Planunterlagen: Hummelsbüttel 30 - Flughafenstraße

Verordnung

10.

Im Allgemeinen Wohngebiet sind die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen und anderen nicht überbauten unterirdischen Gebäudeteilen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon sind erforderliche Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen, Fahrradstellplätze, Feuerwehrzufahrten und Kinderspielflächen ausgenommen. Sofern auf den nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen Bäume gepflanzt werden, muss auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen. Bei der Pflanzung von Bäumen in Zweier- oder Dreiergruppen kann die Pflanzfläche fachgerecht reduziert werden, wenn weiterhin ausreichende Wuchsbedingungen sichergestellt sind. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.

11.

Auf dem Flurstück 5118 der Gemarkung Hummelsbüttel ist entlang der Grundstücksgrenze zu öffentlichen Verkehrsflächen eine mindestens 150 cm hohe Hecke mit standortgerechten heimischen Laubgehölzarten zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.

12.

Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. Bei Abgang zu erhaltender Bäume und Sträucher sind Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleibt.

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