Planunterlagen: Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.13.2. Klimaanpassung

Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel wird in der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Themenfelder der Hamburger Anpassungsstrategie aus dem Aktionsplan Anpassung an den Klimawandel 2013 und aus dem Hamburger Klimaplan 2015 konkretisiert.

So verfolgt der Transformationspfad Klimaanpassung das übergeordnete Ziel, Hamburg zu einer klimaresilienten Stadt zu entwickeln. Ziel der Klimaanpassung ist es, die Auswirkungen des Klimawandels mit seinen einhergehenden Folgen wie Hitze-/Dürreperioden und Starkregenereignisse zu begegnen. Folgende Klimaanpassungsmaßnahmen sieht des Bauvorhaben vor:

Die Planung sieht umfassende Begrünungsmaßnahmen wie die Begrünung der Dach- und Tiefgaragenflächen, Fassadenbegrünung, Begrünung der Dachaufbauten und von Pergolen sowie Neuanpflanzungen von Bäumen und Gehölzen vor. Die begrünte Vorzone entlang der Straße Neue Rabenstraße bleibt erhalten. Die Begrünungen leisten weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Verringerung von Hitzeinseleffekten und binden CO2 (näheres siehe Kapitel 5.11.1 und 5.11.1). Die Maßnahmen des Entwässerungskonzeptes profitiert ebenfalls von den Begrünungsmaßnahmen, denn grundsätzliches Ziel ist es, die Auswirkungen von langanhaltenden Regenperioden und Starkregenereignissen zu mindern. Die geplanten Einstaudächer können ein 100-jähriges Regenereignis aufnehmen und leiten das anfallende Regenwasser in die unterhalb der Tiefgarage befindlichen Regenrückhaltebecken, in denen das Regenwasser anteilig für die Bewässerung der Außenanlagen, Dachbegrünung, Brunnenanlage im Haus 1 und ggf. für die optionale adiabate Luftbefeuchtung verwendet wird. Da der vorhandene Boden über nicht versickerungsfähige Bodenschichten verfügt, ist eine natürliche Versickerung des anfallenden Regenwassers kaum möglich. Nur auf der Außenfläche vor dem Haus 1 ist eine natürliche Versickerung teilweise möglich und vorgesehen. Einen weiteren Beitrag zur Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufes leisten die begrünten Einstaudächer über ihre Verdunstungsleistung. Durch das vorgesehene Regenwassermanagement werden Schäden durch Überflutungen vermieden und die Ressource Wasser optimal genutzt (näheres siehe Kapitel 5.10).

Abschließend lässt sich konstatieren, dass sich im Zuge der Vorhabenrealisierung der Begrünungsanteil durch die neue Dachbegrünung im Vergleich zum Bestand etwas erhöht. Der Ausgleich der zu entnehmenden Bäume erfolgt vollständig im Plangebiet, wodurch sich der Baumbestand im Vergleich zur Ist-Situation sogar erhöht. Ähnliches gilt für das künftige Regenwassermanagement, das den Zielen der RegenInfraStrukturAnpassung (RISA) entspricht. Demnach leistet das Planvorhaben einen Beitrag zur klimaresilienten Stadt.

5.14. Nachrichtliche Übernahme

In dem Bebauungsplan wird eine Einzelanlage des Denkmalschutzes nachrichtlich übernommen. Bei dem Einzeldenkmal handelt es sich um den Brunnen im Hof des Gebäudes an der Neuen Rabenstraße 15 (Flurstück 1607), dass in den Jahren 1955 bis 1957 nach den Plänen von Georg Wellhausen errichtet wurde.

Im Vergleich zu ihrer ursprünglichen Verortung wird das Brunnendenkmal etwas weiter nördlich als zuvor wieder errichtet. Der neue Standort der denkmalgeschützten Brunnenanlage wird als nachrichtliche Übernahme in die Planzeichnung übernommen, um hierüber zu verdeutlichen, dass in diesem Bereich denkmalrechtliche Vorschriften zu beachten sind.

Veränderungen bedürfen der denkmalrechtlichen Genehmigung und erfolgen in Abstimmung mit dem zuständigen Denkmalschutzamt. Da das Vorhabengebiet baulich komplett neu strukturiert und bebaut werden soll, ist im Zuge des Planverfahrens mit dem Denkmalschutzamt der Umgang mit den Brunnendenkmal abgestimmt worden. So wird die Originalsubstanz der Brunnenanlage ausgebaut, gereinigt und wieder in den Neubau (Haus 1) integriert. Eine Rekonstruktion ist dagegen nicht erforderlich, da aufgrund der hochwertigen Materialien eine Rekonstruktion als nicht wirtschaftlich bewertet wird. Einzig für während des Ausbaus beschädigte Einzelteile ist ein Nachbau erforderlich. Sollte die Technik erneuert werden, ist dies mit dem Denkmalschutzamt abzusprechen.

Für weitere Einzeldenkmale und Denkmalensembles im Umfeld des Plangebietes ist der Umgebungsschutz nach § 8 DSchG zu berücksichtigen. Da sich im direkten Umfeld des Plangebietes denkmalgeschützte Einzelgebäude sowie ein geschütztes Ensemble befinden, ist im Planverfahren der Umgebungsschutz ebenfalls mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt worden. So werden unter anderem über den Stand des Wettbewerbsergebnisses hinaus keine weiteren Voll- oder Staffelgeschosse ergänzt.

5.15. Kennzeichnungen

Der Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans, zu dessen Umsetzung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet, ist in der Planzeichnung gekennzeichnet. Er umfasst das Flurstück 1607 (abzüglich der im Bebauungsplan festgesetzten zusätzlichen Straßenverkehrsflächen). Ferner sind in der Planzeichnung die vorhandenen Geländehöhen gekennzeichnet, um das bewegte Gelände aufzuzeigen.

Die im Umfeld des Plangebiets ebenfalls gekennzeichneten vorhandenen Gebäude entsprechen den ALKIS Daten mit Stand vom Februar 2024.