Alsterdorf8(2Aend)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Alsterdorf 8 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Anlage zur Verordnung) mit seiner Begründung wird in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 09.01.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr sowie freitags jeweils zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt:
Bezirksamt Hamburg-Nord
Foyer
Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg.
Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) übermittelt werden über „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-undlandschaftsplanung@hamburg-nord.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.