Verordnung
Hier finden Sie den Entwurf der Verordnung.
Im Stadtteil Alsterdorf befindet sich der im bezirklichen Gewerbeflächenkonzept enthaltene Gewerbestandort „Alsterdorfer Straße“. Das Gewerbegebiet weist die klassischen Gewerbe- und Handwerksbetriebe zzgl. gewerblicher Nutzungen u.a. aus dem Dienstleistungs- und Gesundheitssektor auf. Darüber hinaus sind zum einen Büro- und Nahversorgungsnutzungen sowie – historisch bedingt – zum anderen in Teilen Wohnungen als typisch gewerbegebietsfremde Nutzungen vorzufinden. Das Gewerbegebiet verfügt über eine historisch gewachsene, durchmischte Nutzungsstruktur, die sich über viele Jahrzehnte entwickelt hat. Es ist erklärtes Ziel von Bezirkspolitik und -verwaltung, an diesem Gewerbestandort mit seiner vitalen Gewerbestruktur festzuhalten, nicht zuletzt deshalb, weil Gewerbeflächen im Bezirk Hamburg-Nord knapp sind und grundsätzlich keine neuen Gewerbeflächen mehr generiert werden können. Die Entwicklungsstrategie des bezirklichen Gewerbeflächenkonzepts von 2018 sieht für die gewerblichen Flächen entlang der Alsterdorfer Straße eine Weiterentwicklung durch gewerbliche Nutzungsintensivierung für Handwerk, urbane (emissionsarme) Produktion oder das Kreativgewerbe unter Abwehr weiterer Wohnnutzungen vor. Die Stärkung der gewerblichen Nutzung wurde zudem durch den einstimmigen Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 21-5161.1 „Moderne Gewerbeentwicklung in Alsterdorf fördern“) bekräftigt. Aufgrund des politischen Beschlusses wurde außerdem ein Entwicklungskonzept für das Gewerbegebiet erarbeitet. Die Konzeptentwicklung erfolgte unter Einbeziehung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Gewerbetreibenden durch Veranstaltungen, Interviews und Workshops. Das Entwicklungskonzept bildet die strategische Grundlage für die langfristige Sicherung und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Standorts Alsterdorfer Straße als Gewerbegebiet (siehe Entwicklungskonzept „Gewerbestandort Alsterdorfer Straße“ von 2025).
Mit dem Bebauungsplan Alsterdorf 8 (2. Änderung) sollen die politischen Beschlüsse sowie die inhaltliche Ausrichtung zur Stärkung und Sicherung des Gewerbes planungsrechtlich unterstrichen werden, indem im Bereich der Gewerbegebiete die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere die Ansiedlung von wohnähnlichen Nutzungen (z. B. Hotels, Boardinghouses, Serviced Apartments) durch den Ausschluss von Beherbergungsstätten einzuschränken. Dadurch sollen die als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen für produzierendes, verarbeitendes und dienstleistendes Gewerbe sowie handwerkliche Nutzungen langfristig verfügbar bleiben und vor Verdrängung geschützt werden. Beherbergungsstätten sind nicht auf einen Standort im Gewerbegebiet angewiesen, da sie auch in anderen Gebietskategorien regelhaft oder ausnahmsweise zulässig sind.
Darüber hinaus sollen Lagerhäuser und Lagerplätze zukünftig nur in Verbindung mit einem gewerblichen Betrieb zulässig sein. Die eingeschränkte Zulässigkeit widerspricht z.B. der Ansiedlung von u.a. „Selfstorage“-Einrichtungen, die in der Regel nicht zur Belebung des Gewerbegebietes beitragen.
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Abteilung Bebauungsplanung
Carolin Dachner
Tel. + 49 40 42804-6025
E-Mail: carolin.dachner@hamburg-nord.hamburg.de
Zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Alsterdorf 8 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Anlage zur Verordnung) mit seiner Begründung wird in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 09.01.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr sowie freitags jeweils zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt:
Bezirksamt Hamburg-Nord
Foyer
Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg.
Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) übermittelt werden über „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-undlandschaftsplanung@hamburg-nord.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hier finden Sie den Entwurf der Verordnung.
Hier finden Sie die Anlage zur Verordnung.