Blankenese6(1Aend)
Verfahrensschritt
ÖffentlichkeitsbeteiligungZeitraum
Noch 23 Tage –durchführende Organisation
Bezirksamt AltonaPlanungsanlass
Mit dem Bebauungsplan Blankenese 6 - Änderung sollen Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in den Kerngebieten des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, den vorhandenen zentralen Versorgungsbereich zu stärken, einem wirtschaftlichen Verdrängungsprozess der vorhandenen Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe entgegen zu wirken sowie die Wohnnutzung im Gebiet selbst wie auch im näheren Umfeld zu schützen.
Ansprechperson
Irina Herzberg
Bezirksamt Altona
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Abteilung Bebauungsplanverfahren
Jessenstraße 1-3
22767 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 42811 6059
Fax: +49 (0) 40 4279 02617
E-Mail: irina.herzberg@altona.hamburg.de
Aktuelle Mitteilungen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Zum Entwurf des Bebauungsplans Blankenese 6 - Änderung (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Anlage zur Verordnung und Begründung) wird in der Zeit
vom 22.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025
die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.