Planunterlagen: Bramfeld74

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Hamburgs Grün erhalten – Vertrag für Hamburgs Stadtgrün

Im „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ vom 22. Juni 2021 (Senats-Drs. 21/01547) verpflichten sich die Hamburger Behörden, die Bezirke und die öffentlichen Unternehmen zum Schutz und Weiterentwicklung des Stadtgrüns bei gleichzeitiger Siedlungsentwicklung. Der Vertrag ist Teil der Einigung, die die Bürgerschaft 2019 mit der vom NABU initiierten Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ geschlossen hat (Senats-Drs. 21/16980). Diese hat zum Ziel, die Naturquantität und -qualität in Hamburg zu erhalten und zu entwickeln.

In den Drucksachen sind konkrete Vorgaben vereinbart worden, von denen die Folgenden im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen sind:

Gemäß Einigung mit der Volksinitiative sollen Flächen des Grünen Netzes innerhalb der inneren Stadt bis einschließlich des 2. Grünen Ringes von Bebauung freigehalten werden. Die Flächenkulisse, für die diese Regelung gilt, ist in der Anlage zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün unter dem Titel „Grünes Netz Hamburg – Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung“ festgelegt. Sie ist aus der Fachkarte „Grün Vernetzen“ abgeleitet. Bei notwendiger kleinflächiger Inanspruchnahme ist – wenn möglich – eine alternative, gleich große Freifläche, möglichst in räumlicher Nähe, für das Grüne Netz zu sichern und herzurichten. In begründeten Einzelfällen können alternativ auch andere geeignete landschaftsplanerische und landschaftspflegerische Maßnahmen, die eine qualitative Verbesserung der Freiraumsituation bzw. Aufwertung des vorhandenen Freiraums erwirken, durchgeführt werden.

Im Westen des Plangebiets liegt eine kleine Teilfläche des Grünen Netzes der inneren Stadt bis einschließlich des 2. Grünen Ringes. Es handelt sich bei der Teilfläche um eine zeichnerische Unschärfe in der Flächenkulisse des Grünen Netzes. Ein Kompensationsbedarf besteht daher nicht.

Bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere sind gemäß Einigung mit der Volksinitiative (Senats-Drs. 21/16980) regelhaft weitere öffentliche Grünanlagen zu schaffen, soweit sie nicht direkt an vorhandenen großen öffentlichen Parkanlagen liegen. Der Bedarf an neuen öffentlichen Grünanlagen ist gemäß den Richtwerten des Landschaftsprogramms zu prüfen. Im Bebauungsplanverfahren zum Haidlandsring besteht zukünftig ein zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Parkanlagen, der jedoch durch den Freiraum des Ohlsdorfer Parkfriedhofs, in seiner Nutzungsfähigkeit als „Parkanlage“, kompensiert werden kann. Zudem wird der Bedarf von 10 m² je Wohneinheit nach der HBauO § 10 Kinderspielflächen umgesetzt, jedoch ist es nicht möglich im Zuge dessen auf die Unterversorgung am öffentlichen Bedarf von Kinderspielflächen einzugehen.

Gründachstrategie und Strategie Grüne Fassaden

Die „Gründachstrategie für Hamburg - Zielsetzung, Inhalt und Umsetzung“ (Senats-Drs. 20/11432) verbindet das stadtentwicklungspolitische Ziel der nachhaltigen Flächenentwicklung mit den klimapolitischen Zielsetzungen der Klimafolgenanpassung und des Klimaschutzes. Gemäß Ziffer 2.3.2 der Strategie soll „in Bereichen, in denen stadtklimatisch die Anzahl sommerlicher Hitzetage und -nächte zunehmen wird, sowie in Gebieten, die mit Freiräumen unterversorgt sind, grundsätzlich Dachbegrünungen und Dachgärten auf geeigneten Gebäuden mit Flachdach oder flachgeneigten Dächern festgesetzt“ werden. Ergänzend bildet die „Strategie Grüne Fassaden“ (Senats-Drs. 22/14976) einen Baustein des Hamburger Klimaplans und der Qualitätsoffensive Freiraum. Die grundsätzlich möglichen positiven Auswirkungen einer Fassadenbegrünung auf das Lokalklima und den Stadtraum sollen, wo geboten, ausgeschöpft werden.

Masterplan Magistralen 2040+ und Magistralengutachten „Die Magistralen in Wandsbek“

Das bezirkliche Magistralengutachten „Die Magistralen in Wandsbek“ vom Februar 2023 bildet einen wichtigen Baustein der Magistralenentwicklung im Bezirk Wandsbek.

Der Senat hat zudem am 16.07.2024 mit der Senats-Drs. 22/15831 den gesamtstädtischen „Masterplan Magistralen 2040+ - Die Lebensadern der Stadt gestalten“ beschlossen, der die planerische Grundlage für die künftige Entwicklung an den Magistralen darstellt. Im Fokus stehen dabei die großen Hauptverkehrsstraßen und die direkt daran angrenzenden Stadtbereiche.

Das Plangebiet liegt, mit Ausnahme eines Streifens im nordwestlichen Teil, im Schwerpunktbereich der Innenentwicklung unweit der Magistrale Bramfelder Chaussee.

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