Planunterlagen: Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße)

Verordnung

Nr. 23

In dem Kerngebiet sind Feuerwehraufstellflächen und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.

§ 3

Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.