Planunterlagen: Othmarschen 47 (Holmbrook)

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Inhaltsverzeichnis

Verordnung

Nr. 4

Auf der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist eine Strauchpflanzung anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Für die Pflanzung sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden.

Nr. 5

Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft werden den privaten Grünflächen eine 2,1 h große die mit „Z“ bezeichnete Teilfläche des Flurstücks 6288 der Gemarkung Rissen außerhalb des Bebauungsplangebiets zugeordnet.

§ 3

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (HmbGVBl. S. 203), zuletzt geändert am 19. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 438) aufgehoben.

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