1 Anlass der Planung
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Bramfeld im Bezirk Wandsbek. Die dortigen Grundstücksflächen befinden sich überwiegend im Eigentum der Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG (BDS), daneben im südlichen Teil des Plangebietes einige kleinere Grundstücke in Einzeleigentum. Das Plangebiet wird überwiegend von Zeilenbebauung der Nachkriegszeit und einigen Solitären geprägt, während im Süden typologisch eine Einzelhausbebauung vorliegt. Die Bestandsgebäude weisen eine nicht den aktuellen Energiestandards entsprechende Bausubstanz auf. Hinzu tritt eine Diskrepanz zwischen vormals geltendem Planrecht des Baustufenplans Bramfeld und der realisierten Bebauung, die Neugenehmigungen in bisheriger oder größerer Dimension nicht ohne Weiteres erwarten lässt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Bramfeld 74 soll daher die langfristige städtebauliche Entwicklung des Plangebietes durch beispielsweise eine (energetische-) Modernisierung des Gebäudebestands mit u. a. Aufstockung, Flächen für Anbauten oder vollständige Neubauten planungsrechtlich ermöglicht werden.
Als wachsende Stadt mit begrenzter Flächenverfügbarkeit steht die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) vor der Herausforderung, bezahlbares Wohnen in Hamburg zu erhalten und zu schaffen. Angesichts einer steigenden absoluten Bevölkerungszahl, einem steigenden Wohnflächenverbrauch pro Person sowie einer wachsenden Anzahl an 1-Personen-Haushalten besteht eine kontinuierliche Nachfrage nach neuen, vielfältigen und bezahlbaren Wohnraumangeboten. Vor diesem Hintergrund spielt die Bereitstellung von zusätzlichen Wohnungen eine wichtige Rolle für eine vorausschauende und nachhaltige Stadtentwicklung. Hierbei nehmen punktuelle Maßnahmen der Innenentwicklung und die Nachverdichtung bestehender Stadtquartiere im Bezirk Wandsbek eine besonders wichtige Rolle ein, um einerseits langfristig dem Bedarf nach zusätzlichen Wohnraumangeboten gerecht zu werden, sowie andererseits auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau (sozialer Wohnungsbau teilweise) zu kompensieren.
Angesichts des dringenden Wohnraumbedarfes in Hamburg erscheint daher das geltende Planrecht des Baustufenplanes Bramfeld (W 1 o und W 2 o) mit geringen zulässigen Nutzungsmaßen für die Entwicklung des Plangebiets in dieser Lage, unweit der gesamtstädtischen Magistrale ‘Bramfelder Chaussee‘ städtebaulich nicht mehr angemessen. Ziel ist es, den bezirks- und landespolitischen Entwicklungszielen folgend eine standortangemessene Nachverdichtung zu ermöglichen sowie dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum mit einem Anteil öffentlich gefördertem Wohnraum zu schaffen. Zu diesem Zweck wird das Instrument des „Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung“ gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB) (im Folgenden „sektoraler Bebauungsplan“) angewendet, das mit dem sog. „Baulandmobilisierungsgesetz“ 2021 eingeführt worden ist.