Planunterlagen: Wandsbek85

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass der Planung

Anlass der Planung ist der im Juni 2023 erfolgte Auszug der Galeria Kaufhof Karstadt GmbH als ehemalige Hauptmieterin der Bestandsbebauung an der Wandsbeker Marktstraße im Zentrum des Bezirks Wandsbek. Es besteht dadurch die Notwendigkeit und zugleich Chance, die Nutzungen im Plangebiet neu zu strukturieren und den Anforderungen an eine Entwicklung des Standortes durch eine städtebauliche Revitalisierung gerecht zu werden. Vorgesehen ist dazu ein Teilerhalt und eine Umnutzung bestehender Bausubstanz sowie eine Ergänzung neuer Gebäudekörper. Als Vorhabenträgerin hat Union Investment Real Estate GmbH hierfür einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingereicht, um die Umsetzung des geplanten Vorhabens zu ermöglichen.

Es soll auf den vorliegenden Flächen neues Planrecht geschaffen werden, um eine gemischtgenutzte Bebauung mit Wohneinheiten, Büro- und Verwaltungseinrichtungen, Dienstleistungen sowie verschiedenartigen Einzelhandelsnutzungen unter anderem in Form einer Mall mit gastronomischen Einrichtungen, mobiler Bühne sowie Ladenflächen realisieren zu können. Mit der Vorhabenplanung soll der monofunktionale Einkaufsstandort diversifiziert und zu einem gemischtgenutzten Quartier mit urbanem Charakter einschließlich entsprechender Freiflächen in Form von Innenhofstrukturen weiterentwickelt werden. Zugleich soll der Einzelhandelsstandort Wandsbek im Hamburger Osten gestärkt und zukunftsfähig aufgestellt werden.

Der vorgesehene Anteil von Einzelhandelsnutzungen und Dienstleistungen stärkt sowohl die die quartiersbezogene Nahversorgung als auch das Hauptzentrum Wandsbek. Durch die gemischtgenutzte Entwicklungsabsicht des Plangebietes wird dem in § 1 Absatz 6 Nummer 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 348 S. 1, 7), geschilderten Grundsatz, die Belange der Wirtschaft, ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung sowie der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen, entsprochen. Diesem Planungsgrundsatz wird auch durch die geplante Schaffung von Flächen für die Büro- und Verwaltungsnutzung entsprochen. Zudem befindet sich das Plangebiet an einer Magistrale Hamburgs, entlang derer die Potenziale der Innenentwicklung aktiviert werden sollen.

Die Planung entspricht darüber hinaus den Zielen der Freien und Hansestadt Hamburg, den hohen Wohnraumbedarf zu berücksichtigen und verstärkt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit der Umsetzung der Planung wird weiterhin gem. § 1 Absatz 6 Nummer 2 BauGB den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und gem. § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB den Zielsetzungen des Wohnungsbauprogramms Wandsbek 2025 entsprochen.

Weiterhin ist ein Ziel der Planung, den an der Wandsbeker Marktstraße 63 / 65 und Magistrale befindlichen denkmalgeschützten Gebäudeteil zu erhalten. Die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Gestaltung des Ortsbildes gem. § 1 Absatz 6 Nummer 5 BauGB werden damit berücksichtigt.

Das Plangebiet liegt zwischen Wandsbeker Königstraße, Quarree, Schünemannstieg und Wandsbeker Marktstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 505) und umfasst eine Größe von etwa 12.200 m². Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Wandsbeker Königstraße, Nordgrenze des Flurstücks 2511 – Quarree – Schünemannstieg – Südost-, Süd- und Südwestgrenzen des Flurstücks 2513 der Gemarkung Wandsbek, Ortsteil 505. Das Vorhabengebiet umfasst die Flurstücke 2511 und 2513 sowie anteilig die Flurstücke 4099 (Wandsbeker Königstraße), 3721 (Quarree) und 3720 (Schünemannstieg).

Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag.

2. Grundlage und Verfahrensablauf

Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB). In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der vorhabenbezogene Bebauungsplan bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen.

Das Planverfahren wurde auf Antrag der Vorhabenträgerin vom 03.08.2022 durch den Planungsausschuss der Bezirksversammlung am 20.09.2022 eingeleitet. Der formale Aufstellungsbeschluss XY wurde durch die Bezirksamtsleitung am XX.XX.20XX (Amtl. Anz. Nr. XY, S. XX) gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat nach der Bekanntmachung vom 07.10.2022 (Amtl. Anz. Nr. 79) am 24.10.2022 stattgefunden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat nach der Bekanntmachung vom XX.XX.20XX (Amtl. Anz. Nr. XY) von XX.XX.20XX bis XX.XX.20XX stattgefunden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Die Anwendungsvoraussetzungen liegen vor (siehe Kapitel 4).

Es wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans im Ergebnis der durchgeführten Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVVP) keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, welche die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung auslösen. Des Weiteren liegen nach Prüfung der Sachlage keine Anhaltspunkte dafür vor, dass bei der Bebauungsplanung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. 2013 I S. 1275, 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 348 S. 1, 5) zu beachten sind.

Neben der Verordnung und der Planzeichnung ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des Bebauungsplans.

Für das Vorhaben wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin verpflichtet, das Vorhaben innerhalb einer vereinbarten Frist umzusetzen. Der Vertrag beinhaltet außerdem Regelungen zur Ausführung und Gestaltung des Vorhabens sowie die Übernahme der mit der Erschließung des Grundstücks und der Planung verbundenen Kosten durch die Vorhabenträgerin.

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