Planunterlagen: Billstedt117

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2. Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen

3.2.1. Bestehende Bebauungspläne

Im Bebauungsplan Billstedt 15 vom 16. Februar 1965 (HmbGVBl. S. 27) ist der nördliche Teil des Plangebiets als private Grünfläche und als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Zulässig sind zwei Vollgeschosse.

Der mittlere Bereich des Plangebiets ist als Gewerbegebiet und in Randbereichen als private Grünfläche festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche umfasst bis auf die Streifen privater Grünfläche an den Grundstücksgrenzen im Norden, Osten und Süden das gesamte Teilgebiet. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich eine maximal zweigeschossige Bebauung mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 0,8 fest.

Der südliche Teil des Plangebietes befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hamburg Billstedt 2 vom 03. Mai 1965 (HmbGVBl. S. 81). Der Teilbereich des Plangebietes ist als Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,45 und einer GFZ von 1,25 festgesetzt. Zudem sind maximal drei Vollgeschosse zulässig.

Angrenzend befindet sich im Südwesten der 2020 festgestellte Bebauungsplan „Billstedt 110“, der für den Gesamtbereich ein allgemeines Wohngebiet mit maximal dreigeschossiger Bebauung festsetzt.

3.2.2. Altlasten/Altlastverdachtsflächen

Die Flurstücke 4324, 4325 und 4326 sowie Flurstück 4327 (neu aufgeteilt in Flurstücke 4483, 4484, 4485 und 4486 in aktueller Plangrundlage) werden im Altlasthinweiskataster als altlastenverdächtige Flächen (Archenholzstraße 42) aufgeführt. Untersuchungen im Jahr 1999 ergaben, dass der südwestliche Teil der Altlastenverdachtsfläche durch Schwermetalle belastet war. Dort wurden Verunreinigungen durch Cadmium, Kupfer, Blei und Zink festgestellt. Der Bereich eines ehemaligen Holzschutzlagers (Flurstück 4327 (s.o.: 4483, 4484, 4485 und 4486)) sei demnach durch Arsen und Quecksilber belastet, Bodenproben zeigten zudem stark erhöhte Gehalte für Kupfer, Chrom, Nickel und Zink. Nach Einschätzung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Bodenschutz und Altlasten (BUKEA), sind diese Flächen zwar im Rahmen der Parkfläche und Fahrbahn derzeit vollflächig versiegelt, sodass die festgestellten Schadstoffe bezüglich der Gefahrenabwehr und der aktuellen Nutzung keine Gefahr darstellen. Jedoch sind im Rahmen der vorgesehenen Konversion des gesamten Areals voraussichtlich Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Flächenherrichtung und Sanierung relevant verunreinigter Bereiche zu ergreifen.

Gemäß aktuellen Untersuchungsergebnissen aus Frühjahr 2025 (s. BGU-Bericht „BV Archenholzstraße 42 (Flurstück 4327) / Schleemer Weg 34-38 (Flurstück 4317), 22117 Hamburg, Neubau Wohnbebauung, Untersuchungen zur Sanierungsvorplanung sowie für erste orientierende Entsorgungsvorplanung“ vom 21.07.2025) wurden entsprechend den vorliegenden Altuntersuchungen im westlichen Teil des Flurstücks 4327 Schlacken angetroffen, die i. d. R. den Unterbau der in diesem Grundstücksteil vorhandenen Asphaltdecke bilden. Da im Zuge des Büroneubaus Anfang der 2020er Jahre die ehemalige Asphaltdecke im NW-Teil des geplanten Baufelds aufgenommen wurde, in diesem Bereich im Frühjahr 2025 jedoch eine Schlackelage erbohrt wurde, ist nicht auszuschließen, dass dort auch in weiteren Teilbereichen noch Schlacken im Untergrund verblieben sind.

Im Zuge der o. g. Baumaßnahme ist geplant, die im Baufeld befindliche Asphaltversiegelung einschließlich der sanierungsrelevant verunreinigten Schlackelage aufzunehmen und zu entsorgen. Darüber hinaus wird o. g. Schlackelage, sofern noch vorhanden, auch im Bereich der entsiegelten Fläche in o. g. NW-Ecke des Baufelds aufgenommen und entsorgt.

