Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 3 "Gewerbegebiete Papenreye -Textänderung"

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 11 Tage  

durchführende Organisation

Bezirksamt Eimsbüttel

Planungsanlass

Durch die textliche Änderung des Bebauungsplans Niendorf 3 sollen die Gewerbegebiete insbesondere für Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes und des Handwerks gesichert werden.

Ansprechperson

Johannes Maue
Bebauungsplanung
Bezirksamt Eimsbüttel – Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg
Telefon: +49 40 42801-2016
Fax: +49 40 427903-441
E-Mail: johannes.maue@eimsbuettel.hamburg.de
www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel/

Aktuelle Mitteilungen

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs, 2 BauGB

Zum Entwurf der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 3 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Anlage) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 20. November 2025 bis einschließlich 21. Dezember 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Unterlagen zur Planung werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.

Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen montags bis donnerstags jeweils von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt:

Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Grindelberg 62-66 (XI. Etage, im Flur zwischen den Räumen 1128 und 1130), 20144 Hamburg. Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 3 abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) übermittelt werden über „Bauleitplanung online“. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an bebauungsplanung@eimsbuettel.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Für Auskünfte und Beratungen zur Planung stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter der Telefonnummer 040 / 4 28 01 - 20 16 oder per E-Mail unter bebauungsplanung@eimsbuettel.hamburg.de zur Verfügung.

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Ortsbezug der Stellungnahme

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Planungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich der Stellungnahmetext.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
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Die Stellungnahme: