Rahlstedt132
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 „Stellau“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 (Planzeichnung und Verordnung mit textlichen Festsetzungen) und seine Begründung sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen werden von 16. Juni 2025, bis einschließlich 16. Juli 2025, veröffentlich.
Anbei finden Sie den Text aus dem Amtlichen Anzeiger zur Veröffentlichung des Bebauungsplanänderungsentwurfs als PDF-Dokument.
Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, für den Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 132 (Stellau) die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen.
Zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 (Planzeichnung und Verordnung mit textlichen Festsetzungen) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 16. Juni 2025, bis einschließlich 16. Juli 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum im Internet veröffentlichten bzw. ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Rahlstedt 132 - Bekanntmachung Amtlicher Anzeiger (932.04 KB pdf)