Weiterhin wurden im Frühjahr 2025 lokal sanierungsrelevante Verunreinigungen durch ∑PAK16 und BaP in den erbohrten Mutterböden / Oberböden der ehemaligen Geländeoberfläche nachgewiesen. Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme werden diese weitgehend ausgehoben und entsorgt.

Weitere Sanierungsmaßnahmen mit Hinblick auf den Wirkungspfad Boden-Grundwasser sind nicht erforderlich.

Im westlichen Teil des Grundstücks wurden oberflächennah Schadstoffverunreinigungen (∑PAK16 und BaP, Schwermetalle) im Bereich der geplanten Außenflächen nachgewiesen. Bei der geplanten Baumaßnahme wird sichergestellt, dass gesunde Wohnverhältnisse hergestellt werden (z. B. mittels Bodenaustausch bzw. Auftrag schadstofffreier Böden).

Darüber hinaus sind mit Hinblick auf den Wirkungspfad Boden-Mensch keine weiteren Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Das Flurstück 4317 wird ebenfalls im Kataster als altlastenverdächtige Fläche (Schleemer Weg 34-38) mit der Einstufung „dekontaminiert (teilweise), Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen“ aufgeführt. Die Fläche wurde sowohl in den Jahren 1999/2000 im Rahmen der Ausweisung des Trinkwasserschutzgebiets Billbrook-Billstedt als auch im Zuge der Bebauungsplanaufstellung Billstedt 110 im Jahr 2013 untersucht. Im Ergebnis der Gutachten lagen insbesondere im südöstlichen aufgefüllten Teil des Flurstücks 4317 erhebliche Belastungen vor. In diesem Bereich wurden Verunreinigungen durch Arsen, Kupfer, Blei, Zink und PAK einschließlich Benzo(a)pyren festgestellt. Das oberflächennahe Grundwasser wies gemäß den Gutachten jedoch keine Belastung auf.

Die Fläche des südwestlich angrenzenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans Billstedt 110 stellt die westliche Teilfläche (etwa 2/3) der Altlastenverdachtsfläche dar. Im Zuge der dortigen Neubebauung wurden die ermittelten Bodenkontaminationen mit Arsen und Schwermetallen durch Bodenaushub entfernt.

Gemäß aktuellen Untersuchungsergebnissen aus Frühjahr 2025 (s. BGU-Bericht „BV Archenholzstraße 42 (Flurstück 4327) / Schleemer Weg 34-38 (Flurstück 4317), 22117 Hamburg, Neubau Wohnbebauung, Untersuchungen zur Sanierungsvorplanung sowie für erste orientierende Entsorgungsvorplanung“ vom 21.07.2025) wurden auf dem Flurstück 4317 in den aufgefüllten Böden lokal Verunreinigungen durch poly-cyclische aromatische Kohlenwasserstoffen (PAK) einschließlich Benzo(a)pyren sowie Arsen nachgewiesen. Diese werden im Zuge der geplanten Baumaßnahme der OWP aufgenommen und entsorgt.

Weitere Sanierungsmaßnahmen mit Hinblick auf den Wirkungspfad Boden-Grundwasser sind nicht erforderlich.

Im Zuge der Herstellung der Außenanlagen bei o. g. geplanten Baumaßnahme werden die oberflächennah anstehenden Böden / sowie die aktuelle Versiegelung und deren Unterbau (Mächtigkeit zwischen 0,4 m und 0,7 m) aufgenommen, entsorgt und zum Geländeausgleich schadstofffreier Boden aufgetragen. Darüber hinaus sind mit Hinblick auf den Wirkungspfad Boden-Mensch keine weiteren Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Der BGU-Bericht „BV Archenholzstraße 42 (Flurstück 4327) / Schleemer Weg 34-38 (Flurstück 4317), 22117 Hamburg, Neubau Wohnbebauung, Untersuchungen zur Sanierungsvorplanung sowie für erste orientierende Entsorgungsvorplanung“ vom 21.07.2025 wird als Anlage zum städtebaulichen Vertrag genommen. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

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