langenhorst.

Die Schmiedekoppel soll vorwiegend der Erschließung der westlich des Plangebiets gelegenen Kleingärten und Wohngebäude dienen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen ist sehr gering, der Anschluss kann im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans leistungsgerecht ausgebaut werden.

An der Kollaustraße sollen die Nebenflächen erweitert und damit die Verkehrsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer verbessert werden. Eine erhöhte Anzahl an Fahrstreifen ist nicht vorgesehen. Eine Anbindung der Flächen für Sportanlagen kann von der Kollaustraße aus nur im Rechts-Rein-Rechts-Raus-Prinzip erfolgen, da auf dem gesamten im Plangebiet liegenden Abschnitt eine Mitteltrennung der Richtungsfahrbahnen sowie ein Rechtsabbiegestreifen in die Niendorfer Straße vorliegen. Eine Zufahrt von der Langenhorst aus wäre mit einem Verlust weiteren Baumbestandes verbunden und würde erhebliche Flächenverluste innerhalb des Funktionsgebäudes mit sich bringen. Eine verkehrliche Erschließung ist deshalb auf dieser Seite ausgeschlossen.

Das Verkehrsaufkommen in der Straße Langenhorst wird sich nach Einschätzung des Gutachters nicht wesentlich verändern. Für die Wohnbebauung südlich der Straße Langenhorst wird von einem zum Bestand unveränderten Verkehrsaufkommen ausgegangen. Für die geplante, erweiterte Nutzung der Flächen für Sportanlagen als Trainings- und Nachwuchsleistungszentrum des FCSP wird zwar von einer geringen Verkehrszunahme ausgegangen. Durch die vorgesehene Netzunterbrechung der Straße Langenhorst entfallen auf dem östlichen Abschnitt der Langenhorst indes zukünftig die Verkehre der westlich des Plangebiets gelegenen Wohngebäude und Kleingärten, die zukünftig über die Schmiedekoppel angefahren werden. Die Verkehre der heutigen Baseballanlage entfallen zukünftig, da die Nutzung an dem Standort aufgegeben wird. Es ist vorgesehen, die Stellplätze für das Training des Profi-Bereiches zukünftig direkt von der Kollaustraße aus anzufahren. Im Ergebnis ist an Wochentagen nicht mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen, sondern mit einer geringfügigen Reduzierung. An Wochenenden beträgt die errechnete, maximal mögliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens in der Straße Langenhorst rund 60 Kfz/Tag. Die verkehrliche Auslastung soll durch vertraglich gesicherte Maßnahmen auf Grundlage des Mobilitätskonzeptes reduziert werden.

Die Leistungsfähigkeit für die Einmündung Langenhorst / Niendorfer Straße wurde gutachterlich untersucht. Zwischen dem Einmündungsbereich Langenhorst / Niendorfer Straße und dem benachbarten signalisierten Knotenpunkt Kollaustraße / Niendorfer Straße kommt es aufgrund des geringen Abstands zu Wechselwirkungen. Für einen belastbaren Leistungsfähigkeitsnachweis wurden daher beide Knotenpunkte in die Untersuchung einbezogen. Um den Einfluss der angrenzenden Lichtsignalanlagen zu berücksichtigen, wurde der Untersuchungsraum für die Verkehrsflusssimulation in der Kollaustraße nach Norden bis zur Papenreye und im Süden bis zur Groß Borsteler Straße erweitert.

5.5.3 Mobilitätskonzept

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden in einem Mobilitätskonzept Möglichkeiten zur Reduzierung des MIV-Anteils aufzeigt. Es hat zum Ziel den motorisierten Individualverkehr im Plangebiet zu vermeiden indem nachhaltiges Mobilitätsverhalten gefördert wird.

Durch die bestehenden Anlagen an der Straße Langenhorst (Baseball, Trainingsgelände FCSP, Kleingärten) besteht derzeit zu Spitzenzeiten ein hohes Kfz-Verkehrsaufkommen, welches zu großen Anteilen durch die Hol- und Bring-Verkehre zu den Spiel- und Trainingszeiten ausgelöst wird. Es besteht das Ziel, die Verkehre im Rahmen neuer Mobilitätsangebote in der Straße Langenhorst zu minimieren und so weit möglich zu steuern.

Unmittelbar mit dem Kfz-Verkehrsaufkommen an der Straße Langenhorst verbunden ist die Parkraumnachfrage. Durch die Anwohnenden ist vor allem der Parkdruck bemängelt worden, der sich auf die öffentlichen Flächen verlagert. Zu Spieltagen (i.d.R. wochenends) an der bestehenden Baseballanlage werden Fahrzeuge am Fahrbahnrand entlang des gesamten Straßenzuges geparkt. Hierdurch wird die Charakteristik der Straße als Erschließungsstraße beeinträchtigt. Es besteht Handlungserfordernis zur Verlagerung des ruhenden Verkehrs auf private Flächen und / oder auf Flächen abseits der Straße Langenhorst.

Das Trainings- und Nachwuchsleistungszentrum soll künftig sowohl als Trainingsstätte als auch als Austragungsort von Spielen dienen. Dies erfordert die Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsgruppen, deren Ansprüche an ihre Mobilität im Alltag und zu Event-Tagen zu unterscheiden sind und entsprechend über verschiedene Maßnahmen gesteuert werden müssen.

Der Alltagsverkehr bezieht sich im Wesentlichen auf die Verkehrsnachfrage an Wochentagen zum regulären Trainings- und Arbeitsbetrieb auf den Anlagen des Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums.

Unter Eventverkehren wird die Verkehrsnachfrage sämtlicher nicht dem regulären Trainingsbetrieb entsprechender Betriebszeiten verstanden. Als verkehrsaufkommensstärkster Untersuchungsfall wird diesbezüglich die Heimspielaustragung der Nachwuchsmannschaften auf dem Gelände des Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums an Wochenendtagen angenommen.

Die gutachterlich abgeleiteten Maßnahmen umfassen sowohl Verkehrssituationen des Alltagsgeschehens als auch des Eventverkehrs am Wochenende. Ebenso sprechen die Maßnahmen das Mobilitätsverhalten unterschiedlicher Nutzungsgruppen an (z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sportlerinnen und Sportler, Besucherinnen und Besucher).

Im Mobilitätskonzept wird die Umsetzung von Maßnahmen vorgesehen, welche die Nutzung des ÖPNV, des Radverkehrs sowie von Sharing-Angeboten begünstigen. Somit kann die Zahl der Einzelfahrten und die verkehrliche Auslastung der Straße Langenhorst reduziert werden.

Nicht vermeidbare Kfz-Verkehre sollen durch Maßnahmen gesteuert werden, um die Verträglichkeit mit umliegenden Nutzungen zu erhöhen. Insbesondere für Eventverkehre mit erhöhtem KFZ-Aufkommen wird angestrebt, Stellplätze außerhalb der Sportanlage anzubieten, die nicht über den Langenhorst erschlossen werden. Weiterhin kann die Geräuschbelastung durch die Förderung der E-Mobilität verringert werden.

Im Mobilitätskonzept ist ein Maßnahmenprogramm für die Inbetriebnahme des neuen Leistungszentrums formuliert, welches im Rahmen der Vereinbarung des städtebaulichen Vertrages gesichert wird. Dort werden ausgewählte Maßnahmen der Stufe 1 (Vermeidung des MIV), der Stufe 2 (Steuerung des MIV) vereinbart.

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