Planunterlagen: Kirchwerder34

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass der Planung

Das Plangebiet liegt im Südosten der Freien und Hansestadt Hamburg in den Vier- und Marschlanden. Der Geltungsbereich befindet sich östlich des Kirchenheerwegs, südlich des Ortskerns von Kirchwerder.

Durch den Bebauungsplan Kirchwerder 34 soll die Ortslage zwischen dem nördlich angrenzen- den Wohngebiet ‘Karkenland’ und der Stadtteilschule Kirchwerder arrondiert werden, indem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die bereits bebauten Grundstücke am Kirchenheerweg in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen werden.

Durch die planungsrechtliche Vorbereitung des Wohnungsbaus trägt die Planung zu der Umsetzung der Ziele des am 4. Juli 2011 zwischen dem Senat und den Bezirken geschlossenen und zuletzt am 16. November 2021 fortgeschriebenen ‘Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau’ (Drucksache 2011/01087) sowie des darauf aufbauenden bezirklichen Wohnungsbauprogramms bei. Demnach sollen jährlich 10.000 Baugenehmigungen erteilt werden. Das Bezirks-amt Bergedorf ist bestrebt, hiervon 800 Baugenehmigungen zu erteilen.

Ein weiteres wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Weg, der den Anforderungen eines Schulweges zwischen Ortskern und Stadt- teilschule entspricht.

Der Bebauungsplan basiert im Wesentlichen auf dem Siegerentwurf eines städtebaulich-frei- raumplanerischen Workshops. Die bereits bebauten Grundstücke werden zur Sicherung und Entwicklung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption in den Geltungsbereich einbezogen.

Mangels geeigneten Planungsrechts ist für die Umsetzung des Konzepts die Aufstellung des Bebauungsplans Kirchwerder 34 erforderlich.

2. Grundlage und Verfahrensablauf

Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 348 S. 1, 7). In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen.

Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss B 06/2014 am 24. November 2014 eingeleitet (Amtl. Anz. Nr. 94 S. 2270). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat nach Bekanntmachung vom 17. November 2016 (Amtl. Anz. Nr.96 S. 2102) am 14. Dezember 2016 stattgefunden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 09.03.2026 bis einschließlich 09.04.2026 stattgefunden. Die öffentliche Auslegung des Plans nach den Bekanntmachungen vom XX (Amtl. Anz. S. XX) in der Zeit vom XX bis einschließlich XX stattgefunden.

3. Planerische Rahmenbedingungen

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