Bahrenfeld53-Othmarschen41-Gross-Flottbek15

Aktuelle Mitteilung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen lädt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Bahrenfeld 53 / Othmarschen 41 / Groß Flottbek 15 „Deckel Altona“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bahrenfeld 53 / Othmarschen 41 / Groß Flottbek 15 „Deckel Altona“ gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen führt für den Entwurf des Bebauungsplans Bahrenfeld 53 / Othmarschen 41 / Groß Flottbek 15 „Deckel Altona“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), in Form einer öffentlichen Einsichtnahme der Planunterlagen durch.

Das Plangebiet umfasst den gesamten Bereich des Deckels Altona oberhalb der A7 und der angrenzenden Bereiche zwischen dem Altonaer Volkspark und der Behringstraße im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld, Othmarschen und Groß Flottbek.

Mit dem Bebauungsplan Bahrenfeld 53 / Othmarschen 41 / Groß Flottbek 15 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von ca. 332 neuen Kleingartenparzellen und Parkanlagen auf dem A7 Deckel Altona geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans Bahrenfeld 53 / Othmarschen 41 / Groß Flottbek 15 wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis einschließlich 17. Februar 2025 im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Zeitraum der oben genannten Beteiligungsfrist während der Dienststunden bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Neuenfelder Straße 19, Raum E.01.274, 21109 Hamburg öffentlich ausgelegt. Die Öffnungszeiten des Auslegungsraums sind an Werktagen montags bis freitags 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Auskünfte und Erörterungen zur Planung werden in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung unter den Telefonnummern +49 40 428 40-2262, +49 40 428 40-8244 und +49 40 428 40-2639 oder per E-Mail unter LP3@bsw.hamburg.de erteilt.

Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) übermittelt werden über die Internet-Seite https://bauleitplanung.hamburg.de. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an LP3@bsw.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen schriftlich oder zur Niederschrift möglich.

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die im Internet unter https://www.hamburg.de/resource/blob/155426/1521f8b9276701719081ebd3bd59ae48/datenschutzerklaerung-bsw-data.pdf sowie am Auslegungsort hinterlegt ist.