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Auf den privaten Grünflächen sind Einfriedungen mit standortgerechten Hecken in einem Pflanzabstand von 0,3 m zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.
Auf den privaten Grünflächen sind Einfriedungen mit standortgerechten Hecken in einem Pflanzabstand von 0,3 m zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.
Auf der Fläche für Gemeinschaftsstellplätze und Gemeinschaftsstandplätze für Abfallbehälter sind befestigte Flächen mit hellen Belegen zu versehen und in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau und mit einem Grünanteil von mindestens 30 vom Hundert (v. H.) herzustellen.
Auf den privaten Grünflächen sind Außenleuchten zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.