Planunterlagen: Hummelsbüttel 30 - Flughafenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass der Planung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hummelsbüttel 30 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des ehemaligen Schulstandorts Flughafenstraße 89 im Stadtteil Hummelsbüttel im Bezirk Wandsbek, direkt an der Grenze zum Bezirk Hamburg-Nord, zu einem Wohnquartier geschaffen werden. Vorhabenträgerin ist die SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Primäres Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum unter Anwendung des „SAGA-Systemhauses“ und Wohnfolgeeinrichtungen. Die Realisierung von 174 Wohneinheiten im preisgünstigen Geschosswohnungsbau spielt eine wichtige Rolle für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Stadtentwicklung in der Freien und Hansestadt Hamburg, da für die Hansestadt in den nächsten Jahren mit einem kontinuierlichen Anstieg der Bevölkerung gerechnet wird.

Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hummelsbüttel 30 ist aufgrund der umliegenden Bestandswohnnutzungen und der Nähe zur U-Bahnstation ‚Fuhlsbüttel Nord‘ gut als Standort für das Wohnen geeignet. Neben den neuen Wohneinheiten entstehen zudem neue Räumlichkeiten für Betreuungsplätze in einer Kindertagesstätte; die derzeit vorübergehend in einem ehemaligen Schulgebäude angesiedelte Kindertagesstätte soll in einen Neubau für ca. 140 Betreuungsplätzen mit zugehörigen Außenflächen umziehen. Zudem wird mit dem Bebauungsplan eine Erweiterung der Räumlichkeiten des Jugend- und Freizeitzentrums der Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V. (IGL) ermöglicht.

Begrenzt wird das Plangebiet im Westen durch einen Grünzug mit dem darin verlaufenden Raakmoorgraben, im Norden durch ein Rückhaltebecken, im Osten durch einen Grünzug mit öffentlichem Spielplatz und im Süden durch die Wohnsiedlung Lentersweg. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 5124, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4536, über das Flurstück 4534, über das Flurstück 4533, Südgrenze des Flurstücks 4534, Süd- und Westgrenze der Flughafenstraße (4537), über die Flughafenstraße (Westgrenze der Flurstücke 5117 und 5118 und die West- und Nordgrenze des Flurstücks 5119 der Ge-markung Hummelsbüttel, Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520.

Insgesamt weist das Plangebiet eine Größe von etwa 28.850 m² auf. Das Fläche für den Wohnungsbau, der durch die SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg als Vorhabenträgerin realisiert wird, umfasst eine Größe von etwa 14.100 m² und beschränkt sich auf die Flurstücke 5119 und 5124. Das Vorhabengebiet umfasst die Flurstücke 5117, 5119, 5124 und 4537 und umfasst eine Fläche von 19.250 m². Im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung werden die Grundstücke für die IGL (Flurstücke 5123 und 4536) sowie das zukünftige Grundstück der Kindertagesstätte (Flurstück 5118) und anschließende öffentliche Grün- und Wegeflächen im Süd- und Nordosten des Vorhabengebiets (westlicher Bereich der Flurstücke 4533 und 4534) als Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans im Sinne des § 12 Abs. 4 BauGB (Arrondierungsflächen) in das Plangebiet einbezogen. Es liegen ausreichende städtebauliche Gründe für die Einbeziehung des Kindertagesstätten-Grundstücks sowie des IGL-Grundstücks in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor: Für das Kindertagesstätten-Grundstück ergibt sich die Notwendigkeit des Einbezugs daher, dass die bestehende Kindertagesstätte zurückgebaut wird und die Fläche für den Wohnbebauung benötigt wird. Für die Kindertagesstätte wird daher eine Fläche im Südwesten festgesetzt. Für das IGL-Grundstück ergeben sich diese Gründe daraus, dass die Erschließung des Grundstücks nur durch den Einbezug des Grundstücks in den Geltungsbereich sichergestellt werden kann. Weiterhin waren das Kita- und das IGL-Grundstück im Bestand funktional und erschließungstechnisch an das Schulgrundstück gekoppelt.

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt und ein Durchführungsvertrag geschlossen.

2. Grundlage und Verfahrensablauf

Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394, S. 1, 28). In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen.

Das Planverfahren wurde durch die Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch den Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek am 17.04.2018 eingeleitet. Der formale Aufstellungsbeschluss erfolgte durch die Bezirksamtsleitung am XX.XX.2024 (Amtl. Anz. Nr. XXX S. XXX). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat nach der Bekanntmachung vom 24.04.2018 (Amtl. Anz. 32 S. 635) am 03. Mai 2018 stattgefunden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB hat nach der Bekanntmachung vom XX.XX.2024 (Amtl. Anz. S. XXX) in der Zeit vom XX.XX.2024 bis einschließlich XX.XX.2024 stattgefunden.

Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Weiterhin wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet. (siehe Kapitel 4 Umweltbericht).

3. Planerische Rahmenbedingungen

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