Planunterlagen: Niendorf97

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.12.4 Maßnahmen zum Artenschutz

Der besondere Artenschutz unterliegt nicht der planerischen Abwägung. Soweit möglich ist bereits in der Bauleitplanung zu prüfen und erforderlichenfalls durch Festsetzungen sicherzustellen, dass die Vorschriften für die nach europäischem Recht besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten entsprechend § 44 BNatSchG einer Umsetzung der zulässigen Vorhaben nicht entgegenstehen.

Zu diesem Zweck wurde durch ein Fachgutachten eine faunistische Bestandserfassung und Artenschutzuntersuchung zu möglichen Vorkommen besonders und / oder streng geschützter Tierarten vorgenommen. Für diesen Artenschutzfachbeitrag wurden aktuelle Bestandserfassungen der besonders planungsrelevanten Tiergruppen Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Tagfalter und Libellen durchgeführt. Zudem erfolgte für weitere, im Geltungsbereich potenziell vorkommende, planungsrelevante Arten, eine artenschutzfachliche Betrachtung im Rahmen einer Potenzialanalyse, vgl. Kap. 4.2.6 der Begründung.

5.12.4.1 Vögel

Im Ergebnis kann ein Eintreten der Verbotstatbestandes des § 44 BNatSchG für viele Arten ausgeschlossen werden, da die vorhandenen Gewässer erhalten bleiben sowie die Lebenräume, auf denen die meisten wertgebenden Arten nachgewiesen wurden. Dazu gehören das Feuchtgrünland (Ausgleichsfläche) und die Streuobstwiese im Südosten, die Kleingärten, der Grünlandstreifen um den Langenhorstgraben und der Ufergehölzsaum um die Kollau.

Die Maßnahmen zur Vermeidung eines Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände werden auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Prüfung zusammenfassend dargestellt:

Um die Tötung oder Verletzung und die erhebliche Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG von Vögeln zu vermeiden, sollten auch bei Erhalt der genannten Flächen Rodungs- und Vegetationsräumungsarbeiten sowie Gebäudeabrissarbeiten außerhalb des Brutzeitraumes der Vögel in das Winterhalbjahr (01.10. - 28.02.) gelegt werden. Ist eine Durchführung der Bauarbeiten im Sommerhalbjahr nicht zu vermeiden, sollten die Gehölze bzw. Gebäude unmittelbar vor Entnahme bzw. Abriss im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung auf Besatz von Brutvögeln oder Fledermäusen überprüft werden.

Für mehrere Gebäudebrüter sowie Gehölz-, Boden- und Heckenbrüter ist davon auszugehen, dass sie kleinräumig in gleichwertige Habitate der Umgebung ausweichen können. Nachdem die Baumaßnahmen abgeschlossen sind, ist außerdem mit einer zumindest teilweisen Wiederansiedlung dieser Arten zu rechnen. Die ökologische Funktion der Lebensstätten dieser Arten bleibt somit im räumlichen Zusammenhang erhalten.

Bei den Arten Star und Haussperling handelt es sich um Vogelarten, die in Hamburg aufgrund von starken Bestandsrückgängen als gefährdet eingestuft sind. Die Arten sind sehr anpassungsfähig, sofern geeignete Nistplätze und Nahrungsquellen im Umfeld bereitgestellt werden. Um die Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 von Vögeln zu vermeiden, sollten pro Brutnachweis im Geltungsbereich ein Nistkasten für den Star sowie drei Nistkästen für Haussperlinge im Umfeld des Eingriffs aufgehangen werden; vgl. § 2 Nr. 29:

An Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 500 m² sind an fachlich geeigneter Stelle je ein für den Star geeigneter Nistkasten, 3 für den Haussperling geeignete Nistkästen sowie 3 Fledermausspaltkästen anzubringen und dauerhaft zu erhalten.“

Nach aktuellem Stand der Planung ist davon auszugehen, dass alle drei Funktionsgebäude in den Anwendungsbereich dieser Festsetzung fallen und für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden können.

Über diese Festsetzung wird eine allgemeine Quartierserweiterung verfolgt, weil das Bestandsangebot an Fortpflanzungs- und Ruhestätten erweitert wird. Über die Festsetzung wird dem vorsorgenden Artenschutz Rechnung getragen, sofern sich die Bestandspopulation verändern sollte.

5.12.4.2 Fledermäuse

Die Begutachtung des Baumbestandes ergab insgesamt ein geringes Potenzial für Fledermausquartiere. Sehr vereinzelt fanden sich an den Bäumen Spechthöhlen, die jedoch unten an den Höhlungen größere Auswölbungen aufwiesen, durch die viel Regenwasser in die Höhlungen gelangen kann und somit nicht als Quartiere für Fledermäuse in Frage kommen. Im Baumbestand entlang der Kollau finden sich Einzelbäume mit einem größeren Brusthöhendurchmesser. Ein Potenzial für Fledermausquartiere scheint in dieser Baumreihe am ehesten gegeben. Um die Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu vermeiden und falls die Besatzkontrolle vor Gehölzentnahme oder Gebäudeabriss einen Quartiersnachweis ergibt, sollten pro Quartiersnachweis im Geltungsbereich drei Fledermauskästen innerhalb eines Umkreises von 500 m des Eingriffsortes aufgehangen werden; vgl. § 2 Nr. 29:

An Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 500 m² sind an fachlich geeigneter Stelle je ein für den Star geeigneter Nistkasten, 3 für den Haussperling geeignete Nistkästen sowie 3 Fledermausspaltkästen anzubringen und dauerhaft zu erhalten.“

Es konnten keine Fledermausquartiere während der Begutachtungen nachgewiesen werden; insgesamt wird das Potenzial innerhalb des Plangebietes als gering bewertet. In dem Artenschutzfachbeitrag wird für gefundene Quartiere ein Ausgleich im Verhältnis von 1:3 vorgeschrieben.

Wenn Sie die Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich im Serviceportal an.
Hier können Sie die Stellungnahmen auch verwalten. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per E-Mail an erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zur Stellungnahme erhalten.

Die Stellungnahme: