Rahlstedt134
Verfahrensschritt
Öffentliche AuslegungZeitraum
Noch 10 Tage –Institution
Bezirksamt WandsbekPlanungsanlass
Das Plangebiet befindet sich südöstlich von Großlohe und östlich von Rahlstedt - Ost im Außenbereich und wird derzeitig überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Südosten des Plangebiets befindet sich das Naturschutzgebiet Stapelfelder Moor. Im Osten und Süden wird es durch die Landesgrenze begrenzt.
Durch den Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Rahlstedt 134 soll die Rahlstedter Feldmark mit der Stellauniederung und dem Stapelfelder Moor durch im Wesentlichen freiraumbezogene Festsetzungen wie die Festsetzung von Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft sowie Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gesichert werden.
Ansprechperson
Elisabeth Purreiter
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Am Alten Posthaus 2
22041 Hamburg
Tel. + 49 40 42881-3453
E-Mail: elisabeth.purreiter@wandsbek.hamburg.de
Aktuelle Mitteilungen
Rahlstedt 134 "Rahlstedter Feldmark" - Eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
Im Rahmen der Veröffentlichung (Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 04.03.2024 bis 04.04.2024 wurde eine Stellungnahme abgegeben, in der insbesondere eine Verschiebung der Baugrenze im Bereich der Flurstücke 2452 und 2545 nach Norden angeregt wurde.
Um der künftigen baulichen Entwicklung des Betriebs mehr Flexibilität einzuräumen wird die Baugrenze nach Norden erweitert Sie wird parallel zur Straße festgesetzt und orientiert sich damit an der Lage des vorhandenen Wohnhauses Nr. 124.
Ab dem 22. April 2024 bis einschließlich zum 06. Mai 2024 kann eine Stellungnahme, ausschließlich zu der Erweiterung der nördlichen Baugrenze auf den Flurstücken 2452 und 2545, abgegeben werden.
Die geänderte Planzeichnung wird in diesem Zeitraum im Bereich „Planunterlagen“ zur Verfügung gestellt.