Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 94
Verfahrensstand: Öffentlichkeitsbeteiligung
06.05.2025
Verfahrensstand: Öffentlichkeitsbeteiligung
06.05.2025
Durch den Bebauungsplan Schnelsen 94 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nachverdichtung der Wohnbau- und Gewerbeflächen westlich des zukünftigen S-Bahn-Haltepunktes Schnelsen geschaffen werden. Der bestehende AKN-Haltepunkt Schnelsen wird ab ca. 2028 in das S-Bahn-Netz der Stadt Hamburg integriert, sodass der Hauptbahnhof zukünftig innerhalb von ca. 22 Minuten ohne Umsteigen erreichbar ist.
Der Bebauungsplan nimmt diesen Standortvorteil zum Anlass und ermöglicht eine bauliche Verdichtung auf den bestehenden kleinteiligen Wohngrundstücken. Darüber hinaus erfolgt eine Überplanung von bisher unbebauten Flächen am Bahnhof sowie von gewerblich genutzten Flächen im Südwesten des Plangebiets.
Bauliche Verdichtung im Umkreis von Schnellbahnhaltestellen zu fördern gehört zu den Grundsätzen des Städtebaus. So formuliert auch das bezirkliche Leitbild „Eimsbüttel 2040“ das Ziel, die Bereiche um Haltepunkte des öffentlichen Nahverkehrs für Siedlungsverdichtungen zu nutzen. Dies gilt insbesondere für den fußläufig erreichbaren Bereich (Radius ca. 500 m), wie er hier gegeben ist. Diesem Konzept folgt auch das bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2023, dort werden die Wohnbauflächen zwischen Pinneberger Straße und Süntelstraße als Potenzialfläche (Nr. 9.056) aufgeführt. Für das Plangebiet wird hier von einem Potenzial von ca. 200-300 neuen Wohneinheiten ausgegangen.
Darüber hinaus empfiehlt „Eimsbüttel 2040“ auf den Gewerbeflächen im Südwesten des Plangebiets eine gemischtere Nutzung und dichtere Bebauung zu entwickeln. Das Bestandsgewerbe soll mit Büros und Dienstleistungsbetrieben angereichert werden. Als Ersatz für die öffentlich-rechtliche Unterbringung an der Pinneberger Straße, deren Betrieb befristet ist, soll etwa ein Viertel der bislang als Gewerbegebiet ausgewiesenen Fläche als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentlich-rechtliche Unterbringung“ festgesetzt werden.
Für den P+R-Parkplatz am Bahnhof und die zukünftig freiwerdenden Flächen der Flüchtlingsunterkunft soll ein städtebauliches Konzept entwickelt werden, welches der guten Anbindung an den ÖPNV gerecht wird. Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen für eine gewerbliche hochbauliche Nutzung schaffen. Das gewerbliche Nutzungskonzept wird den Bedarf an P+R- und B+R-Plätzen für die AKN- und künftige S-Bahn-Haltestelle Schnelsen integrieren.. Mit dem Umbau der AKN-Strecke ist eine Verschiebung des Zugangs zum Bahnsteig um ca. 15 m in Richtung Süden verbunden. Für den Zugang zum Bahnhof ist ein kleiner öffentlicher Platz vorgesehen.
Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan.
Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28).
In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen.
Der Bebauungsplan Schnelsen 94 wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Aufgrund der Flächengröße erfolgte zuvor eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (UVP-Vorprüfung). Es wurde geprüft, ob durch den Bebauungsplan erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären. In diesem Fall wäre das Verfahren nach § 13a BauGB nicht anwendbar. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen somit vor:
Gemäß § 13a Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird somit von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht erforderlich.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung aufgestellt. Es besteht die Verpflichtung, die Belange des Naturschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB in der Abwägung zu beachten. Das Vermeidungsgebot ist anzuwenden. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG, der Biotopschutz nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 Hamburgisches Gesetz zu Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2009 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 280) und der Schutz von Bäumen und Hecken nach § 1 der Hamburgischen Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81, 126), bleiben unberührt.
Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss E4/24 über den Bebauungsplan Schnelsen 94 vom 14.11.2024 (Amtl. Anz. Nr. 94, S. 1987) eingeleitet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB haben nach den Bekanntmachungen vom 15.03.2019 und … (Amtl. Anz. Nr. 21 S. 236 und Nr. .. S. …) stattgefunden.