"Neues Wohnen am Steendiekkanal"

Aktuelle Mitteilung

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 11.05. bis zum 12.06.2026

Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren gem. § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Wann? 11. Mai bis einschließlich 12. Juni 2026

Wo? Webseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 „Neues Wohnen am Steendiekkanal“ Leitartikel - hamburg.de) sowie Bauleitplanung Online (Öffentlichkeitsbeteiligung | Bauleitplanung Online; (nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die vollumfänglich zugänglichen Unterlagen im Bereich „Planunterlagen“. Es besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme direkt online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.)

Ergänzende Auslegung der B-Plan-Unterlagen im Foyer des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Hamburg-Mitte,
7. Stock, Eingangsbereich im Flügel B, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg

Auslegung während der Dienstzeiten (Mo.-Do. 9 bis 17 Uhr / Fr. 9 bis 12 Uhr) oder gerne auch nach Absprache mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Bebauungsplans entweder online oder im Fachamt einsehen und hierzu gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über die angegebene Internetseite abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de sowie direkt beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung informiert Sie gerne über die Planinhalte und das weitere Verfahren. Ansprechpartner: Herr Decker (Tel. 040 42854-3372) und Herr Saeidimadani (Tel. 040 42854-3377).

Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind Teil des Rechtssetzungsverfahrens. Sie werden seitens des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung eingehend geprüft und abgewogen sowie dann mit den beschlussfassenden Gremien befasst und in die Bewertung und Entscheidung über den Bebauungsplan einbezogen. Nach erfolgter Feststellung des Bebauungsplans wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung schriftlich mitgeteilt.

Das Plangebiet befindet sich in hochattraktiver Lage im nördlichen Teil des Stadtteils Finkenwerder und wird wesentlich begrenzt durch den Steendiekkanal, den Gorch-Fock-Park, den Finksweg und den Hein-Saß-Weg. Es hat eine Größe von ca. 4,9 ha.

Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zusätzlichen Geschosswohnungsbau auf teils bislang gewerblich genutzten Flächen östlich des Steendiekkanals geschaffen, unmittelbar angrenzend an die historische Kapitänssiedlung auf der Steendiekhalbinsel. Mit dem Vorhaben wird im Sinne der wohnungsbaupolitischen Ziele des Senats und des Bezirks das Neubaupotenzial für ca. 150 neue Wohnungen geschaffen. Auf einer für Gewerbe festgesetzten Teilfläche im Plangebiet soll die Möglichkeit zur Um- bzw. Ansiedlung eines lokal ansässigen, das Wohnen nicht störenden Gewerbebetriebs ermöglicht werden. Weiterhin wird der Standort der Freiwilligen Feuerwehr in Finkenwerder am Doggerbankweg 1 planungsrechtlich abgesichert. Der Bebauungsplan-Entwurf erfasst über die besagten Grundstücksflächen hinaus Teile der angrenzenden Straßenräume Doggerbankweg und Finksweg. Angesichts der für das Stadtbild sensiblen Lage sowohl am Steendiekkanal als auch innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe der historischen Kapitänssiedlung ist im Jahr 2017 ein einphasiger städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt worden. Die im Oktober 2017 erzielten Ergebnisse sind in den Entwurf für Funktionsplan und Freiraumkonzept übersetzt worden, die die Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf darstellen.