1. Anlass der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Wilstorf 44 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung neuer Wohnbauflächen geschaffen werden.
Für die Freie und Hansestadt Hamburg wird in den nächsten Jahren weiterhin mit einem kontinuierlichen Anstieg der absoluten Bevölkerungsanzahl und damit der Wohnraumnachfrage gerechnet. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist eine Gemeinde, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (vgl. Kappungsgrenzenverordnung, HmbGVBl. 2018, S. 215). Die Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 23.06.2020 (HmbGVBl. S. 341) stellt befristet bis 2025 fest, dass die Freie und Hansestadt Hamburg als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 556d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu betrachten ist.
Die Realisierung von 68 Wohneinheiten für verschiedene Zielgruppen spielt daher eine wichtige Rolle für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Stadtentwicklung in der Hansestadt und dem Bezirk Harburg. Das Bauvorhaben kann dazu beitragen, der steigenden Nachfrage nach Wohnraum zu entsprechen und die Wohnungsbauprogramme von Senat und Bezirksversammlung zu erfüllen.
Die vorgesehene Planung deckt sich darüber hinaus mit den städtischen Zielen, die Wiedernutzung von Flächen im Bestand und eine Nachverdichtung in gemischt genutzten Lagen bei der Planung zu bevorzugen. In Anbetracht der zentralen Lage am Rande des urbanen Phoenix-Viertels im Ortsteil Wilstorf ist das derzeit als öffentlicher Parkplatz genutzte Plangebiet als erheblich untergenutzt anzusehen und eignet sich sehr gut für eine Nachverdichtung mit Wohnbebauung.
Da die Planung auf Grundlage des geltenden Planrechts nicht genehmigungsfähig ist, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans für das Plangebiet erforderlich.