Ochsenwerder15

Aktuelle Mitteilung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (Öffentlichkeit)

Auf diesen Seiten finden Sie vom 29. November 2021 bis zum 10. Dezember 2021 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Informationen zur Planung und erhalten die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben..

Hier finden Sie außerdem den Veröffentlichungstext aus dem Amtlichen Anzeiger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung als PDF-Dokument.

 

Gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Dem Veröffentlichungstext können Sie allgemeine Informationen zum Bebauungsplanverfahren sowie den Auslegungsort im Bezirksamt mit Sprechzeiten vor Ort entnehmen.

Bei inhaltlichen Fragen zum Planverfahren wenden Sie sich bitte an das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirksamt Bergedorf.

Öffentlicher Beteiligung - Amtlicher Anzeiger (702.49 KB pdf)