Alsterdorf8(2Aend)

Verfahrensschritt

Bearbeitung 2

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Bezirksamt Hamburg-Nord

Planungsanlass

Im Stadtteil Alsterdorf befindet sich der im bezirklichen Gewerbeflächenkonzept enthaltene Gewerbestandort „Alsterdorfer Straße“. Das Gewerbegebiet weist die klassischen Gewerbe- und Handwerksbetriebe zzgl. gewerblicher Nutzungen u.a. aus dem Dienstleistungs- und Gesundheitssektor auf. Darüber hinaus sind zum einen Büro- und Nahversorgungsnutzungen sowie – historisch bedingt – zum anderen in Teilen Wohnungen als typisch gewerbegebietsfremde Nutzungen vorzufinden. Das Gewerbegebiet verfügt über eine historisch gewachsene, durchmischte Nutzungsstruktur, die sich über viele Jahrzehnte entwickelt hat. Es ist erklärtes Ziel von Bezirkspolitik und -verwaltung, an diesem Gewerbestandort mit seiner vitalen Gewerbestruktur festzuhalten, nicht zuletzt deshalb, weil Gewerbeflächen im Bezirk Hamburg-Nord knapp sind und grundsätzlich keine neuen Gewerbeflächen mehr generiert werden können. Die Entwicklungsstrategie des bezirklichen Gewerbeflächenkonzepts von 2018 sieht für die gewerblichen Flächen entlang der Alsterdorfer Straße eine Weiterentwicklung durch gewerbliche Nutzungsintensivierung für Handwerk, urbane (emissionsarme) Produktion oder das Kreativgewerbe unter Abwehr weiterer Wohnnutzungen vor. Die Stärkung der gewerblichen Nutzung wurde zudem durch den einstimmigen Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 21-5161.1 „Moderne Gewerbeentwicklung in Alsterdorf fördern“) bekräftigt. Aufgrund des politischen Beschlusses wurde außerdem ein Entwicklungskonzept für das Gewerbegebiet erarbeitet. Die Konzeptentwicklung erfolgte unter Einbeziehung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Gewerbetreibenden durch Veranstaltungen, Interviews und Workshops. Das Entwicklungskonzept bildet die strategische Grundlage für die langfristige Sicherung und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Standorts Alsterdorfer Straße als Gewerbegebiet (siehe Entwicklungskonzept „Gewerbestandort Alsterdorfer Straße“ von 2025).

Mit dem Bebauungsplan Alsterdorf 8 (2. Änderung) sollen die politischen Beschlüsse sowie die inhaltliche Ausrichtung zur Stärkung und Sicherung des Gewerbes planungsrechtlich unterstrichen werden, indem im Bereich der Gewerbegebiete die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere die Ansiedlung von wohnähnlichen Nutzungen (z. B. Hotels, Boardinghouses, Serviced Apartments) durch den Ausschluss von Beherbergungsstätten einzuschränken. Dadurch sollen die als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen für produzierendes, verarbeitendes und dienstleistendes Gewerbe sowie handwerkliche Nutzungen langfristig verfügbar bleiben und vor Verdrängung geschützt werden. Beherbergungsstätten sind nicht auf einen Standort im Gewerbegebiet angewiesen, da sie auch in anderen Gebietskategorien regelhaft oder ausnahmsweise zulässig sind.

Darüber hinaus sollen Lagerhäuser und Lagerplätze zukünftig nur in Verbindung mit einem gewerblichen Betrieb zulässig sein. Die eingeschränkte Zulässigkeit widerspricht z.B. der Ansiedlung von u.a. „Selfstorage“-Einrichtungen, die in der Regel nicht zur Belebung des Gewerbegebietes beitragen.

Ansprechperson

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Abteilung Bebauungsplanung

Carolin Dachner
Tel. + 49 40 42804-6025
E-Mail: carolin.dachner@hamburg-nord.hamburg.de

Aktuelle Mitteilungen

Feststellung - Alsterdorf 8 (2. Änderung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die oben genannte 2. Änderung des Bebauungsplans ist festgestellt worden und in Kraft getreten.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan (Verordnung, Anlage zur Verordnung und Begründung) sowie der Link zum Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt sind unter den folgenden Links zu finden:

Link zum Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt: https://www.luewu.de/wp-content/uploads/2026/07/GVBL_HH_2026-23.pdf

Link zur Verordnung und Anlage zur Verordnung: http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Alsterdorf8(2Aend).pdf

Link zur Begründung: http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Alsterdorf8(2Aend).pdf

Ab dem 27.07.2026 sind die Unterlagen auch wie gewohnt im „Planportal“ unter der Adresse https://www.hamburg.de/planportal abrufbar.

Hinweis: In „Bauleitplanung online“ ist das Bauleitplanverfahren somit aus Sicht des Verfahrensträgers abgeschlossen und wird in absehbarer Zeit aus dem Online-Dienst entfernt.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.