Änderung des Flächennutzungsplans F02/23 und des Landschaftsprogramms L02/23 "Windenergiegebiete in Hamburg"

Verfahrensschritt

Bearbeitung 1

Zeitraum

Institution

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Planungsanlass

Mit den Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms inklusive der Karte Arten- und Biotopschutz sollen auf gesamtstädtischer Ebene Windenergiegebiete im Sinne des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) dargestellt werden, um den Ausbau der Windenergie in Hamburg zu befördern und den hamburgischen Beitrag zur angestrebten bundesdeutschen Energiewende zu leisten.

Das Bundesland Hamburg muss bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 0,25 % der Landesfläche (entspricht ca. 189 ha) und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 0,5 % der Landesfläche (entspricht ca. 378 ha) als Windenergiegebiete darstellen. Es wird angestrebt, bereits bis Ende 2027 das Ziel von 0,5 % zu erreichen.

Ansprechperson

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Postfach windflaechen@bsw.hamburg.de

Aktuelle Mitteilungen

Frühzeitige Beteiligungen haben stattgefunden.

Die frühzeitige Beteiligung der weiteren Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB fand vom 17.09. - 06.10.2024 statt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB fand durch Veröffentlichung der Unterlagen auf dieser Seite (mit ergänzender öffentlicher Auslegung) und mit Möglichkeit der Stellungnahme vom 17.09. - 06.10.2024 statt. Weiterhin wurden in diesem Zuge am 16.09.2024 und 24.09.2024 zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt, in denen die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Änderungsverfahren informiert wurde.

Der nächste Schritt zur Möglichkeit der Beteiligung und Abgabe von Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu diesem Verfahren findet nach interner Bearbeitung des Verfahrens statt. Der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung wird frühzeitig bekannt gegeben.

Bei Interesse haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen mit Stand von der vergangenen Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit unter Downloads auf der Verfahrensseite Windenergiegebiete in Hamburg einzusehen.

Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich an das Postfach windflaechen@bsw.hamburg.de

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.